Hallo,
ich wohne im Landkreis Landsberg und habe ein Haus auf einem notariell getrennten Grundstück BJ ca. 1930. Das Haus des Nachbarn und meines sind durch eine Auffahrt getrennt, zwischen die mein Nachbar nun eine Garage und eine Terrasse gebaut hat. Meine Frage:
Muss der Nachbar aus brandschutztechnischen Gründen einen MindestAbstand zu meinem Gebäude einhalten? Das Dach seiner Garage hat an der engsten Stelle einen Abstand von ca. 20 cm zu meinem Wohnhaus. Gibt es da keine Vorschriften?
Die gerade fertiggestellte Terrasse hat er ohne meine Zustimmung
direkt an meine Hauswand gebaut, woraufhin sich der Schall massiv auf mein Haus überträgt und es nur eine Frage der Zeit ist bis der Putz an der Innenseite meiner Wand abplatzt.
Können Sie mir weiterhelfen bzw. mir Adressen nennen an die ich mich für Informationen wenden kann?
MfG Andreas Hüsken
Abstände Garage und Terrasse zum Nachbarn
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Abstände Garage und Terrasse zum Nachbarn
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Hallo ...
In vielen Bundesländern wen nicht in Alle Bundesländern kann man mit der Garage bis zur Grundstücksgrenze gehen. Also er kann mit seiner Garage direkt an Ihren Grundstück der Dachüberstand darf aber nicht Über die Grundstücksgrenze.
MfG -
Bau einer Garage ohne Genehmigung?
Hallo Andreas,
du schreibst, dass dein Nachbar die Garage bereits gebaut hat.
Hat er die gebaut, ohne dass ihr den Plan gesehen und unterschrieben habt?
Wenn ja, dann würde ich euch empfehlen, euch einen guten Anwalt bzgl. eines Beratungsgespräches zu nehmen.
Wenn nein, muss ich mir die Frage stellen, wieso reklamierst du jetzt. Du hättest das doch schon machen können, als du den Plan unterschrieben hast
Gruß
Manfred
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