In Mischwasserrohr übergehendes Regenwasserfallrohr  -  wer trägt die Reparaturkosten?
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In Mischwasserrohr übergehendes Regenwasserfallrohr  -  wer trägt die Reparaturkosten?

Hallo,
ich besitze seit einem Jahr ein REH, BJ 77. Der Nachbar und ich benutzen ein gemeinsames Regenfallrohr, dass auf meiner Hausseite (hinten) verläuft. Dieses Regenfallrohr war nun im unterirdischen Teil defekt, die Kosten der schon erfolgten Reparatur wollen wir gemeinsam tragen. Im Zuge der Reparaturarbeiten zeigte sich per Kamerabefahrung, dass das Regenwasserrohr über das Grundstück des Nachbarn verläuft und in sein Abwasserrohr mündet, dass unter seinem Haus durchgeht bis es wieder vor dem Hause in das Hauptabwasserrohr mündet.
Per Kamerabefahrung stellte sich nun heraus, dass das Abwasser (also mischwasserrohr) Brüche aufweist, die nun behoben werden müssen. Anfangs war klar, dass wir gemeinsam die Kosten der Reparatur des Regenwasserfallrohres tragen, die Kosten der Kamerabefahrung und Reparatur das Abwasser- bzw. Mischrohr (Abwasserrohr, Mischrohr) betreffend allerdings alleinige Sache des Nachbarn ist.
Nun, auch nach Einschaltung der Versicherung des Nachbarn, legt dieser mir nun die Summe aller Rechnungen vor, und möchte meine Beteiligung, da ja das Regenwasser auch durch das Abwasserrohr gelenkt wird.
Meine Fragen:
1. Ist diese Argumentation rechtlich haltbar? (Anmerkung1: Unter meinem Haus läuft mein eigenes Abwasserrohr; Anmerkung 2: Die WGV des Nachbarn hat, bis zur Begrenzung für Abwasserrohre außerhalb des Gebäudes, geleistet, ohne Bezugnahme auf Beteiligung meinerseits )
2. Kann ich meine WGV einschalten, zur Klärung der Sachlage, obwohl das Abwasserrohr ja nicht meines ist und von mir ja auch nur Regenwasser abgeht?
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinung
Lois
  • Name:
  • Lois
  1. Was genau wurde abgemacht?

    "Anfangs war klar, dass wir gemeinsam die Kosten der Reparatur des Regenwasserfallrohres tragen, die Kosten der Kamerabefahrung und Reparatur das Abwasser- bzw. Mischrohr (Abwasserrohr, Mischrohr) betreffend allerdings alleinige Sache des Nachbarn ist. "
    Na, dann bezahlen Sie eben nur das, was abgemacht wurde, zudem der Rest ja schon durch eine Versicherung übernommen wurde  -  zweimal Geld für den gleichen Schaden gibt es nicht, hier sind sich auch alle Versicherungen einig  -  niemand soll sich durch einen Schaden bereichern können, ist hier die oberste Regel.
    Wenn der strittige Restschaden nach Abzug der Versicherungsleistung nur eine Bagatelle ist, würde ich den trotzdem übernehmen  -  Du hast Dein Geld und ich meine Ruhe  -  und in Zukunft sehr genau abmachen, wer was übernimmt, wenn es wieder zu Gemeinschaftsaktionen kommt.
    Ich glaube nicht, dass sich Ihre Gebäudeversicherung dafür interessiert, was Sie mit Ihrem Nachbarn abmachen bezüglich eines anderen Gebäudes als desjenigen, welches durch Ihre Police gedeckt ist.

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