Notwendige Qualifikation für Einbringung von Bandschutzschaum
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Notwendige Qualifikation für Einbringung von Bandschutzschaum

In einem Studentwohnheim muss über sieben Etagen hinweg Datenleitungen vertikal verlegt werden. Dazu sind Kernlochbohrungen durch sieben Betondecken hinweg nötig. Die Leitungen werden in jedem Raum im Kanal verlegt, der Kanal endet jeweils vor der Decke bzw. Fußboden, d.h. er wird NICHT durch die Bohrung hindurch geführt.
Nachdem die Leitungen im Kanal und durch die Bohrungen hindurchgeführt sind, müssen die Bohrungen zwecks Brandschutz wieder verschlossen werden. Im Moment soll dies durch Brandschutzschaum, z.B. Hilti CP 620 o.ä. Produkt erfolgen.
Welche Qualifiktion muss die ausführende Kraft, die den Brandschutzschaum einbringt, haben? Eigentlich sollte dies der Elektriker vornehmen, der auch die Leitungen einbringt, aber unser Architekt meint, das ginge nicht, weil der Elektriker dafür nicht ausgebildet sei. (Der Architekt weiß aber auch nicht, wer es sonst alternativ machen könnte.)
Stimmt das? Falls ja, welches Gewerk ist dafür zuständig und benötigt man eine entsprechende zusätzliche Qualifikation zur Verarbeitung von Brandschutzschäumen? In den technischen Montagehinweisen zu den Brandschutzschäumen, die in Frage kämen, steht dies bezüglich nichts.
Ist dies irgendwo gesetzlich geregelt, LBOAbk. o.ä.?
Vielen Dank
  1. Würde bei Hilti die Zulassung laden ...

    Würde bei Hilti die Zulassung laden und dort nachschauen.
    Registrierung dort ist m.W. erforderlich. Eine Rückfrage beim Hersteller dürfte ebenfalls Antworten bringen.
    M.E. kann die Schottung durch die ausführenden Unternehmen ausgeführt werden, bzw. ist dies so üblich. Kennzeichnungen der Schottungen nicht vergessen. Auch nicht die Rahmenbedingungen für den Einbau solcher Systeme.
    MfG
  2. Information beim Hersteller bereits versucht

    Die Antwort war:
    > Würde bei Hilti die Zulassung laden ... Auch nicht die Rahmenbedingungen für den Einbau solcher Systeme.
    Das habe ich ja bereits gemacht. Ich habe mir sowohl die baurechtliche Zulassung angeschaut als auch die Montagehinweise. Wie ich bereits geschrieben habe, in den technischen Montagehinweisen zu den Brandschutzschäumen steht dies bezüglich nichts.
    Dort steht halt, wie groß die Öffnung max. sein darf, wie viel Material eingebracht werden muss, etc. Halt das übliche. Aber dort steht nicht WER das machen darf/soll/muss.
    Von den Herstellern werden natürlich Schulungen angeboten zum Umgang mit ihren Produkten, aber sind die in irgendeiner Weise rechtsverbindlich und zwingend? Muss ich mir jetzt also einen Elektriker suchen, der an einer Hilti-Schulung, oder einem anderen Hersteller des letztendlich verwendeten Schaums, teilgenommen hat?
    Trotzdem Danke für die Antwort.

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