Terrasse im Grundwasser ...
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Terrasse im Grundwasser ...

Angenommen, mir bietet ein Bauträger ein Haus (in Hessen) mit Gartenterrasse an. Das Haus ist aber so tief in den Grund gebaut, dass die Terrasse praktisch auf dem Niveau des Grundwassers liegt (ca. 5 cm über Bemessungshöhe). Die Bodenplatte und die Außenwände sind aus WU-Beton, aber "vorne" an der Terrassenseite (Zugang zu Wohnräumen) gibt es keinen Schutz gegen Hochwasser,
d.h. es ist eine "offene Wanne". Das geschieht wissentlich, da die Bodenuntersuchung des Bauträger diesen Wasserspiegel ergab.
Frage: Kann man sagen, dass so ein Bauwerk nicht nach den Regeln der Baukunst gebaut wird, und dass der Bauträger für Schäden des evtl. eindringenden Wassers haftet?
Bin gespannt auf die Meinungen.
  1. Man kann sagen

    dass der Bauträger haftet. Allerdings dient der Bemessungswasserstand eben dazu, den grundwassergefährdeten Bereich vom nicht gefährdeten Bereich abzugrenzen.
    Das heißt, es ist reichlich Sicherheit eingebaut, wenn der Bemessungswasserstand richtig ermittelt wurde.
    Das Bauwerk entspricht also zumindest in dieser Beziehung den Regeln der Baukunst.
  2. Danke ...

    Danke Herr Ackermann!

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