Terrasse + Gerätehaus zu nah an der Grundstücksgrenze?
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Terrasse + Gerätehaus zu nah an der Grundstücksgrenze?

Im letzten Jahr haben wir ein Grundstück gekauft. Der Nachbar hat ca. 2 Jahre zuvor sein Grundstück gekauft und war froh, das nun auch hier Ordnung geschafft wird.
Zuerst haben wir, auch ihm zu liebe, eine Wildpflaume die auf seinen Carport die Früchte verlor, entfernt. Ungefähr an diese Stelle mit einem Abstand von ca. 80-90 cm von seiner Hecke stellten wir einen Holzgeräteschuppen auf. Er selbst hat an der Stelle hinter der Hecke seine Mülltonne und die Komposttonne.
Bis vor einem Monat war auch alles recht harmonisch. Man grüßte sich nett und die Neuheiten wurden gegenseitig bewundernd wahrgenommen.
Dann hat mein Mann auch an seiner Grundstücksgrenze (ca. 1,0-1,2 m entfernt) eine kleine runde Terrasse angelegt.
Auf seiner Seite befindet sich hier sein Bootshaus, was als Abstellhaus genutzt wird.
Nun behauptet der Nachbar seine Grundstücksgrenze wäre ca. 1,20 m weiter nach rechts, also zu unserem Gerätehaus und unserer Terrasse hin. Er hat auch schon angedroht einen Zaun zu ziehen.
Auf Nachfrage beim Bauamt besteht tatsächlich die Möglichkeit, das die 30 Jahre alte Hecke falsch gepflanzt ist. Aber eine aktuelle Vermessung gibt es nicht.
Wie müssen / können wir reagieren?
Müssen wir ihn auch ohne Vermessung gewähren lassen? Müssen wir alles abreißen?
Letztlich verschieben sich dann alle weiteren Grenzen, den Weg entlang, auch.
Ich würde ihn erstmal nicht aufs Grundstück lassen wollen. Habe ich das Recht ihn zu verweisen?
Für Ratschläge wäre ich dankbar.
VG aus Berlin
Peggy
  1. Nachmessen lassen

    ... wenn keine Grenzsteine gefunden werden können, den amtlichen Vermesser kommen lassen und die Grenze feststellen lassen.
    Vorher abmachen, wer die Kosten übernimmt.
    Dann ist bezüglich dieser Frage erstmal Ruhe.
    Wieso kommt der auf die Idee, die Grenze sei anderswo?
    Das Bauamt kümmert sich nicht um Grenzverläufe, die glauben, was in den Plänen steht.
    Bezüglich Grenzzaun gibt es Vorschriften  -  aber prinzipiell darf man auf seinem Grundstück einen Zaun aufstellen, wenn man will.
    Man muss seinen Grund nicht durch andere betreten lassen, wenn man das nicht will.
    Abwägen, wieviel die Sache Wert ist  -  Grenzverläufe ändern sich nicht, Nachbarstreite oft auch nie mehr.

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