Nachbargrundstück 3,5 Meter höher. Ist das normal?
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Nachbargrundstück 3,5 Meter höher. Ist das normal?

Liebe Leute, unglaublich aber wahr. Ich versuche, es kurz zu halten. Ba-Wü: Bauträgerkaufvertag. Hang fällt nach Süden ab. Hauseingang meiner in Bau befindlichen Doppelhaushälfte auf Straßenniveau Nordseite. Dann geht's runter in das Gartenniveau mit Garten auf Südseite.
Meine Doppelhaushälfte hat also keinen Keller. Nordseite des Gartengeschosses praktisch "unter der Erde". Meine Doppelhaushälfte wurde so genehmigt, als mein Bauträger den Bauantrag stellte. Allerdings gehörte das Grundstück zu dieser Zeit weder mir, noch dem Bauträger, sondern der Stadt. Genehmigung durch Baurechtsamt im Februar.
Mein zukünftiger Nachbar hat sein Einfamilienhaus östlich mit ca. 5 Metern Abstand gepplant. Selbe Geschichte: Eingang von Norden, Garten im Süden. Allerdings mit einem feinen Unterschied: Seine Bodenplatte ist 1 Meter höher als meine, und im Gegensatz zu mir, baut er da einen Keller hin! Sein Kellergeschoss liegt also neben meinem Gartengeschoss. Da er natürlich seinen Garten nach Süden haben will, schüttet er das Kellergeschoss auf, sodass sein Garten 3,5 Meter über meinem liegt. Auf der Böschung (2 Meter hoch), plant er zudem eine 1,5 Meter hohe Betonmauer, um seinen Garten abzustützen! Schöner Anblick!
Sein Antrag wurde im März gestellt, als mein Haus also bereits genehmigt war. Die Stadt hat das Nachbarvorhaben einfach genehmigt.
Da im März die Stadt noch Eigentümer meines Grundstückes war, wurde mein Bauträger zumindest offiziell nicht über den Bauantrag informiert. Daher weist der Bauträger (der mittlerweile Eigentümer meines zukünftigen Grundstückes ist), jede Verantwortung von sich. Ich glaube aber nicht, dass der Bauträger nichts davon wusste, da der Bauträger für dieses Grundstück bereits die Baugenehmigung hatte. Gekauft habe ich das Bauprojekt im April. Da gab es also den Bauantrag des Nachbarn bereits, aber das konnte ich nicht wissen. Im Mai wurden die Pläne des Nachbarn genehmigt!
Dem Nachbarn bin ich nicht böse, aber meinem Bauträger!
Baubeginn war ziemlich gleichzeitig. Während des Baus ist mir das alles bewusst geworden, was da passiert.
Nun die Frage: Habe ich eine Chance, aus dem Vertrag auszusteigen, weil der Bauträger mir eine solche Information hätte geben müssen? Kann ich auf Schadenersatz klagen, da mir nun Luft und Licht abgeschnitten werden?
Danke im Voraus für eure Meldungen.
  • Name:
  • Peter S.
  1. Sind die Aufschüttungen des Nachbarn wirklich genehmigt worden ...

    Sind die Aufschüttungen des Nachbarn wirklich genehmigt worden oder nur das Haus? Gibt es überhaupt eine Baugenehmigung oder wurde der Bau nur angezeigt (Bebauungsplan-Gebiet)?
  2. Der komplette Plan des Nachbarn samt Aufschüttung und ...

    Der komplette Plan des Nachbarn samt Aufschüttung und Betonmauer sind genehmigt worden, und zwar vom selben Sachbearbeiter im Baurechtsamt. Ich werde jetzt wohl einen Anwalt einschalten.
  3. Ich vermute mal ...

    Die Baubewilligung ist sicher vorbehaltlich der Rechte Dritter.
    Als Nachbar haben Sie solche Rechte  -  nämlich die Einhaltung der Vorschriften, wo u.a. Böschungsabstände und dergleichen geregelt sind. Mehr können Sie nicht verlangen, egal wie schön des Nachbars Eigenheim wird  -  der Nachbar hat auf seinem Grund ein Recht, so bauen zu dürfen, wie er will, solange keine Vorschriften verletzt werden. Es sei denn, es gebe Dienstbarkeiten zugunsten Ihres Grundstückes  -  aber das steht im Grundbuch.
    Sie hätten sich allerdings vor dem Kauf selbst auch beim Bauamt erkundigen sollen, was auf den Nachbargrundstücken los ist und ob dort Baugesuche offen sind.
    Wenn die Einsprachefristen abgelaufen sind, bevor Sie Eigentümer wurden, sieht es eher nicht so gut aus. Der Nachbar wird sich darauf berufen, er habe das Baugesuch ordentlich eingereicht und es seien keine Einsprachen erfolgt. Wenn der Verkäufer, also der Bauträger, solche Befreiungen gegenüber ihrem zukünftigen Nachbar ausgesprochen hat, haben Sie wohl höchstens noch Schadenersatzforderungen gegen den Verkäufer, denn dieser (oder der Notar) hätte das Ihnen vor dem Kauf mitteilen müssen.
    Wenn die Bauten des Nachbarn zwingend schriftliche Befreiung durch den Besitzer des anliegenden Grundstücks erfordern und es diese nicht gibt, steht die Sache für Sie besser.
    Aber das Ganze muss wohl ein Anwalt aufdröseln.
    Wichtig: Nur Dinge einklagen, die man 100 %ig durchsetzen kann, sonst gibt es einen Vergleich und Sie bleiben auf Ihren Anwaltskosten sitzen.
    Laienmeinung.
  4. Danke herzlich ...

    Danke herzlich für Ihre Einschätzung und die Tipps, Herr Poulsen. Habe jetzt ein paar neue Begriffe gelernt. Werde soviel Infos einholen wie nur möglich um zu schauen, gegen wen ich eigentlich vorgehen muss (Nachbar, Bauträger oder Bauamt?).
  5. Danke herzlich ...

    Danke herzlich für Ihre Einschätzung und die Tipps, Herr Poulsen. Habe jetzt ein paar neue Begriffe gelernt. Werde soviel Infos einholen wie nur möglich um zu schauen, gegen wen ich eigentlich vorgehen muss (Nachbar, Bauträger oder Bauamt?).
  6. LBO vs Nachbarrecht?

    ... habe erfahren, dass es in der Satzung der Gemeinde keine Festsetzungen zu Mauerhöhen gibt. Daher auch keine Befreiung. Ich gehe also davon aus, dass eine 2-Meter-Mauer genehmigt wurde (bzw. ... diese ist laut LBOAbk. in BW nicht genehmigungspflichtig). Habe noch einen Termin beim Bauamt, um die Fakten der erteilten Baugenehmigung des Nachbarn zu erfahren.

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