Norm bei Wärmesanierung einer freistehenden Gebäudetrennwand
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Norm bei Wärmesanierung einer freistehenden Gebäudetrennwand

An der freistehenden Gebäudetrennwand meines Mehrfamilienhaus (MFH) von 1993 habe ich an der Innenseite hygienische Feuchteschäden, sprich Schimmel und damit Handlungsbedarf. Eine nachbarschaftliche Genehmigung zur Wärmedämmung in der Baulücke liegt vor. In NRW ist dies bis 25 cm Wanddicke kein Problem, um einen U-Wert von 0,20 zu erreichen.

Die bestehende 2,5 geschossige Wand aus Hochlochziegeln entspricht dem Mindestwärmeschutz nach DINAbk. 4108-2 von 1981. Aktualisierungen dieser Norm schreiben heute wohlbegründet höhere Temperaturwiderstandswerte vor. Die EnEVAbk. 2014 § 7 lässt bei Neuerrichtung bei aneinandergereihter Bebauung für solche Gebäudetrennwände weiterhin Mindestwärmeschutz zu.

Welchen U-Wert oder Temperaturwiderstandswert muss ich bei einer Sanierung bei Putzarbeiten, Dämmputz oder WDVSAbk. für die Trennwand beachten? Falls das Nachbargrundstück bebaut wird, muss ich die Außendämmung zurückbauen. Innendämmung bei gefliesten Badezimmern ist keine Lösung. Euer guter Rat ist gefragt, wie soll ich sanieren? Gruß Josef Engelbertz

  • Name:
  • J. Engelbertz
  1. Guckst du ...

    EnEV Anlage 3  -  Da steht alles drin. Die EnEVAbk. empfiehlt (wenn schon sanieren, dann) U<=0,24 W/ (m²K). Natürlich dürfen Sie auch weniger dämmen, da Ihre Außenwand den Mindeststandard von 1981 einhält, aber weniger Dämmung heißt in ihrem Fall weniger Schimmelschutz.

    Frage: Wer hat das untersucht und festgestellt, dass tatsächlich schimmelpilzkritische Wärmebrücken mit einer Innenoberflächentemperatur von weniger als 12,6 °C im 5-Tages-Mittel bei winterlichen Außentemperaturen vorliegen? Vielleicht liegt es auch an unzureichender Belüftung der Räume (z.B. wegen einer zu dichten thermischen Gebäudehülle mit gut dichten Fenstern und Türen).

    Ihre Optionen:

    Fall A: Sie packen ordentliche Stärke an Polystyrol drauf. Weil dieses aber nur B1 (schwer entflammbar) ist, darf es bei nachbarlicher Bebauung nicht an der Hauswand bleiben und muss wieder runter.

    Fall B: Sie lassen mal durchrechnen, wieviel Dämmung sie für den Schimmelschutz tatsächlich brauchen und lassen das WDVSAbk. (evtl. als geklebte Variante) in Mineralwolle ausführen (A1  -  nicht brennbar). Wenn der Nachbar später anbaut, könnte die Dämmung u.U. belassen werden, wenn der Überbau nicht zu dick ist.

    Fall C: Sie denken in eine ganz andere Richtung der Schimmelpilzvermeidung (Bad, Küche, Schlafzimmer am Giebel?) und informieren sich über eine feuchtegeführte Wohnraumlüftung.

  2. EnEV Empfehlen oder Vorschreiben

    Meine Berater haben mir erklärt, ich bin nach EnEVAbk. verpflichtet bei einer Sanierung U-Wert Außenwand von 0,24 W/m²K einzuhalten, sobald eine Putzkelle in Bewegung gesetzt wird.

    Die Variante B entspricht meinen Vorstellungen. Ich bin also frei mir die Mineraldämmstoffdicke auszusuchen, solange ich den Mindestwärmeschutzstandard von 1981 einhalte. Die DINAbk. 4018-2:2-2013 müsste doch den hygienischen Mindestwärmeschutz mit dem Temperaturwiderstandswert für Außenwand auf neuestem Stand gewährleisten.

    Für einen evtl. doch erforderlichen Rückbau erscheint mir eine ungeklebte Variante der Mineralwolle besser. Wie unterscheiden sich diese von dem geklebten Verfahren: Oberfläche der Wand, Baustoff, WDVSAbk.-Zulassung, Berechnung des U-Wertes u. ä.?

    Josef Engelbertz

    • Name:
    • J. Engelbertz
  3. Die "Berater"

    sollen mal die Anlage 3 der EnEVAbk. ordentlich durchlesen! Für AW jünger als 1981 gilt die allgemeine Nachdämmpflicht auf 0,24 nicht! Wenn Sie mit Ihren Dämmmaßnahmen in der Fläche UND besonders auch im Bereich vorhandener Wärmebrücken das fRsi-Kriterium sicher einhalten, dann sollte es hinsichtlich Dämmung bzgl. Schimmelschutz ausreichen. Separat kann/sollte man über Lüftung nachdenken (wie schon geschrieben).

    Die Frage "Kleben oder Dübeln" ist eher eine Überlegung, was im Brandfall länger hält. Aber wenn Sie eh bei nachbarlichem Anbau rückbauen wollen, dann ist es egal.


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