Duldungsrecht / Gewohnheitsrecht
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Duldungsrecht / Gewohnheitsrecht

Hallo Zusammen,
Ich habe eine Baurechtliche Frage: Bundesland Baden Württemberg
Unserer Familie wurde ein Bauplatz überschrieben, auf dem wir unser Haus bauen werden.
Mein Schwiegervater hat mit dem angerenzenden Nachbarn eine Abmachung getroffen, dass er seinen Kiesstreifen ca. 0,5 m breit auf unserem Grundstück machen darf, da das Haus des Nachbarn vor ca. 25  -  30 Jahren direkt auf die Grenze gesetzt wurde ... der Kiesstreifen wohl aber dabei vom Architekten übersehen wurde.
Genauso verhält es sich mit dem Dachüberhang seiner Garage. Das Nachbargaragendach steht ca. 20-30 cm auf unser Grundstück über.
Da diese beiden Themen nie schriftlich oder im Grundbuch festgehalten worden sind, ist meine Frage nun:
Wenn z.B. der Kiesstreifen seit 20 Jahren auf unserem Grundstück ist und von meinem Schwiegervater geduldet wurde, wie ist es da rein rechtlich? Kann der Nachbar irgendwann auf Gewohnheitsrecht bzw. Duldungsrecht bestehen und wir dürften seinen Kiesstreifen nicht mehr entfernen?
Wichting sind solche Details für die nachfolgenden Generationen, da leider niemals etwas schriftlich fixiert wurde.. wäre sowas vielleicht sinnvoll.. oder? Reicht
in diesem Fall ein einfaches Schreiben mit Unterschrift vom Nachbarn?
Vielen Dank für Eure Antworten
  1. Panik trotz bagatelle

    Steht am Kiesstreifen dran, wem er gehört? Im Zweifelsfall Ihnen! Es ist keine bauliche Anlage, die zum Nachbargebäude selbst zwingend dazugehört. Das Nachbarobjekt sollte auch ohne diesen Kiesstreifen funktionieren (fachgerecht abgedichtet sein).
    Und wenn Sie anbauen wollen, dann fliegt der Kiesstreifen sowieso raus!
    Thema Garagendach ist ebenfalls unbedenktlich. Wenn Sie irgendwann grenzbündig anbauen wollen, dann muss das Dach eingekürzt werden. Für die fachgerechte Herstellung des Anschlusses zwischen beiden Dächern sind dann ohnehin Sie zuständig als später Anbauender (Nachbarschaftsrecht).
    Versuchen Sie bloß nicht solche Belanglosigkeiten im Grundbuch eintragen zu lassen oder beim Notar vorzulegen. Sie würden vermutlich Spott ernten.

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