Grundstück mit Bauunternehmen vs. Bauträger: Unterschiede, Risiken & Vorbehalte beim Erwerb?
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Grundstück mit Bauunternehmen vs. Bauträger: Unterschiede, Risiken & Vorbehalte beim Erwerb?
Wir haben von einem Immobilienmakler ein Grundstück in Bayern angeboten bekommen, welches allerdings nur zusammen mit der Beauftragung eines spezifischen Bauunternehmens erworben werden kann (Werksvertrag).
Das Ganze soll wie folgt ablaufen:
Im Endeffekt sollen wir einen zunächst einen Werksvertrag mit dem Bauunternehmen abschließen, der gültig wird nachdem das Grundstück erworben wurde. Dann erwerben wir das Grundstück, danach wird der Bauvertrag weiter detailliert. Das Grundstück wird geteilt. Es erwerben zwei Parteien unabhängig einen Teil, bauen aber mit dem selben Bauunternehmen.
Ich habe das Gefühl, dass hier etwas "getrickst" wird, aber was? Ist das überhaupt legal? Kann ich gezwungen werden ein Grundstück nur dann zu erwerben, wenn ich zuvor einen Bauunternehmer unter Vorbehalt des Grundstückserwerbs beauftrage?
Wo ist die Abgrenzung zu einem Bauträger, bei dem man mit nur einem Vertrag Grundstück und Haus aus einer Hand erhält?
Offensichtlich will hier das Bauunternehmen ein Risiko auf uns abwälzen, aber welches?
Viele Grüße und Danke für Eure Tipps!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Beim Erwerb eines Grundstücks in Verbindung mit einem Bauunternehmen (Werksvertrag) und dem Erwerb direkt vom Bauträger gibt es wesentliche Unterschiede, die ich im Folgenden erläutere:
Grundstückserwerb mit Bauunternehmen (Werksvertrag): Hier erwerben Sie zunächst das Grundstück und schließen anschließend einen separaten Vertrag (Werksvertrag) mit einem Bauunternehmen über die Errichtung des Hauses. Sie sind direkter Vertragspartner des Bauunternehmens.
Erwerb vom Bauträger: Beim Bauträger erwerben Sie ein Grundstück mit einem bereits geplanten oder im Bau befindlichen Haus (Bauträgervertrag). Der Bauträger ist sowohl Grundstückseigentümer als auch Bauherr.
Risiken: Beim Werksvertrag tragen Sie als Bauherr ein höheres Risiko, da Sie für die Koordination der Gewerke und die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich sind. Beim Bauträgervertrag liegt dieses Risiko beim Bauträger.
Vorbehalte: Achten Sie beim Werksvertrag auf klare Regelungen zu Bauzeit, Kosten und Gewährleistung. Beim Bauträgervertrag sind diese Punkte im Bauträgervertrag geregelt.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie beide Vertragsmodelle (Werksvertrag und Bauträgervertrag) von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um die jeweiligen Risiken und Pflichten zu verstehen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werksvertrag
- Ein Werksvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Im Baurecht bezieht sich dies oft auf den Bau eines Hauses auf einem bereits im Besitz des Bauherrn befindlichen Grundstück.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungsvertrag, BGBAbk.-Werkvertrag - Bauträgervertrag
- Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Bauträger ein Grundstück mit einem darauf zu errichtenden oder bereits errichteten Gebäude verkauft. Der Bauträger ist sowohl Verkäufer des Grundstücks als auch Bauherr.
Verwandte Begriffe: Grundstückskaufvertrag, Kaufvertrag, Immobilienkaufvertrag - Grundstückserwerbsvertrag
- Ein Grundstückserwerbsvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der den Kauf eines Grundstücks regelt. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, wie Kaufpreis, Größe, Lage und Belastungen des Grundstücks.
Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Notarvertrag, Immobilienkaufvertrag - Auflassungsvormerkung
- Die Auflassungsvormerkung ist ein im Grundbuch eingetragener Vermerk, der den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Sie schützt den Käufer vor einer zwischenzeitlichen Verfügung des Verkäufers über das Grundstück.
Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentum, Sicherung - Bauleistungsbeschreibung
- Eine Bauleistungsbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, die im Rahmen eines Bauvertrags erbracht werden müssen. Sie enthält Angaben zu Materialien, Ausführungsstandards und Qualitätsanforderungen.
Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Bauvertrag - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Verkäufers oder Unternehmers, für Mängel an der Kaufsache oder dem Werk einzustehen. Im Baurecht bezieht sich dies auf Mängel am Bauwerk.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel - Insolvenz
- Die Insolvenz ist ein Zustand, in dem ein Schuldner (z.B. ein Bauträger) nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Risiken für die Gläubiger (z.B. die Käufer) führen.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Überschuldung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Werksvertrag und einem Bauträgervertrag?
Ein Werksvertrag ist ein Vertrag über die Erstellung eines Werkes (z.B. ein Haus), bei dem der Bauherr das Grundstück besitzt. Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks mit einem bereits geplanten oder im Bau befindlichen Haus. - Welche Risiken bestehen beim Erwerb eines Grundstücks mit Bauunternehmen (Werksvertrag)?
Als Bauherr tragen Sie ein höheres Risiko, da Sie für die Koordination der Gewerke, die Einhaltung der Bauvorschriften und die Finanzierung verantwortlich sind. Bei Baumängeln müssen Sie diese gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen. - Welche Risiken bestehen beim Erwerb vom Bauträger?
Das Hauptrisiko besteht in der Insolvenz des Bauträgers während der Bauphase. Zudem können Baumängel auftreten, für die der Bauträger haftet. - Worauf sollte man beim Abschluss eines Werksvertrags achten?
Achten Sie auf klare Regelungen zu Bauzeit, Kosten, Gewährleistung, Bauleistungsbeschreibung und Zahlungsplan. Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen. - Worauf sollte man beim Abschluss eines Bauträgervertrags achten?
Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung, einen festen Fertigstellungstermin, eine Zahlungsbürgschaft und eine Gewährleistungsregelung. Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen. - Was ist ein Grundstückserwerbsvertrag?
Ein Grundstückserwerbsvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der den Kauf eines Grundstücks regelt. Er enthält Angaben zu Kaufpreis, Größe, Lage und Belastungen des Grundstücks. - Was bedeutet "Auflassungsvormerkung"?
Die Auflassungsvormerkung ist ein im Grundbuch eingetragener Vermerk, der den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Sie schützt den Käufer vor einer zwischenzeitlichen Verfügung des Verkäufers über das Grundstück. - Was ist eine Bauleistungsbeschreibung?
Eine Bauleistungsbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, die im Rahmen eines Bauvertrags erbracht werden müssen. Sie enthält Angaben zu Materialien, Ausführungsstandards und Qualitätsanforderungen.
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Grundstückserwerb: Vertragsfreiheit vs. Risiko für Käufer
Vertragsfreiheit ...
gilt in D.
Also kann man den Erwerb eines Grundstücks an ein Bauunternehmer binden.
Ich würde es trotzdem nicht nehmen. Schon gar nicht - Erstmal unterschreiben und DANN über Details (= Mehrkosten) reden. -
💰 Grunderwerbsteuer: Fälligkeit auf Grundstück & Haus prüfen!
PS - Vergessen
Wahrscheinlich wird wg. wirtschaftlichem Zusammenhang auch noch Grunderwerbssteuer auf Grundstück UND Haus fällig. Dies bitte genau prüfen lassen -
🔴 Grundstückskauf: Hohe Zusatzkosten durch fehlende Teilung!
Seriös fühlt sich anders an.
Abgesehen von den zuvor dargelegten Punkten werden nach dieser Vorgehensweise die Kosten für Notar, Teilungserklärung, Zustimmung der Gemeinde, Katasteramt und Vermesser auf die Seite des Käufers geschoben. Das Flurstück, das verkauft werden soll "existiert" sozusagen zurzeit noch nicht. Je nach Größe laufen da ein paar Tausend € an Rechnungen auf.
Auch wenn das alles legal ist empfinde ich die Grundstücksteilung zu Lasten der Käufer, die Kopplung des Geschäftes an das Bauunternehmen und vor allem die spätere "Detaillierung" des Vertrages als nicht seriös. Alleine auf diese Weise zum Zuge kommen zu wollen lässt ausreichend tief blicken.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer -
Grunderwerbsteuer: Wirtschaftlicher Zusammenhang bei Verträgen
Da der
Bauvertrag erst wirksam werden soll, wenn der Grundstücksvertrag geschlossen wurde, muss über "wirtschaftlichen Zusammenhang" nicht weiter nachgedacht werden.
Die Verträge "stehen und fallen miteinander", das reicht auf jeden Fall für Berechnung der Grunderwerbssteuer auf Grundstücks- und Hauspreis (Grundstückspreis, Hauspreis).
Die Konstruktion wurde vermutlich deshalb gewählt, weil der Bauunternehmer nicht Eigentümer des Grundstücks ist, sondern das Grundstück nur "an der Hand" hat. Es soll verhindert werden, dass Sie zunächst nur das Grundstück kaufen, dann aber mit einem anderen Unternehmer bauen. -
Zusatzinfo: Teilungskosten trägt immer der Grundstückserwerber
@H. Kornmayer
Die Teilungskosten sind doch wurscht. Wenn vorher geteilt wird, werden diese Kosten doch ohnehin auf den Kaufpreis umgelegt. Bezahlt werden die mit der Teilung zusammenhängenden Kosten so oder so vom Erwerber. -
Bauträger vs. Bauunternehmer: Unterschiede im rechtlichen Rahmen?
Ändert sich der rechtliche Rahmen? Bauträgerverordnung?
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Das mit den Kosten scheint mir nun klarer. Allerdings stellt sich mir noch eine Frage bzgl. des rechtlichen Rahmens.
Bei einem Bauträger wäre dieser ja der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) unterworfen. Gilt dies auch für reine Bauunternehmer?
Wenn nein, ergeben sich für mich als Käufer Absicherungsnachteile da grundlegende Gesetze nicht mehr greifen würden? Diese müsste man dann ja gesondert mit dem Bauunternehmer vereinbaren (ist eh klar bei den ganzen anderen Konditionen, aber was bereits Standard in einer Verordnung wäre ist ja i.d.R. keine schlechte Basis, da müsste man sich keinen Kopf machen.)
Viele Grüße und Danke! -
Makler-Bauträgerverordnung: Schutz bei Grundstückskauf fehlt!
Bei
einem reinen Werkvertrag unterliegt dieser nicht der Makler-Bauträgerverordnung. U.a. wird durch Zahlungsplan und Absicherungen nach Makler- / Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) bei Bauträgerobjekten sichergestellt, dass dem Erwerber auch tatsächlich das Eigentum am Grundstück übertragen wird.
Dieser Sicherungszweck entfällt, wenn das Grundstück vorab erworben wird und somit schon bei Baubeginn Eigentum ist.
Vorteil Grundstückskauf vorab:
Sie sind Bauherr mit allen Rechten (und Pflichten), können also bestimmen was und wie gebaut wird. Dieses Recht haben Sie als Erwerber vom Bauträger nur eingeschränkt, denn nicht Sie sind Bauherr, sondern der Bauträger. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Grundstückskauf mit Bauunternehmen: Risiken & Unterschiede zum Bauträger
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Risiken und Unterschiede beim Grundstückserwerb in Verbindung mit einem Bauunternehmen im Vergleich zum Bauträger. Wichtige Punkte sind die Vertragsfreiheit, die Grunderwerbsteuer, mögliche Zusatzkosten durch fehlende Teilung des Grundstücks und der fehlende Schutz durch die Makler- und Bauträgerverordnung. Die Teilnehmer beleuchten die Vor- und Nachteile dieser Konstruktion im Kontext des Immobilienrechts und Baurechts.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Grundstückskauf: Hohe Zusatzkosten durch fehlende Teilung! wird auf die potenziell hohen Zusatzkosten hingewiesen, die entstehen können, wenn das Grundstück vor dem Kauf noch nicht geteilt ist. Diese Kosten, wie Notar-, Katasteramt- und Vermessungskosten, werden in der Regel dem Käufer auferlegt.
📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Grunderwerbsteuer: Wirtschaftlicher Zusammenhang bei Verträgen erläutert, dass die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis (Grundstück und Haus) anfällt, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag besteht. Diese Konstellation wird oft gewählt, um die Vorteile eines Werksvertrags zu nutzen.
🔴 Risiko: Anders als beim Bauträgervertrag greift beim reinen Werkvertrag mit einem Bauunternehmen nicht die Makler- und Bauträgerverordnung. Dies bedeutet, dass der Käufer weniger Schutz genießt, insbesondere hinsichtlich des Zahlungsplans und der Absicherung der Eigentumsübertragung, wie im Beitrag Makler-Bauträgerverordnung: Schutz bei Grundstückskauf fehlt! hervorgehoben wird.
✅ Empfehlung: Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen und die damit verbundenen Risiken genau zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man einen Grundstückskaufvertrag in Verbindung mit einem Werksvertrag abschließt. Insbesondere sollte man die möglichen Zusatzkosten und die fehlenden Absicherungen im Vergleich zum Bauträgervertrag berücksichtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Kauf alle offenen Fragen mit dem Bauunternehmen und lassen Sie sich die Teilungskosten detailliert aufschlüsseln. Prüfen Sie, ob eine separate Beauftragung eines Architekten sinnvoll ist, um Ihre Interessen zu wahren. Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer finden Sie im Beitrag 💰 Grunderwerbsteuer: Fälligkeit auf Grundstück & Haus prüfen!.
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