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Feuerbeständige Abschlusswand nach Grundstücksteilung
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Feuerbeständige Abschlusswand nach Grundstücksteilung 22.01.2017    

Hallo zusammen! Frage: Muss bei einer Grundstücksteilung genau an der bestehenden Wand entlang diese sofort als feuerbeständige Abschlusswand ausgeführt werden? Gebäudeklasse 1-3. Gebäude geringer Höhe. Auch wenn da noch ein Feld ist? Wenn das dann später bebaut wird, muss der neu Bauende sich doch an den Brandschutz halten, weil das Bestehende Gebäude ja schon seit 30 Jahren so steht ... oder?

Name:

  • Gabi
  1. Bestandsschutz für fehlenden Brandschutz gibt es nicht 22.01.2017    

    Eine Grenzwand muss immer eine Brandwand sein, auch wenn dort nur Feld ist. Soll oder muss angebaut werden so muss auch das eine Brandwand sein. Der trennende Spalt muss den Schall- und Brandschutz (Schallschutz, Brandschutz) gewährleisten, also kein Styropor. Wenn angebaut wird, dürfen oder können keine Brandschutzmaßnahmen am Bestandsbau notwendig werden. Deshalb dürfen dort nur unbrennbare Isoliermaterialien an der Bestands-Brandwand verwendet werden. Steht der Nachbarbau, so kommt man nicht mehr an die Bestandswand heran.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  2. hmm 22.01.2017    

    Foto von

    Moin,

    je nach Bundesland gibt es neben der erforderlichen Bauordnung auch noch Durchführungsverordnungen. Auch die sind grundsätzlich einzuhalten. Dazu zählt auch, dass keine brennbaren Materialien über Dach geführt werden dürfen. Alles andere ist in der LBOA des Landes geregelt!

    Grüße

    Stefan Ibold

    Name:

    • Stefan Ibold
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://planungsgruppe-dach.de/
  3. Es kommt eben immer darauf 23.01.2017    

    wer es macht und wer entsprechend geschmiert hat. Ich habe gerade den Ärger, dass der Nachbar keine fachlich einwandfreie Brandwand an meinem Holzbau errichtet hat.

    Beim Bauamt bekomme ich die "Auskunft", "ich solle mich an die Baufirma wenden".

    Der RP als "Dienstaufsicht" weißt darauf hin, dass da ein Bauingenieur bestätigt habe, es sei eine Brandwand. Der Hersteller der Ziegel bestätigt mir schriftlich, dass die Wand nach dem Zulassungsbescheid der Ziegel keine Brandwand ist.

    Jetzt muss ich im nächsten Monat, wenn ich Zeit und meinen Abschluss als Bauingenieur habe, beim Ministerium den Herrn Allgeier fragen, wozu er eine Hessische BO geschrieben hat, wenn sich keiner daran hält.

    Name:

    • Ralf Matthies
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. so einfach ist das nicht 23.01.2017    

    Fehlender Brandschutz ist eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ein Bauingenieur kann gar nichts bestätigen. Das kann nur ein Sachverständiger mit Landeszulassung. Im Bedarfsfall muss das Bauamt ein Verwaltungsverfahren einleiten sonst besteht eine Amtshaftung. Ein Brandschutzsachverständiger wird sich hüten, etwas falsches zu bescheinigen.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  5. Google hilft 23.01.2017    

    Foto von

    Erstmal das Problem googlen:

    • http://www.google.de

    oder bei Bing nachschauen:

    • http://bing.com

    Name:

    • wiki
  6. Google hilft nicht 25.01.2017    

    Es wäre zu einfach, ohne Pläne und ohne Ortskenntnis den Brandschutz zu beurteilen. Dazu braucht man fundamentales Wissen und Kenntnisse über Ersatzmaßnahmen.

    Name:

    • Klaus Kirschner

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