Falsche VOB-Fassung ausgehändigt
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Falsche VOB-Fassung ausgehändigt
Ich betrreibe eine Schlüsselfertigbazufirma und habe mit einem Bauherren einen Bauvertrag über ein Wohnhaus abgeschlossen. Eine VBAbk. war die VOBAbk. 2002. Da der Bauherr Laie ist, habe ich dem Bauherren die Lesefassung der VOB ausgehändigt und dies im Vertrag notiert. nachdem der Bau vorangeschrietten ist, stellten die Bauherren fest, dass die vorgelegte VOB-Fassung aus 2000 ist. Sie wandten sich an einen Rechtsanwalt, der nun erklärte, dass es sich bei dem Vertrag um einem BGBAbk.-Vertreag handele. In dem Vertrag ist jedoch die salvatorische Klausel enthalten. Bevor die Bauherren einen RA beauftragten, forderten die Bauherren mich auf, die aktuelle VOB vorzulegen, was ich unverzüglich auch getan habe. Ist es jetzt ein VOB-Vertrag oder ein BGB-Vertrag?
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Salvatorische Klauseln
besagen i.d.R., dass evtl. unwirksame Klauseln durch solche zu erstezen sind, die dem sngestreben Zwecke nahekommen. Unverständlich ist, warum die Bauherren die neue VOBAbk. nicht akzeptieren wollen, ist doch z.B. die Gewährleistungsfrist auf das doppelte verlängert.
Der Anwalt Ihrer Kunden dürfte insoweit Recht haben, als dass die VOB nur dann als wirksam vereinbart gilt, wenn die jeweils geltende Fassung dem Bauherren nachweislich (vor Vertragsabschluss) ausgehändigt wurde.
Ob dieser Fehler mit der salvatorischen Klauseln heilbar ist?
Tipp: Fragen Sie Ihren RA -
Gewährleistung verdoppelt
Aber nach BGBAbk. ist die noch ein Jahr länger. -
Ich sehe da so
Die VOBAbk. ist eine "allgemeine Vertragsbedingung". Sollte nunmehr eine Vertragsbedingung nichtig sein, so muss diese Vertragsbedingung nach der Vereinbarung der weiteren salvatorischen Klausel eine neue Vertragsbedingung zwischen den Parteien ausgehandelt werden, die der nichtigen Vertragsbedingung, nämlich der VOB aus 2000 wirtschaftlich am nächsten kommt, somit VON 2002. Im Übrigen haben die Bauherren ja Verhandlungsbereitschaft gezeigt und die Zusendung der neuen VOB verlangt und der Fragesteller ist dem nachgekommen. Also haben beide nach der vereinbarten salvatorischen Klausel gehandelt.
Das nunmehr nachher der Rechtsanwalt der Kunden etwas anderes behauptet, ist nicht nachvollziehbar und verfolgt sicherlich andere Ziele, die hier nicht erkennbar sind. * keine Rechtsberatung - lediglich meine persönliche Meinung* -
Herr Plecker
Sie haben nach meinem Empfinden Recht. Ich bewege mich da auf einem juristischen Grad. Ausdrücklich Vereinbart war ja die aktuelle 2002er VOBAbk., nur ausgehändigt wurde die falsche Fassung. Dies wurde aber auf Veranlassung der Kunden korrigiert. Diese Korrekturhandlungen sind doch eben die, die die salvatorische Klausel einfordert, oder? Ich bin deshalb der Ansicht, es handelt sich um einem VOB Vertrag. -
leider kommt es nicht auf unsere Meinungen an
deshalb würde ich, wenn es nicht mehr oder weniger egal ist, sicher eine RA aufsuchen, der sich im Baurecht genau auskennt,
VOBAbk. oder BGBAbk. ist übrigens nicht die Frage, sondern
entweder
ist alles OK, der VOB Vertrag gilt
oder
VOB ist nicht rechtswirksam vereinbart, dann wird es nach meiner Meinung so sein, dass die für den Verwender der AGB günstigen Bedingungen nicht gelten, allerdings die für den Verbraucher günstigen Bedingungen durchaus, dessen Position verschlechtert sich in diesem Fall nicht, es wird also im Einzelfall entschieden werden, die Situation ist dann ziemlich unübersichtlich
deshalb besser zum RA und dann wenn möglich die Situation klären,
sonst wird die weitere Abwicklung kompliziert
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Dach - Montage Stirnbretter
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- … Des weiteren kann man in den Klempner-Fachregeln des ZVSHK in der Fassung vom Oktober 1998, auf Seite 151 und Seite 152 finden, dass …
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- … sein. Das hängt aber überhaupt nicht von dem BGBAbk. oder der VOBAbk. ab. …
- … Die von Ihnen immer wieder, nach meiner Auffassung falsch angeführte, negative Beeinträchtigung, würde ja bedeuten, dass z.B. nach Ihrer …
- … Auffassung kein Mangel bei einer Eindeckung mit Dachsteinen, bei einer Dachneigung von 10 °, vorliegen würde, wenn trotz des fehlenden wasserdichten Unterdachs kein Niederschlags- oder Schmelzwasser (Niederschlagswasser, Schmelzwasser) eindringen würde. Oder andersrum, erst dann ein Mangel eingetreten wäre, wenn Niederschlags- oder Schmelzwasser (Niederschlagswasser, Schmelzwasser) eingetreten sind. …
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- … sein. Das hängt aber überhaupt nicht von dem BGBAbk. oder der VOBAbk.A ab. Wo genau (bitte Quellenangabe aus der Fachregel für Metallarbeiten im …
- … UND GENAU IN DEM Fall GREIFT DIE Unterscheidung VON BGBAbk. ZU VOBAbk. Vertrag (VON anderen ODER VERALLGEMEINERNDEN fällen habe ICH IM Fall DES …
- … WAS ICH GESCHRIEBEN habe HINEIN INTERPRETIEREN ZU MÜSSEN. DENN, wäre EIN VOBAbk. Vertrag GESCHLOSSEN, DANN wäre dies bereits schon EIN Mangel, WEIL DIE …
- … VOBAbk. ausdrücklich VORSIEHT NACH DEN Regeln ZU ARBEITEN, WAS DENN DANN NICHT …
- … DER Keller DICHT bleiben würde. wieder andere URTEILE begründeten - beim VOBAbk. Vertrag- bereits DESWEGEN DEN Mangel BEI DER Verwendung einer Bitumendickbeschichtung BEI …
- … Die von Ihnen immer wieder, nach meiner Auffassung falsch angeführte, negative Beeinträchtigung, würde ja bedeuten, dass z.B. nach Ihrer …
- … Auffassung kein Mangel bei einer Eindeckung mit Dachsteinen, bei einer Dachneigung von 10 °, vorliegen würde, wenn trotz des fehlenden wasserdichten Unterdachs kein Niederschlags- oder Schmelzwasser (Niederschlagswasser, Schmelzwasser) eindringen würde. Oder andersrum, erst dann ein Mangel eingetreten wäre, wenn Niederschlags- oder Schmelzwasser (Niederschlagswasser, Schmelzwasser) eingetreten sind. Und genau das, sehr geehrter Herr Reinartz, ist mit Verlaub Unsinn. …
- … NEBENBEI BEMERKT, IST DAS WAS ICH SCHREIBE lediglich IMMER NUR meine Meinung Herr Ibold, SIE DÜRFEN SEHR gerne EINE andere haben, dass steht IHNEN doch FREI. jedenfalls würde ICH IM Fall DES Fragestellers SEHR gerne sehen, WIE SIE OHNE negative Beeinträchtigung, NEBEN DEM BEGANGENEN Regelverstoß, EINEN ABRISS DES GEWERKES SCHAFFEN BEI GERICHT DURCHDRÜCKEN ZU KÖNNEN, WEIL DER Regelverstoß liegt JA VOR, DIE negative Beeinträchtigung - meineR Auffassung NACH - NICHT, AUSGENOMMEN GGF. DERER, dass ES NICHT SO …
- … dankbar, auch dann, wenn Sie festgestellt haben sollten, dass ich etwas falsches dort eingestellt habe. …
- … lässt sicher jede Homepage, so denke ich. Naja, jedenfalls sollte nichts falsches auf der Homepage stehen und sodann Sie etwas gesehen oder gelesen …
- … wäre, WENN UND ABER vielleicht ABGEGEBEN UND DAS IN beide Richtungen, VOBAbk. UND BGBAbk. UM DIE UNTERSCHIEDE DARZULEGEN, VON DENEN SIE BEHAUPTEN, dass …
- … DAS STELLT sich mir DANN DIE BERECHTIGTE FRAGE, WIE VORLIEGENDES IM VOBAbk. Vertrag, IN DEM HALT eben NACH DEN Regeln GEARBEITET werden MUSS …
- … NICHT GESCHEHEN IST ODER wäre, (WENN DIE Regel DESwegen, wegen DEM VOBAbk. Vertrag ANZUWENDEN wäre), WIE dies DENN DANN nun IM Fall DER …
- … Entgegen Ihrer Auffassung sind Meinungen oder Erfahrungen in einem Gutachten erwünscht. Es muss nur …
- … Hinsichtlich Ihrer Auffassung der modalen Hilfsverben bleibt zu bemerken, dass sollten eine Regelausführung zur …
- BAU-Forum - Keller - Sauberkeitsschicht aus Kies
- … Bei einem VOBAbk. Vertrag wäre ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik …
- … ist, denn ein Mangel eines Werkes liegt, egal, ob BGBAbk.-Vertrag oder VOBAbk.-Vertrag, immer bereits dann vor, wenn das Werk die im Vertrag …
- … Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBAbk. oder VOBAbk.. Zunächst würde ich das als juristischen Mangel bezeichnen. …
- … Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBA oder VOBAbk.A. …
- … eben wieder mal kein Mangel sein - Ausnahme, es wäre ein VOBAbk. Vertrag, wobei grundsätzlich wieder eine Sauberkeitschicht zu erstellen wäre (dann also …
- … denn dann bei einem VOBAbk. Vertrag doch ein Mangel, auch ohne weitere negative Beeinträchtigung). …
- … Herr Wortmann geht dabei nicht auf die Parameter ein, die vorliegen müssen um eine Unverhältnismäßigkeit zu begründen, was aber ebenfalls wichtig ist und weswegen ich - eben drum und deswegen - nochmals eine Frage bzw. die Frage dahingehend an Herrn Wortmann richtete, denn bei einer Falschlieferung - sodann die Sauberkeitsschicht in der Baubeschreibung beschrieben ist und nicht vorhanden ist, ist dies meiner Auffassung nach eine Falschlieferung- greift die Unverhätnismäßigkeitsbehauptung nicht. So auch Prof. …
- … wenn die Wertigkeit Höherwertiger wäre, dann erst würde - meiner Auffassung nach - ein s.g. Rechtsmangel vorliegen. …
- … ich. Sorry aber Sie leiten mit Ihrem Vortrag auf eine vermeintlich falsche Fährte, was mir unnötig erscheint, verwirrt den Fragesteller nur. …
- … deswegen trotzdem mal interessieren ob der Vertrag als BGBAbk. oder als VOBAbk. Vertrag geschlossen wurde und wie die vorgesehene Nutzung des Kellers vereinbart …
- … den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beheben. Wenn Sie einen VOBAbk.-Vertrag haben, haben Sie einen solchen Anspruch gemäß § 4 Absatz …
- … 7 VOBAbk./B unmittelbar. Beim BGBAbk.-Vertrag lohnt sich ein solches Schreiben aber ebenfalls, …
- BAU-Forum - Neubau - VOB
- … VOBAbk. …
- … VOB …
- … VOBAbk. kann man seit 2008 mit Verbrauchern nicht mehr vereinbaren! …
- … .akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Planung_und_Berufspraxis/VOBAbk.-Vertraege_201010.pdf …
- … ist die VOB überhaupt vereinbart? …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk. (Teil B par 10,12, 13). …
- … dem Zusatz der Gewährleistung nach BGBAbk. hat er m.W.n. die VOBAbk. endgütlig ausgehebelt. …
- … mir würde sich die Frage stellen, ob Sie Verbraucher sind. Sodann Sie nicht beruflich z.B. Kaufmann oder Jurist sind bzw. dem Personenkreis und der Berufsgruppe zuzurechnen sind, die sich mit der VOB auskennen und inhaltlich sowie im Umgang mit derer kundig sind, …
- … kann man mit Ihnen die VOBAbk. überhaupt nicht vereinbaren. Oder anders gesagt, vereinbaren schon, allerdings nicht rechtsgültig. …
- … Natürlich kann die VOB auch mit Privat weiterhin rechtsgültig vereinbart werden. Allerdings ist die …
- … VOBAbk. nicht mehr privilegiert, sodass die einzelnen VOB Regelungen der Inhaltskontrolle nach …
- … Natürlich gilt wie bisher, dass VOBAbk. (auch mit o.a. Einschränkung) generell nur als wirksam vereinbart gilt, wenn …
- … der Text der VOBAbk. dem Bauherren nachweislich ausgehändigt wurde. …
- … Der einfache Hinweis es gilt VOB o.ä. reicht da nicht aus. …
- … Außerdem muss die VOB/B …
- … Wenn wie hier nur vereinbart ist Für Haftung/Abnahme/Gewährleistung gilt VOBAbk. dürfte die VOB/B als nicht vereinbart gelten. …
- … Es bleibt dabei, mit einem nur Verbraucher, kann die VOBAbk. nichts rechtswirksam vereinbart werden. …
- … Meine Aussage bezieht sich darauf, dass - sodann die VOB als Vertragsgrundlage gemacht wurde - die VOB und deren Klauseln …
- … Mittlerweile gibt es ebenfalls schon Urteile zu den Klauseln der VOBAbk. die den nichtsahnenden Verbraucher über das normale Maß hinaus benachteiligen. …
- … SIE ihren Anwalt Herr PETERS. DIE Vob KANN als GANZES MIT einem VERBRAUCHER NICHT mehr vereinbart werden (JEDENFALLS NICHT SO, DAS ALLE KLAUSELN Gültigkeit HÄTTEN ODE BEHALTEN würden/geht NICHT), EGAL ob SIE diese ÜBERGEBEN ODER NICHT! …
- … Ergänzend: Die VOBAbk. als Vertragsgrundlage zu vereinbaren erfolgt, in dem die VOB/B …
- … vereinbart wird. Die VOBAbk./B verweist jedoch auf VOB/C. Auch aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich die VOB zu vereinbaren, weil eben gerade die VOB/C wiederum sodann …
- … dies (auf Seite 130, Randnummer 13) so. So auch Beck'scher VOBAbk. Kommentar, Teil C, Motzke Syst IVA Rn 105 und Vogel Syst …
- … Rainer Franz/Klaus Englert, VOBAbk./C Kommentar, Seite 10,2. Abschnitt. …
- … Diese Debatte darüber - ob die VOBAbk. mit Verbrauchern noch vereinbart werden kann - ist auch schon des …
- … VOBAbk./B ist nicht mehr privilegiert, die einzelnen Paragr. Unterliegen der Inhaltskontrolle und können unwirksam sein. Werden dann durch die Regelungen des BGBAbk. ersetzt. …
- … Nach wie vor können aber VOB Verträge geschlossen werden und sind nicht von vornherein unwirksam. …
- … Die VOBAbk. unterliegt nun einmal der Inhaltskontrolle und mittlerweile ist rechtlich klar und …
- … In Kenntnis dessen ist es denn dann so, dass Sie die VOBAbk. vereinbaren - und vorausgesetzt Sie sind in Kenntnis dessen, dass es …
- … Und noch einmal Herr Peters, man kann die VOBAbk. nicht vereinbaren und alle §§ haben uneingeschränkte Gültigkeit. Geht nicht. Dabei …
- … Dies gilt auch für den Teil dessen, was ich hinsichtlich der VOBAbk./C geschrieben habe. …
- … Die VOB/B - ohne Teil C - …
- … bereits in meinem Eingangsbeitrag geschrieben und beschrieben hatte, dass Sie die VOBAbk. mit einem Verbraucher nicht mehr rechtsgültig vereinbaren können, meine ich natürlich, …
- … Ihre Aussage VOBAbk. Verträge kann man seit 2008 mit Privat nicht vereinbaren trifft nicht …
- … auch ich oder auch sonst wer, kann mit einem Verbraucher die VOBAbk. nicht mehr vereinbaren. Natürlich auch hier nur wiederum mit dem Zusatz, …
- … Eine VOBAbk. die Sie mit einem einfachen Verbraucher vereinbaren, hat keine Gültigkeit. Eine …
- … VOBAbk./B besteht aus einer bestimmten Anzahl an §§ und wenn nur …
- … ein einziger heraus fliegt, dann ist nun halt einmal die VOBAbk. halt eben nicht vereinbart. …
- … Außerdem hat Herr Ibold auch einen nützlichen Beitrag hierzu geleistet. Auch Prof. Motzke vertritt diese Auffassung das es nicht heißen kann Mängelhaftung (was Herr Ibold mit …
- … -://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinweise/ph_einbeziehung-vob_10-01.pdf …
- … Die VOBAbk. kann, wenn auch nur …
- … auch und die damit zu unterstellende Kaufmannseigenschaft im Umgang mit der VOBAbk. vorhanden ist, dann geht es natürlich. Auch dann geht es, wenn …
- … der Verbraucher der Verwender der VOBAbk. ist. …
- … Dennoch würde ich den Jenigen sehr gerne sehen, der das schafft, einen Verbraucher vollumfänglich im Umgang mit der VOB fit zu machen. Wie viele Wochen wollen Sie denn mit …
- … Rechtsbeistand etc. kann ein Aufklären des Nichtfachkundigen im Umgang mit der VOBAbk. wohl kaum erfolgreich erfolgen. …
- … Dies sodann sicher auch in 6 Tagen, wenn denn dann die VOBAbk. rechtsgültig vereinbart worden ist, was ich allerdings zu bezweifeln vermag, wenn …
- … und Ihm die Kenntnis im Umgsang und mit der Anwendung der VOBAbk. unterstellt werden kann. …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk./B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen unterliegen jedoch der Inhaltskotrolle/den Folgen wie unter 1) beschrieben. …
- … 4.) Die VOB/B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern …
- … Ihre Auffassung kann nicht mehr mit Privat vereinbart werden ist ebenso falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes …
- … - worüber es mittlerweile schon urteile gibt, dass bestimmte Klauseln der VOBAbk. mit Verbrauchern vereinbart keine Gültigkeit haben oder mehr haben können - …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk.A/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen …
- … Recht habe und Sie oder auch ich oder sonst wer die VOBAbk. mit Verbraucher nicht mehr - und die Betonung lag auf rechtsgültig …
- … nichts anderes habe ich geschrieben. Es ist nicht mehr möglich die VOBAbk. mit einem nur Verbraucher zu vereinbaren, ohne dass sich an den …
- … Nebenbei bemerkt, auch ich würde lieber die VOBAbk. vereinbaren. Natürlich nur rechtsgültig - und ohne spätere Änderungen durch ein …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … Ihre Auffassung kann nicht mehr mit Privat vereinbart werden ist ebenso falsch, wie …
- … die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht mehr gültig ist. …
- … Peters. Die VOBAbk. besteht nun einmal aus 18 §§. Und wenn Sie nur einen derer heraus nehmen ist die VOB in der Urform nicht mehr vereinbart. Auch dann wenn dies …
- … bei Gericht passiert, das einer der §§ heraus genommen wird. Die VOBAbk. ist ja dann als ganzes nicht mehr Gültig, weil einer der …
- … worden ist. Sie können dann nämlich nicht mehr behaupten, dass die VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gilt, sondern höchsten noch behaupten, dass Teile …
- … der VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gelten, sodann einer der §§ heraus genommen oder auch nur ersetzt worden ist. Insodern ist die VOB als ganzes denn dann auch nicht mehr vereinbart Herr Peters, …
- … falsch sodann ein §§ heraus genommen worden ist, weil dann die VOBAbk. nicht mehr in Gänze und ausnahmslos, sondern nur teilweise noch vereinbart …
- … geschrieben oder behauptet. Wie Sie nun wiederum darauf kommen oder diesen falschen Rückschluss gezogen haben oder ziehen konnten, entzieht sich meiner Kenntnis. …
- … Beitrag Nr. 10 vom 16.8. : ..., , , gilt die VOBAbk. als nicht vereinbart. …
- … Doch, die ist richtig, vorausgesetzt, die VOBAbk. wäre rechtsgülltig vereinbart. Und nur zur Klarstellung, nicht so vereinbart dass …
- … Fragesteller war nämlich mit seiner Angabe bei den Regelungen entsprechend einem VOBAbk. Vertrag. …
- … Herr Ibold, vereinbart war die VOBAbk. und so lange hier nichts anderes vom Fragesteller eingestellt wird, wird …
- … bekannt ist und was man weiß und das ist die Vertragsgrundlage VOBAbk.. Auf die Nebenerscheinungen, wie Ungültigkeit einzelner §§ und in welchen Fällen …
- … doch nun hier auch schon wieder ausreichend hingewiesen. Und nach der VOBAbk. gibt es in Untätigkeit keine Verpflichtung zur Abnahme. Schauen Sie in …
- … keine Pauschalisierung Herr Ibold. Es war nur der Hinweis, dass die VOBAbk. mitunter als nicht vereinbart gilt. Wenn ich mich hier vielleicht missverständlich …
- … ist, weil ich schon im ersten Beitrag auf die Rechtsgültigkeit der VOBAbk. Vereinbarung hingewiesen hatte, dann sorry dafür. Wenn ich schreibe rechtsgültig, dann …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk.A (Teil B par 10,12, 13). Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … hier noch einmal der Fragesteller gefordert uns zu beantworten ob die VOBAbk. in Gänze vereinbart worden ist. …
- … zum Thema Mängelhaftung (Gewährleistung) wohl richtig ist und damit ohnehin die VOBAbk. (natürlich Herr Peters, zumindest teilweise ist hier gemeint und ggf. auch …
- … ausgetragen werden würde, sodass sich die Frage nach der Vereinbarung der VOBAbk. als ganzes ohnehin nicht mehr stellt. …
- … Abnahme § 12 der VOBAbk. (besagt) …
- … Die VOBAbk. gilt dann nicht mehr als vereinbart. …
- … die bestehen bleibenden Restteile der VOBAbk., nämlich die an denen nichts geändert und/oder ersetzt wird, haben dann ggf. noch Gültigkeit. …
- … In dem Fall, wo nur einer der §§ weg fällt oder auch nur schon ersetzt wird, können Sie nicht mehr behaupten, dass die VOB vereinbart ist oder sei, weil es ja nach der Änderung …
- … Sie können dann allenfalls höchstens nur noch behaupten, dass die VOBAbk. teilweise vereinbart ist, keinesfalls aber die VOB, und etwas anderes …
- … wenn Sie nach dem Wegfall oder dem Ersetzen von §§ der VOBAbk. nicht mehr einfach nur behaupten können, dass die VOB vereinbart sei, …
- … der verbleibt und nicht geändert oder ersetzt wird - mit der VOBAbk. (die 18 §§ aus der die VOB besteht) nichts mehr zu …
- … Sie nun zumindest teilweise durch die ersetzten anders lauten). Fazit, die VOBAbk. ist somit nicht mehr (unverändert) vereinbart Herr Peters. …
- BAU-Forum - Tiefbau und Spezialtiefbau - Antwort > Aushub Abfuhr Carmine
- … Tja, und das mit der VOBAbk.A > die wussten ja, das da früher eine Baufirma stand! Hilft …
- … Zur Voba, wenn Sie wissen dass die wussten, dass das Gelände einer …
- … Wenn VOBAbk.A sagt, Grundstück alles wunderbar ... dann glaubt man dies halt ... …
- … die Hand gedrückt > dieser versucht nun seit 2 Wochen mit VOBAbk.A und Aushubfritze zu klären > muss jetzt wohl auf Teufel komm …
- … vom Auffüllmaterial nichts gewusst, genauso wie Sie. So ist auch seine falsche Kostenannahme zu entschuldigen. Ich finde es deshalb nicht fair, ihn wegen …
- … falscher Ansatz …
- … Motzen und Klagen ist hier der falsche Ansatz. Sie sind in Wut und suchen die Schul dausschließlich …
- … bei anderen. So kommen sie nicht weiter. Mal in Kurzfassung: …
- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Drainage / Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung/Wärmepumpe
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- … Lüftung funktioniert nicht. Ich schreibe aus leidvoller Erfahrung. Wir hatten den falschen Ofen mit zu schwacher Wasserseite. Das überheizte Erdgeschoss hat nicht dazu …
- … Falls Sie im Praxisbetrieb zu der Auffassung kommen, dass meine Empfehlung für Sie falsch ist, können Sie ja …
- … meinen es ja sicherlich gut. Sie geben den Lesern wirklich vollkommen falsche Empfehlungen. Nehmen Sie die Öfen aus der Liste raus, die eine …
- … Haus nicht vernünftig beheizen kann. Das stimmt nur, wenn Sie den falschen Ofen und einen falsch dimensionierten und konzipierten Speicher haben. …
- … muss ich die Leutee korrigieren (die Leute bin ich ...). Was falsche Ratschläge angeht, falls Sie mich tatsächlich gemeint haben muss ich mich …
- … Grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung was den Elektroheizstab angeht. Strom ist viel zu teuer und unökologisch, …
- … damit warmes Wasser zu machen. Ich teile jedoch nicht Ihre Auffassung, dass auf den Stab verzichtet werden sollte. Er benötigt eine Regelung. …
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