DIN-Norm für Abdeckarbeiten bei Trockenbau mit Anstrich: Was gilt?
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DIN-Norm für Abdeckarbeiten bei Trockenbau mit Anstrich: Was gilt?
Die ausführende Firma möchte nun diese Schutzmaßnahmen zusätzlich vergütet haben. Begründung: "Grundsätzlich wurde ein Vertrag mit der Firma xyz geschlossen. Die Firma xyz ist eine Trockenbaufirma, demzufolge ist hier DIN 18340 gültig. "
Ich sehe das ganze eher leistungsbezogen. Kann mir jemand Hinweise auf relevante Kommentare o.ä. geben? Auch für Eure eigene Meinung bin ich Dankbar ...!
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Ich gehe davon aus, dass die Frage sich auf die korrekte Norm für die Abdeckung von Flächen bei Malerarbeiten im Rahmen von Trockenbauarbeiten bezieht.
Grundsätzlich sind hier zwei DINAbk.-Normen relevant:
- DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten)
- DIN 18340 (Trockenbauarbeiten)
Die DIN 18363 regelt die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten, einschließlich der notwendigen Schutzmaßnahmen wie das Abdecken von Flächen. Die DIN 18340 hingegen beschreibt die Ausführung von Trockenbauarbeiten.
Welche Norm konkret anzuwenden ist, hängt vom Vertrag ab. Wenn die Malerarbeiten als Nebenleistung der Trockenbauarbeiten ausgeschrieben sind, könnte die DIN 18340 relevant sein, jedoch unter Berücksichtigung der Anforderungen an Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18363.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Vertrag und die Leistungsbeschreibung genau, um festzustellen, welche Normen explizit genannt werden. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann (z.B. ein Sachverständiger für Bauwesen) hinzugezogen werden, um die korrekte Anwendung der Normen zu gewährleisten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- DIN 18363
- Die DIN 18363 (VOBAbk., Teil C) ist die Norm für Maler- und Lackierarbeiten. Sie regelt die fachgerechte Ausführung von Anstrichen, Beschichtungen und anderen Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich. Die Norm beinhaltet auch Vorgaben zu den zu verwendenden Materialien und den erforderlichen Vorarbeiten.
Verwandte Begriffe: VOB, Malerarbeiten, Lackierarbeiten, Beschichtungen. - DIN 18340
- Die DIN 18340 (VOB, Teil C) ist die Norm für Trockenbauarbeiten. Sie beschreibt die fachgerechte Ausführung von Trockenbaukonstruktionen, wie z.B. Gipskartonwände, abgehängte Decken und Trockenfußböden. Die Norm enthält auch Anforderungen an die verwendeten Materialien und die Ausführung der Anschlüsse und Details.
Verwandte Begriffe: VOB, Trockenbau, Gipskarton, Deckenkonstruktionen. - VOB
- Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein deutsches Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen standardisiert. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabebedingungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Vertragsbedingungen). Die VOB/C enthält die technischen Normen für die verschiedenen Gewerke, wie z.B. DIN 18363 und DIN 18340.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Regelwerk, Normen. - Nebenleistung
- Nebenleistungen sind Leistungen, die zur Hauptleistung dazugehören, aber nicht explizit im Vertrag aufgeführt sind. Sie sind notwendig, um die Hauptleistung fachgerecht auszuführen. Beispiele für Nebenleistungen sind das Abdecken von Flächen, das Reinigen des Arbeitsbereichs oder das Bereitstellen von Werkzeugen.
Verwandte Begriffe: Hauptleistung, Bauvertrag, Leistungsumfang, Baunebenkosten. - Öffentliches Bauvorhaben
- Ein öffentliches Bauvorhaben ist ein Bauprojekt, das von einer öffentlichen Stelle (z.B. Bund, Land, Kommune) in Auftrag gegeben wird. Für öffentliche Bauvorhaben gelten besondere Vergabevorschriften, die in der VOB/A geregelt sind. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und Steuergelder wirtschaftlich einzusetzen.
Verwandte Begriffe: Bauprojekt, Vergaberecht, VOB/A, öffentliche Hand. - Malerarbeiten
- Malerarbeiten umfassen alle Tätigkeiten, die der Gestaltung und dem Schutz von Oberflächen dienen. Dazu gehören Anstriche, Beschichtungen, Tapezierarbeiten und das Verlegen von Bodenbelägen. Malerarbeiten werden in der DIN 18363 (VOB, Teil C) geregelt.
Verwandte Begriffe: Anstrich, Beschichtung, Tapezieren, Fassadengestaltung. - Trockenbauarbeiten
- Trockenbauarbeiten umfassen die Errichtung von nichttragenden Innenwänden, Deckenbekleidungen und Fußböden in Trockenbauweise. Dabei werden vorgefertigte Bauelemente, wie z.B. Gipskartonplatten, verwendet. Trockenbauarbeiten werden in der DIN 18340 (VOB, Teil C) geregelt.
Verwandte Begriffe: Gipskarton, Ständerwerk, Deckenbekleidung, Innenausbau.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche DIN-Norm regelt Maler- und Lackierarbeiten?
Die DIN 18363 (VOB, Teil C) regelt die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten. Sie beinhaltet auch Vorgaben zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen, wie das Abdecken von Böden und anderen Bauteilen, um diese vor Beschädigungen oder Verschmutzungen zu schützen. - Welche DIN-Norm regelt Trockenbauarbeiten?
Die DIN 18340 (VOB, Teil C) regelt die Ausführung von Trockenbauarbeiten. Diese Norm beschreibt die fachgerechte Ausführung von Trockenbaukonstruktionen, enthält aber auch Hinweise auf notwendige Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit anderen Gewerken. - Was ist der Unterschied zwischen DIN 18363 und DIN 18340?
Die DIN 18363 bezieht sich spezifisch auf Maler- und Lackierarbeiten, während die DIN 18340 sich auf Trockenbauarbeiten konzentriert. Im Kontext der Abdeckarbeiten ist die DIN 18363 relevanter, da sie die Schutzmaßnahmen für Malerarbeiten detailliert beschreibt. - Was tun, wenn im Vertrag keine DIN-Norm genannt wird?
Auch wenn im Vertrag keine spezifische DIN-Norm genannt wird, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind oft in den VOB-Normen (wie DIN 18363 und DIN 18340) wiedergegeben. Es ist ratsam, sich an diesen Normen zu orientieren, um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen. - Wer ist verantwortlich für die Abdeckarbeiten?
Die Verantwortung für die Abdeckarbeiten hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. In der Regel ist das Gewerk verantwortlich, das die Arbeiten ausführt, bei denen Verschmutzungen oder Beschädigungen entstehen können. Im vorliegenden Fall wäre dies die Trockenbaufirma, wenn die Malerarbeiten als Nebenleistung ausgeschrieben sind. - Was bedeutet "Nebenleistung" im Bauwesen?
Nebenleistungen sind Leistungen, die zur Hauptleistung dazugehören, aber nicht explizit im Vertrag aufgeführt sind. Sie sind notwendig, um die Hauptleistung fachgerecht auszuführen. Im Kontext der Trockenbauarbeiten können Malerarbeiten als Nebenleistung betrachtet werden, wenn sie integraler Bestandteil der Trockenbauarbeiten sind. - Was ist die VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland standardisiert. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabebedingungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Vertragsbedingungen). Die DIN-Normen 18363 und 18340 sind Teile der VOB/C. - Was tun bei Unklarheiten bezüglich der anzuwendenden Norm?
Bei Unklarheiten bezüglich der anzuwendenden Norm ist es ratsam, einen Sachverständigen für Bauwesen oder einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren. Diese können die vertraglichen Vereinbarungen prüfen und eine fundierte Einschätzung geben.
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DIN-Norm: Gewerk-Zuordnung vs. Firmen-Briefkopf
keine Rechtsberatung - nur meine Auffassung
DINAbk. bezieht sich auf das ausgeführte Gewerk, nicht auf das Gewerk im Briefkopf der Firma.
Eine Trockenbaufirma kann, wenn sie hilfsweise Maurerarbeiten ausführt diese auch nicht einfach nach Trockenbau-DIN abrechnen, sondern müsste diese Arbeiten nach Mauerwerks-DIN abrechnen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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DIN-Norm für Abdeckarbeiten bei Trockenbau mit Anstrich
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung von DINAbk.-Normen bei Abdeckarbeiten im Trockenbau mit Anstrich. Es wird geklärt, welche DIN-Normen (DIN 18363, DIN 18340) relevant sind und wie diese in Bezug auf die VOBAbk. (Vertragsbedingungen für Bauleistungen) zu interpretieren sind. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen dem ausgeführten Gewerk und dem Gewerk, das im Briefkopf der Firma steht.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag DIN-Norm: Gewerk-Zuordnung vs. Firmen-Briefkopf wird betont, dass die Abrechnung nach der DIN-Norm des tatsächlich ausgeführten Gewerks erfolgen muss, unabhängig vom Firmenprofil. Dies ist besonders relevant bei Mischleistungen, wie z.B. Trockenbauarbeiten mit Malerarbeiten.
✅ Zusatzinfo: Die DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten) regelt Nebenleistungen wie Abdeckarbeiten. Die VOB/C, insbesondere DIN 18340 (Trockenbauarbeiten), kann ebenfalls relevant sein, abhängig vom Leistungsumfang. Bei öffentlichen Bauvorhaben sind diese Normen besonders wichtig.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Leistungsumfang genau und ordnen Sie die Arbeiten der entsprechenden DIN-Norm zu. Beachten Sie die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenleistungen. Bei Unsicherheiten sollte eine Klärung mit dem Auftraggeber erfolgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die korrekte Anwendung der DIN-Normen ist entscheidend für eine fachgerechte Ausführung und Abrechnung der Trockenbau- und Malerarbeiten.
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