Leistung unter Soll bei Pauschalvertrag
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Leistung unter Soll bei Pauschalvertrag

Guten Tag.
Wir haben folgendes Problem: Wir haben einen Pauschalvertrag mit einem Erdbauer. Die Pauschalierung basiert auf einem detaillierten LVAbk. mit EP's. Mit seiner Pauschalsumme ist er erheblich heruntergegangen im Vergleich zur Summe der GPs (aus Masse und EP). Nun sind jedoch auf Grund der Gegebenheiten der Baustelle Teilleistungen (z.B. Oberboden abschieben, Verbau) nicht erfolgt und mansche Positionen werden massenmäßig unterschritten (Kiesauffüllung). Ist es möglich seinen Vertrag jetzt soweit zu kippen, dass man die geänderte Pauschale auf die EP's umrechnet und somit Minderleistung nachweist? Im Vorfeld hat er sowohl die Pläne/ Ausschreibung als auch die Baustelle gesichtet/ Geprüft!
Ich wäre um eine Antwort sehr dankbar!
Janina aus Berlin
  • Name:
  • Janina
  1. Ist es möglich, den Vertrag

    zu kippen, weil mein Erdbauer mehr Aufwand hatte als er geplant hatte. Nun kommt der mit der Summe nicht hin.
    Ich habe nun Mitleid mit Ihm und würde gerne mehr zahlen, ist es möglich auf EP's umzurechnen?
    In diesem Fall würden Sie ja wohl NICHT zustimmen. Das ist die andere Seite.
    Ob das rechtlich, wie Sie schreiben möglich ist, klärt ein RA für Baurecht gerne gegen Entschädigung für Sie.
    PS: Um welche Summe geht es denn? Vielleicht kann der ja noch ein paar Leistungen (Gartengestaltung) für Sie später machen und dafür dann einen guten Preis. Dann wäre ja auch allen geholfen.
  2. Grundsatz

    bei Pauschalpreisvereinbarungen ist ja, dass am Ende eben keine Abrechnung nach Aufmaß erfolgen soll, sondern dass das Mengenrisiko beim Auftragnehmer liegen soll. Wenn der Auftragnehmer mehr Massen verbraucht hätte und mit Nachforderungen zu Ihnen gekommen wäre, hätten Sie diesen garantiert mit Hinweis "wir haben Pauschalpreis vereinbart" vom Hof geschickt.
    Wenn Sie nach exakten Massen abrechnen wollen, müssen Sie eben bei Einheitspreisen x verbrauchter Menge/Masse bleiben. Sie haben sich jedoch anders entschieden.
    • Name:
    • M.P.
  3. auch bei einem Pauschalpreis ...

    ist das Werk mängelfrei zu erbringen. Ich lese hier heraus, dass einige besprochene (?), fixierte (?) Teilleistungen nicht erbracht wurden. (?).
    Der Verbau musste nicht erbracht werden; ich vermute hier jedoch dass er bei Notwendigkeit im Preis mit drin sein sollte.
    ein paar m³ weniger Kies stellt praktisch keinen Wert dar und ob der Oberboden nicht im Wesentlichen abgeschoben wurde ist mir auch nicht ganz klar. Ist der Unternehmer mit seinem Radlader (?) gleich auf die volle Tiefe von (?) gegangen?
    Der Vorschlag von kho ist sehr vernünftig.
    Wenn das die einzige "Unpässlichkeit" Ihres Hausbaus bleibt ... können Sie eine Flasche Sekt extra aufmachen!
    Viel Glück und Gutes Gelingen
  4. Wenn VOB Vertrag

    dann § 2 Absatz 7 (1)

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN