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Nutzungsänderung Partyraum/Sauna in Scheune
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Nutzungsänderung Partyraum/Sauna in Scheune 20.02.2015    

Hallo zusammen. Ich plane zurzeit einen Raum (ehem. Stall) in meiner Scheune in einen Partyraum mit Theke, Sitzgelegenheiten, usw. umzubauen. Umbaumaßnahmen wären: Alter Backsteinboden raus => Betonboden rein, Wände mit Gipskarton verkleiden, Streichen. Fertig. Wenn möglich wollte ich diesen Raum mit einem Holz-Kaminofen beheizen. Genutzt wird der Partyraum voraussichtlich ca. 5x im Jahr.

Außerdem will ich später eventuell über dem Partyraum (Kappendecke) eine Sauna einbauen.

Meine Fragen wären:

  • Muss ich für diese 2 "Projekte" eine Nutzungsänderung beantragen? Wenn ja, wie aufwändig wird der Antrag und mit welchen Kosten müsste ich ungefähr rechnen?
  • Interessiert sich der Schornsteinfeger für die eingetragene Nutzung, oder spielt dies für die Genehmigung der Feuerstätte keine Rolle?

Die Scheune steht auf dem gleichen Grundstück wie unser Wohnhaus, im Mischgebiet und das ganze in Hessen.

Vielen Dank für eure Antworten!

Name:

  • Marco
  1. Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf 20.02.2015    

    Da das bei Ihnen vorliegt ist ein Bauantrag notwendig. Die Anzahl der Nutzungstage ist unerheblich. Schwieriger wird die Einhaltung der EnEVA und die Einhaltung der Abstandsregeln, sollte es sich um einen Grenzbau handeln. Der Schornstein muss im Bauantrag enthalten sein und wird vom Schornsteinfeger abgenommen.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  2. Früher hat man weitere Öfen über Ofenrohre 20.02.2015    

    an den schon bestehende Schornstein angeschlossen. Das war zwar innerhalb eines Gebäudes aber man muss es ja nicht so genau offenlegen, wenn die Gebäude eng nebeneinanderstehen.

    Zwangsläufig waren die Ofenrohre fast horizontal. Auch gemauerte, horizontale Rauchgasführungen ("Fuchs") habe ich schon innerhalb eines Gebäudes erlebt.

    Dann braucht man keinen neuen Schornstein mit seiner jährlichen Überprüfung etc.

    Solange kein Nachbar die Behörden anruft ...?

    Es kommt auch auf den Schornsteinfeger an. Das hier wäre aber bestimmt mehr als grenzwertig.

    Mein bisheriger hat gerade noch vor seiner Versetzung die Stilllegung eines seit 30 Jahren stillgelegten Schornteines und den Ausbau aller Futterstücke im stillgelegten Schornstein gefordert, weil sonst die Hütte abbrennen würde.

    Er würde dafür haften! Das war gelogen und die Polizei darf mit solchen Tricks in einer Vernehmung nicht arbeiten!

    Jetzt ist er weg. Mal sehen ob sein Nachfolger auch so spinnt.

    Inzwischen weiß ich, dass eine "Feuerstättenüberprüfung" keine Hausdurchsuchung sein darf. Wenn er das noch mal machen sollte, wird er zum Ausgang verwiesen.

    Aber es ist natürlich eine Nutzungsänderung dr Scheune. Das ist genauso genehmigungspflichtig wie ein Neubau. Ist eben so! Basta!

    Name:

    • Pauline Neugebauer
  3. jede Feuerstätte muss genehmigt werden 20.02.2015    

    Dazu muss eine Bauartzulassung vorliegen und es dürfen nur zugelassen Festbrennstoffe mit bestimmten Feuchtegehalt verwendet werden. Verweigert man dem Schornsteinfeger den Zutritt, wird dieser das Bauamt informieren die eine Verfügung erlassen, entweder ein Benutzungsverbot oder einen Zwangszutritt. Oder die Baugenehmigung wird ungültig. Wer eine Feuerstätten vertuscht oder verscheiert der haftet bei Schaden oder Personenschaden.

    Name:

    • Klaus Kirschner

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