Sauna im Keller eines Mehrfamilienhauses mit 2 Rettungswegen?
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Sauna im Keller eines Mehrfamilienhauses mit 2 Rettungswegen?

Ich wirke an der Sanierung einer Villa in Mecklenburg-Vorpommern mit 9 Ferienwohnungen mit. Im Keller wird eine Sauna eingebaut, die von allen Gästen genutzt werden kann. Gilt die Sauna als Aufenthaltsraum? Muss diese Sauna 2 Rettungswege haben? Müssen die Türen im Keller in Fluchtrichtung aufschlagen?
Zur Zeit ist nur ein Kellerausgang ins Freie geplant und die Kellerfenster können nicht als Rettungsfenster genutzt werden. Die Türen schlagen gegen die Fluchtrichtung auf.
  • Name:
  • Sanierer
  1. @mitwirker

    Bitte machen Sie uns zu "Mitwissenden".
    Bitte konkretisieren Sie Ihre "Mitwirkung".
  2. Mitwirkung

    Ich weiß zwar nicht, welche Rolle das in Ihrer Antwortfindung spielt, aber ich arbeite in einem Ingenieurbüro, welches den Bauherren baubegleitend technisch wie planerisch unterstützt. Leider sind die Bauregeln hier für mich nicht eindeutig.
  3. Auch auf die Gefahr hin ...

    wieder als Rüpel beschimpft zu werden:
    Wenn Sie in Fragen, die das konkrete Vorhaben betreffen, nicht sattelfest sind, warum nehmen Sie dann den Auftrag an?
    Weil gerade keine andere Arbeit da war?
    Wieder so ein Kollege, der meine Haftpflichtprämien ins astronomische treibt!
    Nehmen Sie sich  -  gegen ein saftiges Honorar hoffe ich  -  einen Kollegen ins Boot, der sich damit auskennt.
  4. aber aber

    Sie als Rüpel, lieber Herr Dühlmeyer? Das kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Gerade Sie nicht :).
    Laienmeinung: Wenn die Expertise in Ihrem Ingenieurbüro nicht vorhanden ist, bei kooperierenden Kollegen fragen, oder auch beim Bauamt (aber dass will BH bestimmt nicht, da könnte ja rauskommen dass man das nicht so ohne weiteres darf, was ich vermute). Hm, einem Laien würde ich den Tipp geben, vielleicht auch mal die großen Saunahersteller zu fragen. Aber vom Prinzip hat Herr Dühlmeyer absolut recht.
    Gruß, PLB.
  5. OT: @ Ralf ...

    OT: @ Ralf Rüpelmeyer ... :-)) (unter Hinweis darauf, dass hier manchmal Namen falsch geschrieben wurden) ... :-)) )
  6. Nein, Herr Dühlmeyer hat nicht Recht.

    Jedenfalls nicht in meinen Augen.
    In diesem Forum hat jeder das Recht, Fragen zu stellen, und es ist dabei mehr als sekundär, ob unter der Frage ein Name oder eine E-Mail Adresse gesetzt ist oder nicht.
    Niemand ist allwissend (die Herren Blücher und Dühlmeyer mal ausgenommen) und es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch solche Fragen hier im Forum beantwortet werden. Dafür ist es da.
    Und einen Kollegen derart barsch abzufertigen statt ihm zu helfen, empfinde ich schon als wirklich starkes Stück. Wenn man auf die eine oder andere Frage keine Antwort kennt, ist es nicht immer die schlechteste Entscheidung, auch mal die Finger von der Tastatur fern zu halten.
  7. Das Problem Herr Duddeck ...

    Das Problem Herr Duddeck liegt darin, dass "Billigheimer" mit völlig idiotischen Preisen zu Gunsten des AG anbieten, fern jeglicher Realität, die HOAIAbk. verachtend (Hinweis McPom reicht hierfür schon aus!) anbieten und sich hier dann kostenlose Expertenhilfe holen. Einfach ausgedrückt: wer keine Ahnung hat, soll gefälligst die Finger davon lassen und nicht die "Kollegen" im Preis niederknechten. So Ralf, jetzt habe ich es doch gesagt ... :-))
  8. Bakel bringt's auf'n Punkt:

    Herrn Rüpelmeyer ist bestimmt die auf das Notwendigste reduzierte Fragestellung sauer aufgestoßen.
    Und dieser Aufstoß war so groß, dass er die Contenance verloren hat. Der arme Fragesteller wird nun dafür verantwortlich gemacht, dass Herr Rüpelmeyer so viel Zeit, sich hier Forum zu langweilen.
    :-)
  9. der Profi eiert!

    da eiert einer schon beim kleinen Einmaleins!
    Aufenthaltsraum, was ist das? steht in der LBOAbk.! und wird im Kommentar sicher ausführlich behandelt! nur soviel profilaie: Aufenthaltsräume sind räume, die nicht nur zum vorübergehenden aufenthalt von Menschen besimmt sind (wäre die erste Kategorie)
    und
    kellerlage mit OK unter Terra etc. pp die Nummer zwei
    nu => ich verlasse die Sauna meist nach 15 Minuten, weil ich den aufenthalt mit einer dusche unterbrechen muss! an manchenTagen aber wird die Sauna in manchem haushalt zum daueraufenthalt, weil die Frau das schnarchen z.B. nicht erträgt!?
    duddeck, wirf mich nicht mit rüppelmeyer in eine Sauna, ich schreibe halt nur wenn ich meine was davon zu verstehen. und dann hast du ein Problem mit der rezeption!
  10. Schade

    So, jetzt werde ich mich abschließend noch einmal zu Wort melden. Ich studiere Bauingenieurwesen an der Fachhochschule und arbeite in dem Büro als Praktikant. Dabei habe ich Planunterlagen (Genehmigungsplanung eines Architekturbüros) eingesehen und den beschriebenen Sachverhalt vorgefunden. Da mein Wissensdurst unerschöpflich ist, ich nicht schon wieder einen Kollegen mit meinen Fragen löchern und ich leider in den Planungsfragen nicht so versiert bin, wie Sie, Herr Dühlmeyer und Kollegen, habe ich die DINAbk.'s hin und her gewälzt. So richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Da habe ich gedacht: Stellst Du Deine Fragen mal ins Bauforum. Hier habe ich nämlich schon öfter gestöbert, um meine Wissenslücken zu schließen.
    LEIDER muss ich nun feststellen, dass dieses Forum wohl nichts für mich ist. Das wird wohl das erste und letzte Mal gewesen sein, dass ich "Laie" hier noch einmal eine Frage reinstelle.
    Übrigens sollten Sie sich mal die Nutzungsbedingungen, vor allem den 2. Punkt, durchlesen! Das scheinen Sie wohl versäumt zu haben!
  11. @ All

    DEN Spitznamen werde' ich nun wohl weg haben ;-).
    @ Fragesteller:
    Klare Fragestellung unter Nennung des Sachverhalts wäre einer Klärung zuträglich gewesen. Ich frag mich nur, warum Sie Ihrem Chef all diese Fragen nicht gestellt haben?
    @ Ortwin Dudeck
    Wenn  -  und den Eindruck hatte ja wohl nicht nur ich  -  ein Kollege sich hier für lau einen Rettungsanker bei seiner vermurksten Leistung holen will, meinetwegen. Hätt ich gar nichts dabei. Nur dann bitte offen und ehrlich und sagen, hey Leute bin überfordert, will meinen AG nicht schädigen HILFEEEEE.
    Aber nicht so.
    Und ich mag nun mal keine Anonymen. Ja, ich weiß auch, dass Karlchen Müller mit Hein Blöd unterzeichnen kann, hatten wir auch schon. Nur sind die bisher noch immer aufgefallen.
    Und das mit dem allwissend: wenn dem so wäre, würde ich im Zirkus oder bei Günther Jauch auftreten ;-).
    @JDB: Langweilen tu ich mich anderswo ;-)
  12. oooch!

    in DINAbk. findeste dazu nix, praktikant!
    haste doch was mitgenommen: außer DIN gibt es noch echte Gesetze ...
    dühle finde ich schöner wie rüppelnasenmeyer :-)
    lass dich nicht ärgern, dühle, je mehr ich zu tun habe, desto öfter bin ich hier. es ist einfach beruhigend was andere Leute Probleme haben :-)
  13. Ärgern ...

    können mich die Handwerker auf der Baustelle. Und manchmal auch die Bauherren und -Damen. ;-)

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