Haftung
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Haftung

Mit Bezug Juni 2003 kaufte ich mir eine Eigentumswohnung, Ertsbezug, Baufertigstellung 2002. Ich war davon ausgegangen, dass die Statik gem. Bauordnung Berlin staatlich geprüft wurde. Es stellte sich aber heraus, dass wir im Treppenhaus zahlreiche große Risse haben, die sich in dem vorstehenden Teil innerhalb des letzten Jahres mehr als verdoppelten. Nur durch einen Versprecher des Bauträgers erfuhr ich von einem Baugutachten, was ich mir über das Landgericht Berlin raus holte. In dieser Unterlage war zu entnehmen, dass die Treppenhäuser über keine ausreichende Stabilität verfügen. Ringanker, die gem. DINAbk. 1053 vorgeschrieben sind, fehlen. Das Baugutachten beläuft sich auf insges. 106.800 €, evtl. kommen aber noch Folgeschäden hinzu. Gem. einem Telefonat mit dem Baugutachter, soll sich auch das Dach verschieben. So wie es zurzeit aussieht, werden wir keine Gewährleistungsansprüche haben.
Das Bauaufsichtsamt sagte mir, dass die WEGAbk. dafür dann haftbar ist. Ich bin der Meinung, da für mich die Bauordnung und staatliche Abnahme bindend war, dass nun das Land Berlin die Schuld trägt bzw. regresspflichtig ist.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Siegrun Roman
  • Name:
  • Siegrun Roman
  1. hhm  -  warum soll das Land Berlin schuld sein

    im Gegensatz zu dem benachbarten bzw. umgebenden Brandenburg  -  wird in Berlin von amts  -  wegen kein Prüfstatiker eingeschaltet. das Land hat damit nichts zu tun! warum sollten sie aber keine zivilrechtlichen Ansprüche an den Hersteller des Bauwerkes bzw. den Verkäufer haben. sie haben auch keine Frage gestellt!
    was wünschen sie denn?
    MfG
    jens
  2. Hallo Herr Raabe, danke für die Antwort. Das ...

    Hallo Herr Raabe,
    danke für die Antwort. Das stimmt aber leider nicht. In Berlin ist ein Prüfstatiker vorgeschrieben und er hatte auch eine Kontrolle durchgeführt. Gewährleistungsansprüche bestehen voraussichtlich nicht, da unser Bauträger gewisse Vergleiche mit den Firmen schloss, wo wir außen vor sind und auch die Forderungen nicht voll bezahlt wurden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Siegrun Roman
  3. Kannte

    der Verkäufer den Inhalt des Gutachtens als er Ihnen die Wohnung verkaufte?
    • Name:
    • M.P.
  4. Vergleiche spielen keine Rolle

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    wenn sie zwischen dem Verkäufer und seinen Subunternehmern geschlossen wurden. Damit kommt der Verkäufer nicht aus der Gewährleistung. Ein Verweisen der Käufer an die Nachunternehmer bezüglich Mängelansprüchen ist unwirksam. Sie sollten also Ansprüche haben. Die Verjährungsfrist beträgt bei Bauwerken 5 Jahre.
  5. das gilt nur für genehmigungsfrei Bauvorhaben

    aber wenn der Prüfstatiker bei ihnen war ist ein weiterer Austausch über diese frage sinnlos.
    ihr Bauträger haftet  -  egal was er mit seinen (nach) unternehmern ausgemacht hat. ob sie dann wirklich etwas erhalten ist eine ganz andere frage. das Land Berlin bekommen sie so nicht zu fassen. jedenfalls würde mich das sehr wundern.
    MfG
    jens
  6. Ringanker fehlen

    Mal unabhängig vom Bundesland, fehlen die Ringanker " nur" in der Bauausführung oder in der Statik und der Prüfstatiker hat es nicht festgestellt?
    Frage was sagt das Gutachten, Fehler in der Statik oder in der Bauausführung?
  7. wenn überhaupt

    dann kommt der Prüfstatiker nur für die Gründung (Bodenplattenbewehrung)  -  zumindest beim EFHAbk.  -  habe das in Berlin noch nie anders erlebt. in der Statik selber  -  sollte der Ringanker nicht fehlen! wird er sicherlich auch nicht.
    Gruß
    jens
  8. ETW, Prüfstatiker

    @ Moin Jens, ich denke mal es handelt sich um ein MF-Haus mit
    X-Wohnungen.
    ETW in einem EF-Haus macht keinen Sinn.
    Dann ist, meinens Wissens die Statik in allen Bundesländern zu prüfen, bei meiner Frage ging es auch nicht um die Überprüfung vor Ort.
  9. Schiebedach

    Hallo,
    vielen Dank für die Kommentare.
    Es handelt sich um 2 Stadtvillen, mit je 4 Wohnungen. Die Häuser verfügen jeweils über 4 Vollgeschosse. Erschwerend kommt auch noch hinzu, dass die Häuser teilweise riesengroße Fenster besitzen.
    Die Managementfirma tauchte zuerst einmal postalisch unter, sodass nichts zu gestellt werden konnte. Aber selbst wenn, das ist eine Managementfirma, die unseren Bauträger für 1 € aufkaufte. Sie verkaufen schnell die restlichen Wohnungen mit größeren Profit. Danach wird u.E. diese Gesellschaft nicht mehr bestehen. Auf Grund meiner umfangreichen HR-Recherchen, wie, wann, welche Firmen mit welchen Adressen etc. ... bin ich mir persönlich in meiner Annahme sicher. Bis unsere Klage mit enormen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten (Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten) durch ist, besteht u.E. die Gesellschaft schon lange nicht mehr und auch Rechtsnachfolger wird es nicht geben. Wir bleiben auf weiteren Kosten sitzen. Das ist nur die Kurzfassung.
    Die Rohbaufirma und auch der Architekt haben größere Außenstände bei dem Bauträger. Der Bauträger/Managementfirma schloss "auf unserer Kosten" Vergleiche. Die Firmen bekamen weniger oder kein Geld und sind dafür aber aus der Haftung entlassen. Und wie auch immer, gem. VOBAbk. bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn die Firmen ihren Lohn erhalten.
    Zu 3.
    Als ich die Wohnung kaufte, war das Baugutachten noch nicht erstellt. Aber selbst wenn. Der Bauträger wusste von den Mängel und später von seiner Klage. Trotzdem bestätigte er mindestens einem Eigentümer sogar notariell, dass keine Baumängel vorhanden sind. Jetzt werden Sie sagen, ja dann kann man aber klagen. Gegen wen, wenn später die Firmen nicht mehr existieren? Und der Verkauf geht fleißig weiter.
    zu 6.
    Die Ringanker fehlen in der Statik. Das Gutachten besagt eindeutig, dass es sich um einen Planungsfehler handelt. Die ausführende Rohbaufirma hätte als Fachfirma jedoch diesen Mangel auch bemerken müssen.
    zu 7.
    Ich hatte den Prüfstatiker unter Androhung der Öffentlichkeit zur Stellungnahme aufgefordert. Das Baugutachten übersandte ich ihm auch. Ich bin mir sicher, dass die Ringanker schon in den Plänen fehlten. Er schrieb mir sinngemäß, dass die Risse nur ästhetische Schönheitsfehler sind, wobei die Rissbildung nach der 3. Heizperiode weitgehend abgeschlossen ist. Ich antworte darauf hin, dass wir bereits die 4. Heizperiode abgeschlossen haben und er möchte mir nun doch bitte erklären, warum sich die Rissbildung dann innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelte. Antwort erhielt ich bis jetzt noch nicht.
    Ich hatte beim Kauf meiner Wohnung alles erdenklich Mögliche abgesichert, sogar unter dem Aspekt, dass mein Bauträger und alle Handwerksfirmen vielleicht Pleite gehen.
    U.a. sah ich sogar nachweislich das Bauabnahmeschreiben der Bauaufsicht ein.
    Ich muss mich doch darauf verlassen können, dass ein Prüfstatiker weiß, wie man so ein Haus baut. Und schließlich ist er vom Staat, kann nicht durch Firmenpleite und etc. verschwinden..
    Nun habe ich eine äußerst teuere ETW, wo ich mir sicher bin, dass eines Tages das Haus einstürzt, obgleich dieses wahrscheinlich nicht morgen oder übermorgen geschehen wird, vielleicht zuerst in 5 Jahren oder in 10 Jahren.
    Das kann alles nicht wahr sein.
    Ach ja, die Anlage wurde sogar nominiert zum "Deutschen-Bau-Preis 2003" sowie "Deutscher-Architekten-Preis 2003".

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