Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: wechselbrücke

Lkw-Wechselbrücke vorübergehend auf eigenem Grundstück (Stellplatz) abstellen
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Lkw-Wechselbrücke vorübergehend auf eigenem Grundstück (Stellplatz) abstellen

Ausnahmesweise hätte ich auch mal eine Frage:
Ist es erlaubt (Bundesland BW, reines Wohngebiet) ) auf meinem eigenen Grundstück (auf dem Stellplatz) vorübergehend für einige Wochen eine Lkw-Wechselbrücke (7,15 /7,45 m) abzustellen.
Hintergrund: Möchte eine Wechselbrücke zu einem "rollenden Lager/Werkstatt" für ein Zeltlager im Sommer umbauen. Dazu muss ich jedoch einige Arbeitszeit investieren (Regale einbauen etc.). Solange soll diese auf meinem Stellplatz stehen. Danach
Die Wechselbrücke würde als parallel zu Straße stehen. Also an der Grundstücksgrenze.
In der Fahrschule habe ich mal was über Lkw abstellen im Wohngebiet gehört. Aber das ist ja öffentliche Straße.
Vielen Dank.
  1. Baunutzungsverordnung (BauNVO)

    Hallo Herr kho,
    haben Sie die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)? Wenn ja, dann leen Sie mal bitte den § 12 und da hauptsächlich den Abs. 2 und 3 Satz 1.
    In einem WR dürfen Lkw und deren Anhänger nicht abgestellt werden.
    M.E. ist aber eine Wechselbrücke eigentlich kein Anhänger! Hat 1. keine Räder und 2. keine Zulassung. Falls einer kommt, würde ich es als fliegender Bau angeben (Er hat ja hoffentlich weniger als 70 m²). Dann haben Sie 3 Monate Zeit und wenn die nicht reicht, dann muss die Brücke eben 50 cm versetzt werden und Sie haben wieder 3 Monate usw. usf.
    Allerdings sollten, so lange der Fliegbau da steht, Ihre Stellplätze bzw. der Stellplatz noch anfahrbar sein.
    Sie werden ja auch nicht nach 20:00 h oder vor 07:00 h arbeiten, dann klappt es auch mit den Nachbarn ;-))
    Gruß aus Baden
  2. tja ... die Nachbarn

    bei mir wär das kein Thema ...
    aber wenn kho die Frage stellt wird er wohl seine Gründe haben.
    Miese Nachbarn oder übereifrige Politesse?
    Gruß
  3. das müsste doch aber sogar in HANOI

    gehen, wenn der kho die Brücke für einen guten Zweck und Kinder und gemeinützig und überhaupt umbauen will! Denn wenn ich lese Zeltlager und Sommer, dann wird er es nicht aus Eigennutz machen. Wenn die altbekannten bösen Nachbarn was unternehmen, legen wir gegen alles Widerspruch ein, bis die Kiste fertig ist. Ich mach mit ;-)) )
    Gruß aus Baden
  4. Nein, kein Problem mit den

    Nachbar. Das klappt schon. Ich habe nur deswegen gefragt, weil die Wechselbrücke halt genau parallel zu Straße (aber noch auf meinem Grundstück) stehen würde.
    Versperrt zwar keine Sicht, aber gefällt vielleicht auch nicht jedem. Sind zumindest 7,15 m "Wandfläche am Stück".
    Mir ging es nur ums generelle, obs überhaupt erlaubt ist.
    Denn ein paar Threads vorher hatte sich jemand sowas als Garage in Garten gestellt und da war es NICHT Privilegiert.
    PS: Hätte nur 40 m³.. Also kein Problem.
    Problem wird eher sein, wir bringt der Lkw das hin. Rangieren ist nämlich nicht gut möglich.
    Aber jetzt muss ich erstmals was günstiges finden. Geben tut es genug, aber meistens im Zustand "Renovierungsbedürftig, was viele Arbeitsstunden sind". Und da ist dann schon die Frage, lieber etwas mehr Geld und dafür in der Firma Überstunden. Ist fast einfacher.
    Vielen Dank für alle Antworten ...

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN