Hilfe zur Unterfangung eines Gebäudes -
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Hilfe zur Unterfangung eines Gebäudes -

Die Gebäude auf meinem Nachbargrundstück wurden abgebrochen.
Der neue Nachbar plant u.a. einen Tiefgarage, er wird also seine neue "Häuserzeile" tiefer gründen, geschätzt so um ca. 2 Meter tiefer!
Ausgangslage im Musterfall:
das Bestehende 3-geschossige Mehrfamilienhaus soll rund 100 Jahre alt sein, wurde im 2. Weltkrieg überwiegend zerstört und man hat Anfang der 50er Jahre auf dem Kellergewölbe neu aufgebaut bzw. noch teilweise vorhandene Außenwände, Treppenhauswände etc. wieder instandgesetzt, hergerichtet, Betondecken eingezogen!
Im Rahmen der Bauarbeiten könnte die Gefahr eines Sturzverlustes entstehen. Damit sind Stütz-, Absicherungs- und Unterfangungsmaßnahmen (Absicherungsmaßnahmen, Unterfangungsmaßnahmen) erforderlich.
Was ist in einem solchen Fall vorher zu beachten?
Ist die Maßnahme duldungspflichtig (NRW)? Darf ein Nachbar tiefer gründen?
Verlangen die Bauordnungsbehörden eine Zustimmung des Nachbarn?
Sollten derartige Maßnahmen vorher durch Vertrag geregelt werden?
Wo findet man ggfs. Musterverträge?
Wer kann mir simpel erklären, was im Prinzip überhaupt gemacht wird?
Schaltet man ggfs. einen eigenen Statiker ein? oder ist durch eine erteilte Baugenehmigung auch dieses "Unterfangen" geprüft und für richtig befunden.
Danke für Infos + Hinweise jeglicher Art.
  • Name:
  • the blue cloud

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