Bauunternehmer in Verzug
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Bauunternehmer in Verzug

Unser Bauunternehmer hat eine Bauzeitgarantie von 100 Tagen ab Baubeginn.
Diese hat er, schlechtes Wetter und langer Winter abgezogen, schon überschritten.
Der Grund: Die von ihm beauftragte Sanitär-Firma hatte kein Geld um Material für die Fußbodenheizung zu kaufen und somit keine Ware bekommen. Dies hat er 3 Wochen für sich behalten. Erst nachdem ich beim Bauleiter massiv (verbal natürlich) wurde und mit einem Anwalt drohte, hat die Firma auf ihre Kosten das Material gekauft. Dadurch konnte der Estrich nicht gegossen werden usw.
Wir haben unsere Wohnung zum 31.05.2010 gekündigt und die Wohnung ist auch schon vermietet. Wir müssen definitiv raus. Ins neue Haus können wir nicht (Bezug = Abnahme) und es gibt diverse Mängel, die wir auch angezeigt haben.
Können wir die nun auf uns zukommenden Kosten (Möbel einlagern, Ferien-Wohnung anmieten) beim Bauunternehmer einklagen? Im Vertrag steht nichts von "Verzug", jedoch gibt es einen Passus der besagt, dass er bei Nichtfertigstellung pro Monat 400,- € zahlen würde. Aber das kann doch nicht alles sein! Wir haben eine mündliche Zusage, dass das Haus Ende Mai bezugsfertig ist und wir einziehen können.
Wir haben ihn mehrfach angemahnt (Einschreiben  -  Rückschein, E-Mails) und ihn gefragt, wie er sich die Einhaltung der Frist denkt. Bisher ohne Erfolg, er hat sich noch nicht geäußert.
Welche Chancen haben wir für die Übernahme der Kosten seinerseits?
Vertrag ist VOBAbk..
Jakobe
Bundesland: Schleswig-Holstein
  • Name:
  • Jakobe
  1. Spontane Antwort

    keine Chance die Kosten ersetzt zu bekommen. Auch die 400,- pro Monat dürfte reine Augenwischerei sein.
    100 Tage ab Baubeginn kann vieles bedeuten. Ohne Schriftliche Frist kann auch (vereinfacht) zweihundert halbe Tage oder drei Tage die Woche arbeiten lassen.
    Bester Rat der hier gegeben werden kann: Investieren Sie 200? € in eine Beratungsstunde beim Baurechtsanwalt. Dann wissen Sie wo sie stehen.
    Gruß

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