Vorschrift für Breite des Eingangs in Dusche
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Vorschrift für Breite des Eingangs in Dusche

Hallo zusammen,
in unserer neugekauften kernsanierten Eigentumswohnung wird vom Bauherren das ganze Bad neu gemacht und eine ebenerdige Dusche eingebaut. Diese betritt man durch einen Durchgang zwischen der Trennwand aus Glas und der Seitenwand des Bades. Leider hat der Bauherr einen Waschtisch so ungünstig einbauen lassen, dass er den Durchgang teilweise blockiert. Vor der Abnahme der Wohnung möchte ich jetzt wissen, ob ich das so akzeptieren muss. Wie breit muss, darf dieser Durchgang sein und wo ist das geregelt?
  • Name:
  • Stephan
  1. Planung

    Selbstverständlich gibt es Richtlinien.
    Falls Sie zum Zeitpunkt des Umbaus schon Eigentümer waren, kann da ja nicht einfach irgendwer irgendwas einbauen. Sie oder Ihr Planer sind dann in der Pflicht.
    Gab es denn einen Ausführungsplan?
    Wenn das nicht von Ihnen bzw. von Ihrem Architekten so geplant war oder wenn sie noch nicht gekauft haben, dann soll der Verkäufer oder Unternehmer das so abändern (lassen), dass es benutzbar wird.
  2. DIN 18100

    Ich habe jetzt im Internet die DINAbk. 18100 mit dem Thema Wandöffnungn und Türen gefunden. Ist diese in so einem Fall anwendbar?
    Danke für die Hilfe!

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