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Bodenrichtwert
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Bodenrichtwert 09.09.2020    

Inwieweit ist Bodenrichtwert einzuhalten? z.B. inwieweit darf ein Eigentümer sein Grundstück zu mehrfache Höhe als Bodenrichtwert verkaufen?

hat er totale Vertragsfreiheit, eine Frage der Verhandlung, oder muss er mit Strafe wegen "Wucher" rechnen?

  1. Bodenrichtwert 10.09.2020    

    Der Bodenrichtwert entsteht aus den Verkäufen des vergangenen Jahres. Von diesem Mittelwert werden alle Verkäufe, die um mehr als 20 % des Mittelwertes abweichen, herausgestrichen um Liebhaberpreise und Gefälligkeiten unter Verwandten o.ä. zu ignorieren.

    Inwieweit dieser Bodenrichtwert die Wirklichkeit abbildet ist also bereits fraglich. Dazu kommt, dass zwar alle Verkäufe eines Gebietes, aber damit nicht unbedingt eine aussagekräftige Anzahl in den Bodenrichtwert einbezogen sind.

    Also, Bedenken wegen Wucher, würde ich keine haben.

    In den sechziger Jahren wurden die Bauern in der Presse verurteilt, weil sie ihre Ackerflächen zu dem damaligen "Wucherpreis " von 20 DM verkauften. Heute sind diese Flächen 600 € Wert. Der Gewinn ist steuerfrei und liegt bei 9 % p.a.

    Das kann man mit kaum einer Aktie (steuerpflichtig) über einen derartig langen Zeitraum erreichen.

    Name:

    • Pauline Neugebauer
  2. Denkst du auch 11.09.2020    

    bei einem GUCCI-Pulli für 700 € an Wucher und drohst mit einer Anzeige? Nein? Warum nicht?

    So funktioniert halt Kapitalismus. Der Markt bestimmt den Preis und der Bodenrichtwert ist nur eine Krücke für Makler und Wertermittler.

    Liebhaberstücke (Haus am See, umverbaubarer Blick auf Naturschutzgebiet oder ...), die aus dem Durchschnitt herausfallen kosten natürlich extra.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. @Tilgner 13.09.2020    

    Willst Du jetzt wirklich einen super HOCHWERRTIGEN PULLI mit einem provanen Baugrundstück vergleichen ;)

    Da könnte man für die Planung ja gleich auch nach einem Architekten rufen. Aber der kostet ja nur und bringt nichts.

    • **Sarkassmuss aus***

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. was kann der Fragesteller mit den Antworten anfangen: 13.09.2020    

    Wenig oder alles! Entweder der Fragesteller will ein Grundstück kaufen und der Verkäufer will den mehrfachen Bodenrichtwert oder er hat gekauft und glaubt, bei Wucher Geld zurückzubekommen. Damit wären wir bei juristischer Beratung. In Wirklichkeit spielt der Bodenrichtwert nur eine untergeordnete Rolle, nämlich die eines Richtwertes. Die Gemeinde wendet in an bei der Beurteilung des Vorkaufsrechtes an, der Käufer definiert seinen Wunschpreis, der Verkäufer rechnet die besondere Lage hoch wie von UT genannt. Beides mündet in einen Notarvertrag und Käufer und Verkäufer sind glücklich. Unglücklich kann man nun über alles werden, nur nicht über den Bodenrichtwert denn der war allen bekannt und spielt keine Rolle. Ein gutes Beispiel ist der Kauf von Alaska durch die USA. Ein Schnäppchen für die USA, aber für den Verkäufer nicht mehr zu ändern.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  5. Bodenwert 16.09.2020    

    Die Stadt Wiesbaden möchte ein neues Wohngebiet im Ostfeld ausweisen. Dazu sollen nach dem Zeitungsbericht der FAZ vom 12.09.2020 die bisherigen Eigentümer mit 3 bis 12 € / m² bei einem Marktpreis von 80 € /m² enteignet werden. Die erschlossenen Baugrundstücke sollen danach zu 1000 € / m² angeboten werden. Die Differenz ist der abzuschöpfende Planungsgewinn.

    Das finden die für ihre Gerechtigkeit bekannten "Genossen" völlig in Ordnung.

    Also von Wucher und anderen Begriffen zu sprechen ist immer relativ.

    Name:

    • Pauline Neugebauer

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