NRW  -  2. Rettungsweg  -  Aufenhaltsraume/Wohnliche Nutzung im Dachgeschoss
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

NRW  -  2. Rettungsweg  -  Aufenhaltsraume/Wohnliche Nutzung im Dachgeschoss

Zuerst: Entschuldigung für mein Deutsch, ich bin Holländer!
für die Umbau und Sanierung von unseres in 2009 gekauftes Haus (Einfamilienhaus Geringer hohe gebaut in 1910), haben wir ein Architekt eingeschaltet.
Die Dachziegel und Holz sollten erneurt werden, zwei neue Dachgauben, austauschen Velux-Fenster, neue Dämmung usw. An das Dach selbst ist weiter nichts geandert, weil es unter Denkmalschutz steht.
Am Erdgeschoss und Obergeschoss sollten einige Türöffnungen verbreitet werden, und sollte die Anbau von ein Freisitz realisiert werden.
Der Architekt hat die Zeichnungen und Planen gemacht und die Bauauftrag aufgestellt. Die hat er auch für Genehmigung bei das Bauamt eingereicht. Später hat ein Statiker auch alles noch gepruft.
Anfang dieses Jahr haben wir Genehmigung empfangen für alles, ohne Hinweise und Bemerkingen von das Bauamt, und sind wir angefangen mit die Umbau und Sanierung.
In die genehmigte Zeichnungen steht das am Dachgeschoss ein Musikraum/Studio, Hobbyraum und Badezimmer kommt.
In Juli ist das ganze Dach erneuert und gedämmt.
An die Türöffnungen ist erst in September angefangen, deswegen war auch die Rohbaufertigstellung von uns noch nicht angefragt.
In September ist aber ein Mitarbeiter von das Bauamt in unser Abwesenheit vorbei gekommen für ein Bauzustandsbesichtigung.
Wir haben ein Brief bekommen worin steht das er konstatiert hat das:
"das die vorhandenen Fenster im Obergeschoss sowie die Fenster in den Dachgauben und das eingebaute Dachflächenfenster im Dachgeschoss nicht den Anforderungen entsprechen eine 2. Rettungsweges. Bis zur Abnahme Fertigstellung sind die
Fenster entsprechend Par. 40 Abs. 4 der Bauordnung auszuführen, da ansonsten einde wohnliche Nutzung nicht erfolgen kann. "
Wir haben unser Bauleiter gefragt was zu tun, und er hat uns empfohlen wieder Kontakt auf zu nehmen mit der Architekt, weil er die Zeichnungen und Planen gemacht hat und die Auftrag eingestelt hat.
Wir haben ein Termin mit der Architekt vereinbart, und er hat Kontakt aufgenommen mit das Bauamt.
Das Bauamt hat ihm gesagt das sie übersehen hatten das kein 2. Rettungsweg in die Zeichnungen war aufgenommen. Die Beiden haben daruber gesprochen und sind übereingekommen das es zwei Lösungen gibt:
1. Einbauen einer begehbaren Dachflachen-Luke nach § 40 Abs. 4 der BauO NW
2. Erklärung unterschreiben das wir das Dachgeschoss nur nutzen als Musikraum, und das Badezimmer (das schon da war) entfernen.
Weil wir kein Geld mehr haben für das Dachflachen-Luke, und das ganze Dach bereits gedämmt ist, haben wir die zweite Lösung gewählt. Darauf hat der Architekt jetzt diese Erklärung aufgestelt die wir und er sollen unterzeichnen und bei das Bauamt einliefern:
Die Bauherrschaft erklart sich damit einverstanden, dass die von Ihnen beanstandete Dachgeschossnutzung wegen des fehlenden 2. Rettungsweges geändert wird, und erklären, dass die Nutzung des Raume in dem oberen Dachgeschoss nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt wird.
Sollen später mal eine solche dauernde Nutzung vorgesehen sein, so waren sie bereit, einen 2. Rettungsweg durch Einbau einer begehbaren Dachflachen-Luke nach § 40 Abs. 4 der BauO NW einzurichten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Rauchmelder in jedem Geschoss des Treppenhauses installiert.
Die Bedeutung von 'Aufenthaltsraum' in BauO NRW ist:
§ 2 Begriffe, Punkt (7) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Dann wurde das doch bedeuten, dass das Badezimmer doch bleiben kann, aber das Dachgeschoss nicht als Studio/Hobbyraum genutzt werden kann so lange da kein 2. Rettungsweg ist? Ein Hobbyraum ist doch ein Raume das für dauernden Aufenthalt bestimmt ist?
M.a.W. als wir diese Erklärung unterschreiben haben wir doch noch immer das Problem das wir das Dachgeschoss nicht einrichten können als Musikraum/Studio, weil das gemaß BauO NRW auch ein Aufenthaltsraum ist, oder ist ein Hobbyraum das nicht? Und warum dann das Badezimmer entfernen, wann das offenbar doch moglich ist weil das kein Aufenthaltsraum ist.
Was ich mich jetzt frage ist ob dies alles vorkommen konnte sein wann der Architekt oder das Bauamt uns fruher darauf hingewesen hat das ein 2. Rettungsweg verpflichtet war. Dann hätten wir das natürlich direkt mit die Erneuerung von das Dach ausfuhren lassen, ohne extra Kosten und Zeit, die wir jetzt machen sollen um das Dachflachen-Luke installieren zu lassen.
Was sind eure Gedanken hieruber?
  • Name:
  • roloblai
  1. Dass ein 2. Rettungsweg notwendig ist, hätte ...

    Dass ein 2. Rettungsweg notwendig ist, hätte der Architekt wissen müssen und seine Planung entsprechend aufstellen müssen.
    Das Dachflächenfenster als 2. Rettungsweg hätten Sie aber auch bei korrekter Planung sowieso bezahlen müssen. Ihnen ist durch die magelhafte Planung nun ein chdaen entstanden (Mehraufwand wegen nachträglichem Einbau) für den der Architekt haftet.
    Für solche Fälle ist der Architekt versichert.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN