Ausbaubeitrag > < Baugenehmigung
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Ausbaubeitrag > < Baugenehmigung

Angenommen der Grundstückseigentümer X hat eine Baugenehmigung für den Ausbau und Nutzung der Fläche in einer bestehenden Gebäude (2 Stockwerke).

Wegen Straßenausbau soll X nun laut Bescheid einen Ausbaubeitrag zahlen, dessen Höhe jedoch nicht nach der tatsächlich geplante Nutzung der bestehenden Fläche (Baugenehmigung), sondern nach der gemäß Bebauungsplan zulässigen Höhe (4 Stockwerke) bemessen wird (also mehr als doppel so hoch).

Ist das nicht widersprüchlich?

Denn die Baugenehmigung besagt ja die beabsichtigte langjährige Weiternutzung der bestehenden Gebäude, somit den Verzicht auf die Neubebauung auf 4 Stockwerke (Aufstockung nicht möglich). Besteht Bauzwang für den Eigentümer X?

Wie ist die Rechtsgrundlage? Muss X den hohen Ausbaubeitrag 100 % zahlen?

  1. Ob es dazu Urteile gibt

    kann ich nicht sagen. Aber es ist üblich, dass solche Abgaben sich nach der Möglichkeit der Bebauung richten und nicht nach dem tatsächlichen Ausbau. Natürlich muss er nicht 2 weitere Stockwerke bauen, aber er d arf

    Ggf. sollte er es tun wenn er kann.


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