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Regelung bei vorh. Doppelhaushälfte Dachvorsprung
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Regelung bei vorh. Doppelhaushälfte Dachvorsprung 25.08.2011    

Hallo,
wir haben an eine vorhandene Doppelhaushälfte eines anderen Bauträgers angebaut. Die vorhandene Doppelhaushälfte ist 1 1/2 geschossig, unsere genehmigt 2 1/2 geschossig. Nun ragt das Dach des Nachbarn recht weit über die Grenze. Wir gingen davon aus, dass unser Bauleiter dies klärt und dieses dementsprechend gekürzt wird. Dies ist aber nicht geschehen. Nun haben wir diese sehr unschöne Lösung. Ist das zulässig so oder haben wir eine Chance dem ganzen zu Widersprechen? siehe Fotos ...
Unser Dach ist auch etwas über seines gabaut, dies geht ja nicht anders, aber diese Vorsprünge vom Nachbarn müsste man doch kürzen, oder?
Auf dem Foto abgebildete weiße Doppelhaushälfte ist unsere, die beige ist die des Nachbarn.
Bundesland: Baden-Württemberg

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Hotz
  1. schick, wirklich sehr schick 25.08.2011    

    Foto von

    Moin,
    diese Gaube.
    Über die Dachüberstände würde ich mir keine Sorgen machen, die fallen von ganz alleine ab.
    Im Ernst, was stört Sie daran?
    Grüße
    Stefan Ibold

    Name:

    • Stefan Ibold
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://planungsgruppe-dach.de/
  2. Das 25.08.2011    

    ist ein Überbau! Von beiden Seiten. Das Baurecht hält sich bei Überbau raus, das müsst ihr privatrechtlich klären. Bei dir wäre es auch ohne Dachüberstand gegangen, ist theoretisch und praktisch möglich.
    Also hat Jeder einen Überbau und müsste Überbaurente bezahlen. Das kann noch lustig werden.
    Und wegen dem Aussehen muss ich SI Recht geben *grins

    Name:

    • der Bauberater
  3. Da fehlt was 25.08.2011    

    ... das spitzbedachte Türmchen oder ein Tonnendach auf der Gaube und dann könnte man ins Fensterloch glatt eine Werksuhr hängen ...
    Tja, worüber sich die Leute so mokieren  -  ganz ohne Selbstkritik  -  über den Splitter im Auge des anderen richten und den Balken im eigenen Auge ignorieren.
    Dass der Nachbar nicht Einspruch gegen die Bauhöhe 2 1/2 eingelegt hat war wohl ein Versäumnis, dann hätten Sie liebe (r) Frager (in) ganz andere Sorgen.
    Ich find, so sieht es wenigstens aus einem Guss aus.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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