Pauschalvertrag im Erdbau: Minderleistung, Nachträge & Ihre Rechte als Bauherr?
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Pauschalvertrag im Erdbau: Minderleistung, Nachträge & Ihre Rechte als Bauherr?

Guten Tag.
Wir haben folgendes Problem: Wir haben einen Pauschalvertrag mit einem Erdbauer. Die Pauschalierung basiert auf einem detaillierten LVAbk. mit EP's. Mit seiner Pauschalsumme ist er erheblich heruntergegangen im Vergleich zur Summe der GPs (aus Masse und EP). Nun sind jedoch auf Grund der Gegebenheiten der Baustelle Teilleistungen (z.B. Oberboden abschieben, Verbau) nicht erfolgt und mansche Positionen werden massenmäßig unterschritten (Kiesauffüllung). Ist es möglich seinen Vertrag jetzt soweit zu kippen, dass man die geänderte Pauschale auf die EP's umrechnet und somit Minderleistung nachweist? Im Vorfeld hat er sowohl die Pläne/ Ausschreibung als auch die Baustelle gesichtet/ Geprüft!
Ich wäre um eine Antwort sehr dankbar!
Janina aus Berlin
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  • Janina
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit einem Erdbauer im Rahmen eines Pauschalvertrags haben. Da die Leistung hinter den Erwartungen zurückbleibt, ist es wichtig, die Situation genau zu analysieren.

    Zunächst sollten Sie das Leistungsverzeichnis (LVAbk.) und die zugehörigen Pläne detailliert prüfen. Vergleichen Sie die tatsächlich erbrachten Leistungen mit den im LV beschriebenen Positionen (z.B. Oberbodenabtrag, Verbau, Kiesauffüllung). Dokumentieren Sie alle Abweichungen schriftlich und mit Fotos.

    Da es sich um einen Pauschalvertrag handelt, trägt der Auftragnehmer grundsätzlich das Risiko für Mehr- oder Minderleistungen, solange der vereinbarte Leistungsumfang erbracht wird. Allerdings können Nachträge gerechtfertigt sein, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle erheblich von den im Vorfeld bekannten Bedingungen unterscheiden (z.B. unerwartete Bodenverhältnisse).

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Sachverhalt von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann beurteilen, ob ein Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung besteht und ob Nachträge berechtigt sind.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Pauschalvertrag
    Ein Vertrag, bei dem eine feste Summe für die Erbringung einer bestimmten Leistung vereinbart wird. Das Risiko für Mehr- oder Minderaufwand trägt grundsätzlich der Auftragnehmer.
    Verwandte Begriffe: Einheitspreisvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag.
    Leistungsverzeichnis (LV)
    Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, einschließlich Mengen und Qualitäten. Das LV dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Ausschreibung, Angebot.
    Minderleistung
    Eine Leistung, die nicht oder nicht vollständig erbracht wurde. Dies kann zu einem Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung der Vergütung führen.
    Verwandte Begriffe: Schlechtleistung, Mangel, Gewährleistung.
    Nachtrag
    Eine zusätzliche Vereinbarung zu einem bestehenden Vertrag, die eine Änderung des Leistungsumfangs oder der Vergütung regelt. Nachträge sind in der Regel nur gerechtfertigt, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten von den im Vorfeld bekannten Bedingungen unterscheiden.
    Verwandte Begriffe: Bauzeitverlängerung, Mehrkosten, Änderungsanzeige.
    Erdbau
    Arbeiten im Zusammenhang mit der Bewegung von Erdreich, wie z.B. Aushub, Verfüllung, Verdichtung und Geländegestaltung.
    Verwandte Begriffe: Tiefbau, Straßenbau, Landschaftsbau.
    Verbau
    Eine Konstruktion zur Sicherung von Baugruben und Gräben gegen Einsturz. Der Verbau dient dem Schutz von Personen und Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Spundwand, Trägerbohlwand, Baugrubensicherung.
    Bauherr
    Die Person oder Organisation, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und finanziert. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauleiter, Architekt.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Pauschalvertrag im Erdbau?
      Ein Pauschalvertrag im Erdbau ist ein Vertrag, bei dem eine feste Summe für die Erbringung bestimmter Erdarbeiten vereinbart wird. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Mehr- oder Minderaufwand, solange der vereinbarte Leistungsumfang erreicht wird.
    2. Was bedeutet Minderleistung bei einem Pauschalvertrag?
      Minderleistung bedeutet, dass der Auftragnehmer nicht alle im Leistungsverzeichnis (LV) beschriebenen Leistungen erbracht hat. Dies kann zu einem Anspruch des Bauherrn auf Nachbesserung oder Minderung der Vergütung führen.
    3. Wann sind Nachträge bei einem Pauschalvertrag gerechtfertigt?
      Nachträge sind gerechtfertigt, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle erheblich von den im Vorfeld bekannten Bedingungen unterscheiden und dadurch zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Dies muss jedoch nachweisbar sein.
    4. Wie dokumentiere ich Abweichungen von der vereinbarten Leistung?
      Dokumentieren Sie alle Abweichungen schriftlich und mit Fotos. Erstellen Sie ein Protokoll, in dem Sie die fehlenden oder mangelhaften Leistungen genau beschreiben. Lassen Sie das Protokoll von beiden Vertragsparteien unterzeichnen.
    5. Was kann ich tun, wenn der Erdbauer die Minderleistung nicht behebt?
      Setzen Sie dem Erdbauer eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wenn er die Frist verstreichen lässt, können Sie einen anderen Unternehmer mit der Nachbesserung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Erdbauer in Rechnung stellen.
    6. Welche Rolle spielt das Leistungsverzeichnis (LV) bei einem Pauschalvertrag?
      Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die Grundlage für den Pauschalvertrag. Es beschreibt detailliert die zu erbringenden Leistungen und dient als Referenz für die Beurteilung, ob die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalvertrag und einem Einheitspreisvertrag?
      Bei einem Pauschalvertrag wird eine feste Summe für die gesamte Leistung vereinbart, während bei einem Einheitspreisvertrag die einzelnen Leistungen nach tatsächlich erbrachten Mengen und Einheitspreisen abgerechnet werden.
    8. Wie kann ich mich als Bauherr vor Minderleistungen schützen?
      Prüfen Sie das Leistungsverzeichnis (LV) vor Vertragsabschluss sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Leistungen detailliert beschrieben sind. Führen Sie während der Bauausführung regelmäßige Kontrollen durch und dokumentieren Sie alle Abweichungen.

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  2. Pauschalvertrag Erdbau: Umrechnung auf EP möglich?

    Ist es möglich, den Vertrag
    zu kippen, weil mein Erdbauer mehr Aufwand hatte als er geplant hatte. Nun kommt der mit der Summe nicht hin.
    Ich habe nun Mitleid mit Ihm und würde gerne mehr zahlen, ist es möglich auf EP's umzurechnen?
    In diesem Fall würden Sie ja wohl NICHT zustimmen. Das ist die andere Seite.
    Ob das rechtlich, wie Sie schreiben möglich ist, klärt ein RA für Baurecht gerne gegen Entschädigung für Sie.
    PS: Um welche Summe geht es denn? Vielleicht kann der ja noch ein paar Leistungen (Gartengestaltung) für Sie später machen und dafür dann einen guten Preis. Dann wäre ja auch allen geholfen.
  3. Pauschalvertrag: Mengenrisiko trägt der Auftragnehmer!

    Grundsatz
    bei Pauschalpreisvereinbarungen ist ja, dass am Ende eben keine Abrechnung nach Aufmaß erfolgen soll, sondern dass das Mengenrisiko beim Auftragnehmer liegen soll. Wenn der Auftragnehmer mehr Massen verbraucht hätte und mit Nachforderungen zu Ihnen gekommen wäre, hätten Sie diesen garantiert mit Hinweis "wir haben Pauschalpreis vereinbart" vom Hof geschickt.
    Wenn Sie nach exakten Massen abrechnen wollen, müssen Sie eben bei Einheitspreisen x verbrauchter Menge/Masse bleiben. Sie haben sich jedoch anders entschieden.
    • Name:
    • M.P.
  4. Pauschalpreis: Mängelfreie Leistung trotz Pauschale!

    auch bei einem Pauschalpreis ...
    ist das Werk mängelfrei zu erbringen. Ich lese hier heraus, dass einige besprochene (?), fixierte (?) Teilleistungen nicht erbracht wurden. (?).
    Der Verbau musste nicht erbracht werden; ich vermute hier jedoch dass er bei Notwendigkeit im Preis mit drin sein sollte.
    ein paar m³ weniger Kies stellt praktisch keinen Wert dar und ob der Oberboden nicht im Wesentlichen abgeschoben wurde ist mir auch nicht ganz klar. Ist der Unternehmer mit seinem Radlader (?) gleich auf die volle Tiefe von (?) gegangen?
    Der Vorschlag von kho ist sehr vernünftig.
    Wenn das die einzige "Unpässlichkeit" Ihres Hausbaus bleibt ... können Sie eine Flasche Sekt extra aufmachen!
    Viel Glück und Gutes Gelingen
  5. Wenn VOB Vertrag

    dann § 2 Absatz 7 (1)
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Pauschalvertrag im Erdbau: Rechte bei Minderleistung & Nachträgen

    💡 Kernaussagen: Bei Pauschalverträgen im Erdbau trägt der Auftragnehmer das Mengenrisiko. Eine nachträgliche Abrechnung nach Aufmaß ist grundsätzlich ausgeschlossen. Mängelfreie Leistung ist auch bei Pauschalpreisvereinbarungen Pflicht. Eine Umrechnung auf Einheitspreise ist nur in Ausnahmefällen möglich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Pauschalvertrag: Mengenrisiko trägt der Auftragnehmer! wird betont, dass der Bauherr Nachforderungen bei höherem Materialverbrauch ablehnen könnte.

    ✅ Zusatzinfo: Auch bei einem Pauschalvertrag muss die Leistung mängelfrei erbracht werden, wie im Beitrag Pauschalpreis: Mängelfreie Leistung trotz Pauschale! hervorgehoben wird. Fehlende Teilleistungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

    💰 Zusatzinfo: Eine nachträgliche Umrechnung auf Einheitspreise ist schwierig, aber im Einvernehmen beider Parteien eventuell möglich, wie im Beitrag Pauschalvertrag Erdbau: Umrechnung auf EP möglich? angedeutet wird. Dies sollte jedoch baurechtlich geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation mit einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte als Bauherr im Pauschalvertrag zu wahren. Dokumentieren Sie alle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis genau.

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