Schallschutz in Doppelhaushälfte  -  Heizung zu laut
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Schallschutz in Doppelhaushälfte  -  Heizung zu laut

Hallo,
wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Im EGAbk. steht im HWR eine Erdwärmeheizung der Fa. Junkers. Diese soll einen dBAbk.-Wert von 34 haben (erscheint uns lauter, wurde aber noch nicht gemessen).
Die Heizung ist bei laufendem Betrieb und geschlossenen Türen im 1. OGAbk.  -  insbesondere nachts  -  im Schlafzimmer so laut zu hören, dass es den Schlaf mehr als beeinträchtigt.
Welche Norm regelt, wie laut die Heizung zu hören sein darf?
Vielen Dank!
  • Name:
  • Jenny
  1. Hallo Jenny,

    Schall- und Schwingungsübertragung kann durch Mängel an der Anlagentechnik (fehlende Dämpfungselemente) und oder auch durch bauliche Mängel (Schallbrücken und oder fehlende Baumasse) verursacht werden.
    Die Herstellerangaben gehen natürlich von Mängelfreiheit und darüber hinaus von optimalen Bedingungen aus.
    Dazu steht einiges in den Aufstellhinweisen für die Anlage.
    Ich würde zunächst die Aufforderung zur Mängelbeseitigung empfehlen. Der Ausführende wird sicher einen Technikers zur Anlagenüberprüfung hinzuziehen.
    Grüße aus Thüringen
  2. Hallo Uwe

    vielen Dank für die Antwort.
    Wir haben bereits 2x den Mangel  -  also die Lautstärke  -  der Anlage bemängelt. Es gab 2x ein Techniker der Fa. Junkers, der  -  ohne zu messen!  -  meinte, die Lautstärke wäre normal und ich wäre wohl einfach sehr hellhörig  -  wie das bei Frauen eben so sei ;-(
    Mein Mann hört die Heizung genauso laut brummen nachts.
    Die Hausbaufirma sieht ebenfalls keine Veranlassung, etwas zu unternehmen.
    Wir haben inzwischen selbst eine Abkofferung um die nach oben führenden Rohre anbringen lassen und auch die Decke zusätzlich gedämmt. Beides hat keine Veränderung gebracht.
    Wir werden wohl einen Gutachter beauftragen müssen?!
  3. Hallo Jenny,

    eine wirksame Verbesserung und den Nachweis eventueller Mängel werden Sie wohl nur noch durch die Beauftragung eines Sachverständigen hinbekommen.
    Nehmen Sie am besten gleich einen öbvSV für Anlagentechnik.
    Wenn dieser Mängel findet, könnten Sie die Beseitigung zu Lasten Ihres Hausbaufirma einklagen.
    Dass Sie schon mehrere bauliche Veränderungen selbst und leider ohne Wirkung veranlasst haben, könnte dafür aber hinderlich sein.
    Grüße

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