Kündigung der Vermieters wegen fehlender Ausbaugenehmigung und Brandschutz in Bayern 18.09.2012
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Kündigung der Vermieters wegen fehlender Ausbaugenehmigung und Brandschutz in Bayern 18.09.2012
Hallo,
Jetzt ist es soweit, unser Vermieter hat uns gestern die Kündigung geschickt.
Kündigungsfrist 1 Jahr. Begründung "fehlende Bau- und Branschutzrechtliche Bestimmungen". Ist die Kündigung rechtens?
Da unser Mietvertrag rechtens ist, anscheinend aber nicht die Vermietung,
Ist es nicht Sache des Vermieters diesen Missstand zu beheben?
Hintergrund des Ganzen ist, der Vermieter will die Wohnung verkaufen und
bietet auch weiterhin unsere Wohnung als solche an.
Die Wohnung ist sicher schon über 20 Jahre vermietet, 15 Jahre davon an uns.
Die Eigentümer haben mehrfach gewechselt.
Wir wussten nichts von einer fehlenden Genehmigung und gingen von einer
Rechtmäßigkeit aus.
Gibt es für uns einen Bestandsschutz?
Wir haben auch nie etwas vom Bauamt gesehen, vielleicht ist es auch nur eine
Finte des Vermieters, um uns aus der Wohnung zu bekommen.
Vielen Dank für ihre Antwort
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spätestens jetzt
Hilft nur noch ein RA. Der Sagt Ihnen zum ersten, ob sie ab sofort die Miete mindern könnten, weil ggf. Einschränkungen oder gar Gefährdungen bei der Nutzung der Wohnung vorliegen und dann prüft er auf dem 2. Weg, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist und ob er nicht ggf. Schadenersatz zahlen muss, wenn er sie aus der Wohnung haben will. -
Wie ist es denn jetzt weiter gegangen?
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Bisher noch keine Ergebnisse. Mein Anwalt ...