Muss Nachbar den Brandschutz einhalten? Bundesland: NRW
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Muss Nachbar den Brandschutz einhalten? Bundesland: NRW

Guten Tag ,

ich habe folgendes Problem .

Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte . Die eine Seite wurde ca. 2008 bebaut. Das Haus hat eine Terrasse (3 x 5 Meter ), diese ist durch eine ca. 2,2 Meter hohe Mauer vom Nachbargrundstück getrennt. Der Eigentümer hat ca. 2010 die Terrasse überdachen lassen. Das Terrassendach ist aus Glas. Ihm war der Eigentümer des anderen Grundstücks bekannt und ihm war auch bekannt dass die andere Doppelhaushälfte gebaut wird.

Nun meine Fragen :

Hätte er sich 1. vor der Überdachung das Einverständnis des Eigentümers vom Nachbargrundstück einholen müssen und 2. hätte er den Brandschutz, (Trennmauer bis unters Dach hochziehen ) für die Überdachung beachten und einhalten müssen?

Ich hoffe mir kann jemand die Fragen beantworten .

Mit freundlichen Grüßen

  • Name:
  • michael

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