Wer muss Baumaterielenüberschuss bezahlen?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Wer muss Baumaterielenüberschuss bezahlen?
Guten Tag,
ich habe folgende Frage.
Beim Bau meines Einfamilienhaus wurden Fassadendämmplatten verwandt.
Die Bestellung des Materials wurde durch meinen ehemaligen Bauunternehmer veranlasst. Die Rechnung habe ich ihm nach Lieferung der Ware beglichen.
Leider sind wir im Streit auseinandergegangen.
Nach Abschluss aller Arbeiten durch die neue Baufirma musste ich feststellen, dass fast die Hälfte der Dämmplatten übrig geblieben sind. (Würde sogar zur Dämmung eines Bungalow noch reichen!)
Sicherlich fallen immer Baumaterialüberschüsse an, aber muss ich diese erhebliche Abweichung tolerieren?
Kann ich den Bauunternehmer auffordern, die Fassadendämmplatten zurückzunehmen und mir den entsprechenden Restbetrag gutzuschreiben?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Jan
ich habe folgende Frage.
Beim Bau meines Einfamilienhaus wurden Fassadendämmplatten verwandt.
Die Bestellung des Materials wurde durch meinen ehemaligen Bauunternehmer veranlasst. Die Rechnung habe ich ihm nach Lieferung der Ware beglichen.
Leider sind wir im Streit auseinandergegangen.
Nach Abschluss aller Arbeiten durch die neue Baufirma musste ich feststellen, dass fast die Hälfte der Dämmplatten übrig geblieben sind. (Würde sogar zur Dämmung eines Bungalow noch reichen!)
Sicherlich fallen immer Baumaterialüberschüsse an, aber muss ich diese erhebliche Abweichung tolerieren?
Kann ich den Bauunternehmer auffordern, die Fassadendämmplatten zurückzunehmen und mir den entsprechenden Restbetrag gutzuschreiben?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Jan