Brandschutz? Terrassenzwischenmauer bei beidseitiger Terrassenüberdachung mit Glasdach
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Brandschutz? Terrassenzwischenmauer bei beidseitiger Terrassenüberdachung mit Glasdach

Guten Tag ,

ich habe eine Frage zum Brandschutz .

Es geht um eine Doppelhaushälfte . Die Terrassen sind durch eine Mauer getrennt . Beide Terrassen sich mit einem Glasdach überdacht . Die Maße der Terrassen sind 3x5 Meter, also nicht Baugenehmigungspflichtig .

Da beide ein Glasdach haben, muss die Mauer ja bis unter das Hausdach oder bis unter die Träger mit F90 Material hochgezogen werden .

Leider gibt es Probleme mit dem Nachbarn, dessen Frau es nicht einsieht die Mauer auf deren Seite hochzuziehen , weil sie ja dann eine Lichteinbuße habe .

Wir ziehen die Mauer hoch, da wir die Terrasse sonst ja auch nicht abgenommen bekommen.

Nun meine Frage : Klinker gehören ja zur Brandschutzklasse A . Sie sind nicht entflammbar. Reicht es für den Brandschutz, wenn wir nur die Klinkerwand und dahinter verputzt hochziehen?

Wir wohnen in NRW .

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt .

Ich würde mich freuen wenn sich jemand melden würde .

Mit freundlichen Grüßen

  • Name:
  • elli
  1. falscher Dampfer?

    Wenn Brandwände nur zwischen Wohn- und Nutzungseinheiten notwendig sind und wenn Terrassentrennwände ohne Brandschutzanforderungen sind, ebenso es keine Brandschutzanforderungen für Terrassenüberdachungen gibt, sollte es keinen Streit über den Bereich über den 2 Meter einer Terrassentrennwand geben, wenn beiderseitig eine Terrassenüberdachung montiert ist die evtl. 50-60 cm höher verläuft. Beim Zwischenraum ist Schönheit gefragt, und zwar beiderseitig. Wer soll das Abnehmen? Bedenken Sie auch die zulässige Höhe von Einfriedungen, die in NRW 2 Meter sein dürfen und nur mit Nachbarzustimmung überschritten werden dürfen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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