gebrauchtes Haus von uns gekauft  -  Schlüsselübergabe verweigert!
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

gebrauchtes Haus von uns gekauft  -  Schlüsselübergabe verweigert!

Hallo!
Ich muss mir erstmal etwas Luft verschaffen!
Bei uns liegen derzeit die Nerven blank ... Wir haben ein Haus BJ1980 gekauft. Da das EGAbk. noch vermietet war wurde im Kaufvertrag vorgesehen: das Haus wird leer, geräumt und besenrein am 5.8. übergeben. Am 1.8. dürfen wir das Haus Begehen und uns von diesem Zustand überzeugen.
Die Verkäuferin ist alles andere als einfach.
Am 30.7. teilt uns die noch Mieterin mit, das im Schlafzimmer ein Wasserschaden aufgetreten sei (Wand nass)! Wir sagen ihr: sag das bitte der Vermieterin!
Als wir am 1.8. am Haus ankommen liegt noch Sperrmüll auf der Auffahrt, ein Regal im Flur  -  na toll! Wir gucken uns das EG an: Küche tipptopp, Schlafzimmer nur die Tapete leicht verfärbt  -  nichts nass. Da kommen schon tolle Sprüche von den Begleitern der Verkäuferin: die wollen den Preis drücken! Zerreiss den Vertrag! Als wir den restlichen Teil des Hausen begehen wollen werden wir rausgeschmissen! Die Verkäuferin meint wir dürften uns nur davon überzeugen, dass die Mieterin draußen ist. Das Haus muss nach ihrer Meinung erst am 5.8. leer sein.
Am Abend faxt sie noch ein Stopp des Verkaufes an den Notar. Wir in Panik! Urlaub zur Renovierung ist fest genommen  -  grr. Wir telefonieren bis zum 5.8. hinter der Verkäuferin hinter her  -  was denn das Problem sei? Sie: sie müssen noch etwas prüfen. Wir schalten unseren Anwalt ein! Wenige Tage später meldet sich die Anwältin der Verkäuferin: sie hat ihrer Mandantin dazu geraten den Verkauf sofort durchzuführen! Wir in Hochstimmung! Doch leider hört scheinbar die Verkäuferin nicht auf ihre Anwältin ... Bis heute haben wir immer noch keine Schlüssel! Unser Anwalt hat ihr jetzt eine Frist gesetzt, bevor er Klage erhebt und schon mal ca. 3000 € Anwaltskosten eingefordert. ECHT super! Doch da die Verkäuferin offenbar hochverschuldet ist wir da nichts zu holen sein! Und heute mussten wir den geplanten Umzuf absagen ... DER REINSTE HORROR! Gibt es hier noch mehr Betroffene, die aus derartige Probleme hatten ein Haus zu kaufen?
Gruß M.
  1. Mal kurz gefragt

    Kaufpreis ist hinterlegt? Ich denke JA
    Wann war Übergang Nutzen/Lasten? Ich denke 05.08.
    Mieter ist raus? JA
    Dann habt Ihr Anspruch auf das Haus. Fragt mal den Anwalt, ob ihr es mit Schlüsseldienst in Besitz nehmen solltet!
    Ihr habt bezahlt, Termin des Nutzen/Lasten Übergangs ist durch, kein Mietvertrag anhängig, nichts als rein in das Haus, ehe die Verkäuferin auf die Idee kommt, noch nen Mieter rein zu setzen. Auch wenn es wohl rechtswidrig wäre, bekommt man den nicht mehr so schnell raus. Sachen der Verkäuferin in einem Raum sammeln, ggf. auch in Keller oder Nebengelass, angemessene Frist zur Abholung setzten und mit Sperrmüll-Entsorgung drohen. Wie gesagt fragt mal den Anwalt zu dieser Variante!
  2. Das ist wohl ein absolut Rechtliches Problem

    dazu müsste man auch den GENAUEN Wortlauft des Kaufvertrages kennen.
    Haben Sie schon bezahlt? Normalerweise steht doch im Kaufvertrag drin, Zahlung nur wenn die Voraussetzung erfüllt ist (z.B. geräumt etc.).
    Und meist enthält der Kaufvertrag keine Klausel was bei nicht geräumter Wohnung zu tun ist.
    Bei uns hatten wir einen ähnlichen Fall. Da stand nur drin, ... gesetzliches Recht bei Leistungsstörung ...
    Soll wohl bedeuten, wenn das Gebäude nicht geräumt ist, haben Sie Anspruch auf "Schadenersatz", z.B. für die Mehrkosten.
    Nur wenn beim Verkäufer nichts zu holen ist, nützt das auch nicht.
    Zu klären wäre, wer denn der rechtliche Besitzer momentan ist. Denn Sie werden es erst mit Umschreibung im Grundbuch. Und das macht der Notar nur wenn der Verkäufer sein "ja" gibt. Aber hier sollte eigentlich der Rechtsanwalt und ggf. Notar wissen wie es weitergeht.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie ...
  3. Auch wenn Sie ...

    hochverschuldet ist: Sofern die VK noch Zugriff auf Ihr Haus hat sieht es mE nicht so schlecht aus ...
    Möglicherweise gab es da kurzfristig noch ein besseres Kaufangebot, (Auch wenn der ImmoMarkt momentan eher ein Käufermarkt ist) auf das die VK eingehen will.
    Unter Abwägung aller Fakten hat ihr vermutlich auch ihre Anwältin zum Durchführen des Verkaufs geraten, denn die einklagbaren Kosten werden wohl höher sein als der Mehrerlös ...
    Die Chancen stehen mE in jder Hinsicht nicht schlecht: Zum einen sind die Fakten eindeutig und Geld fließt auch ...
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN