Endabnahme nach VOB
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Endabnahme nach VOB

Ich habe schon viel über VOBAbk. in diesen Beiträgen gelesen. Leider zu Spät. Mein Handwerker wurde vom Gericht dazu verdonnert, das gesamte Werk komplett Abzureißen und neu zu Errichten. Dabei hat der Handwerker sich im Vergleich dazu verpflichtet das Werk auf seine Kosten Abnehmen zu lassen. Ich weiß nun, das die VOB bei Bauverträgen ausgehändigt werden sollte. Aber wie ist es bei einer Endabnahme nach VOB? Sollte der Gutachter da nicht auch die VOB aushändigen, wenn man die nicht kennt?
MfG ralwin
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  • RDW
  1. Hier ist was falsch verstanden worden!

    Es gab einen / mehrere Mänel mit Rückbau wegen Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik. Der Auftragnehmer hat mit Ihnen einen Vertrag. Vertragsgrundlage ist die VOBAbk. und dabei vorrangig der Teil B. Das sind "allgemeine Geschäftsbedingungen". Diese muss dem Auftragnehmer bekannt sein oder ihm ausgehändigt werden.
    Das was der SV macht ist eine Prüfung ob die Arbeiten der Leistungsbeschreibung und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
    Das hat nicht mit der Vertragsgrundlage zwischen AN und AG zu tuen.
  2. Ist jetzt schon Richtig verstanden worden.

    Danke erstmal für die Antwort.
    Jetzt wird's kompliziert, er sollte laut Prozessvergleich zusätzlich Dachsparren gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1500,- € austauschen. Dieser Vergleich wurde damals vom zweiten Richter als: innerhalb der Regelung des Prozessvergleiches abgegrenzten und eigenständigen Werkvertrag gewertet. Hätte da nicht der Handwerker die AGB oder VOBAbk. zusätzlich aushändigen müssen? Ich habe jedenfalls beim ersten und zweiten mal keine VOB ausgehändigt bekommen.
    RDW
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