In meinem Vertragsentwurf des Werkvertrages ist ausschließlich die VOBAbk./B vereinbart. In § 13 der VOB ist die Gewährleistung auf 2 Jahre festgelegt. Habe gehört das es ein BGH Urteil gibt, nachdem für die Gewährleistung trotzdem 5 Jahre gelten und diese Einschränkung der VOB unwirksam ist.
Wie verhält sich diese Sachlage tatsächlich?
Danke
Gewährleistung Werkvertrag 2 Jahre oder 5 Jahre
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Gewährleistung Werkvertrag 2 Jahre oder 5 Jahre
-
gesundes Halbwissen
Moin,
nee, stimmt nicht. Richtig ist: wenn VOBAbk. vereinbart ist, dann dürfen Sie die Gewährleistung auf 5 Jahre verlängern, allerdings unter den Konditionen der VOB nicht des BGBAbk.. Machen Sie das nicht, verlängern gemäß BGB, dann kann die gesamte Vereinbarung der VOB nichtig sein.
Auch kann die Gewährleistungsfrist nach BGB nicht umgemünzt werden auf 2 Jahre VOB.
Keine Rechtsberatung, sondern eigene Lesart, die aber scheinbar nicht falsch ist :) )
MfG
Stefan Ibold -
Das Urteil würde mich interessieren
AZ zur Hand?
Nach meinem Bauherrenlaienwissen sind 2 Jahre nach VOBAbk. ein KANN - jedoch kein MUSS. Die Gewährleistungszeiten sind auch nach VOB frei verhandelbar. Also, Sie können ruhig die VOB _UND_ 5 Jahre Gewährleistungszeitraum vereinbaren (abweichend von der "Normalfassung").
Fachleute, bitte korrigiert mich, wenn ich mal wieder falsch liege ... -
5 Jahre gebe es nur ...
wenn die VOB/B nicht wirksam vereinbart wurde. Dies wäre z.B. der Fall wenn der Unternehmer sich nur die Rosinen der VOB/B rauspickt und die für sich vorteilhaften Bestimmungen des Regelwerks zu Geschäftsbedingungen machen will. In diesem Fall wäre die VOB/B nicht wirksam und das BGBAbk. würde nachrücken. Das die 2 Jahre prinzipiell unwirksam wären, ist mir allerdings auch nicht bekannt.
Einen Beitrag zur VOB/B gibt es noch auf untenstehendem Link. -
Ich verwende
in meinen Verträgen folgende Formulierung:
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der vollständigen und mangelfreien Leistungen und endet in Erweiterung von § 13.4 VOBAbk./B nach fünf Jahren.
Das sollte für Ihre Firma kein Problem darstelllen, dies mit in den Vertrag aufzunehmen. -
me. Ahrendt =>Rosinen picken geht nicht!
Genau um das auszuschließen, sind Mixturen nicht zulässig ... wie schon erwähnt gilt die VOBAbk. in Ihrer neuesten Fassung sofern vereinbart ... ansonsten das BGBAbk. in seiner neuesten Fassung
Gewährleistung nach BGB 5 Jahre nach VOB 2 Jahren (sofern es sich um Arbeiten handelt, die fest mit dem Baukörper verbunden sind ... sonst evtl. nur ein halbes Jahr) und feuerberührte Teile oder Feuerunganlagen nach VOB 1 Jahr
Die VOB gilt auch dann nicht als vereinbart wenn Sie nur auf dem Angebot erwähnt ist ... sie muss dem Auftraggeber zugänglich gemacht werden, ausgehändigt oder z.B. im Büro zur Ansicht gegeben werden ... und genau das muss im Angebot stehen ...
Würde dem Auftraggeber nicht die Möglichkeit dazu gegeben oder auf diese Möglichkeit hingewiesen gilt das BGB! also Vorsicht!
Wird die VOB mit unzulässigen Klauseln ergänzt, fallen diese heraus und werden gegen die wirksamen Klauseln ersetzt oder die Vereinbarung ist nichtig und wird gegen das BGB ersetzt ...
... ist alles keine Rechtsberatung, sondern das sind Dinge die man u.a. im Meisterkurs lernt
MfG Hasko Ahrendt
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Jahr, Gewährleistung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Drainage / Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
- … Durchdringungsgeschwindigkeit erhöht und die Oberflächenreibung vermindert. Dieses seit mehr als zwanzig Jahren bewährte Verfahren hat sich als eines der preisgünstigsten und sichersten …
- … garantieren! Ähnlich dem Effekt der Röhrchen (aus den 50er und 60er Jahren bekanntes Verfahren) soll dieser Verputz durch eine bessere Verdunstung die …
- … gehabt hat. Bis man erkennt, was wirklich geschehen ist, vergehen meist Jahre. …
- … Welt schaffen. Ebensowenig hilft eine schöne Urkunde mit einer sehr langen Gewährleistungszeit. …
- … meistens gut. Am Objekt ist eine Überprüfung des Erfolges oft erst Jahren möglich, bei ungeeignetem Einsatz leider auch der Mißerfolg. …
- … Referenzen nützen wenig, wenn Sie nicht mindestens einen Zeitraum von 5-10 Jahren abwarten, denn vorher ist eine Überprüfung nur in den seltensten …
- … In den Fachhochschulen wird erst seit wenigen Jahren auf die chemischen und physikalischen As-pekte der Altbausanierung eingegangen. Der …
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- … sollten?- wie man ein Leistungsverzeichnis erstellt?- was Fertigstellungs- / Gewährleistungsbürgschaften sind?- wie man sich bei Mängeln richtig verhält?- wie man seine Ansprüche sichert und durchsetzt?- welche Wirkung eine Abnahme hat? Die meisten Fehler, die später zu Problemen führen können, lassen sich durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung im Vorfeld vermeiden. Das Institut für Bauforschung (IFB) hat in einer aktuellen Studie festgestellt, dass 90 % der Standardverträge, die Bauherren mit Generalunternehmern oder einem Bauträger abschließen, gravierende Mängel haben und daß die restlichen 10 % auch nicht ohne Nachbesserung unterschriftsreif sind.So ist bei 47 % der untersuchten Angebote der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Bei fast jeder zweiten Bau- und Leistungsbeschreibung sind Leistungsumfang sowie der Ausstattungsstandard unvollständig dargestellt. Jeder fünfte Vertrag bietet keine ausreichende Preissicherheit.Bei mehr als jedem zweiten Vertrag fehlen verbindliche Regelungen zum Fertigstellungstermin. Nur jeder dritte Bauherr macht von seinem Zurückbehaltungsrecht bei Baumängeln Gebrauch.Die meisten Verträge beinhalten keine Regelungen zu Sicherheitsleistungen des Auftragnehmers. ... Alles Fehlerquellen, die vermieden werden können, wenn die angehenden Bauherren r e c h t z e i t i g auf diese Fallstricke hingewiesen werden. Wir bieten Seminare für angehende Bauherren, in denen u.a. die oben angeführte Fragestellungen erläutert werden. Wenn man weiß, was man regeln sollte, ist schon ein großer Teil der Probleme vom Tisch. Tipp:Führen Sie ein Bautagebuch. Tragen Sie ein, wer wann auf der Baustelle war und was gemacht wurde. Lassen Sie sich darin auch Absprachen gegenzeichnen ! . …
- … Zu meiner Person.Ich war 15 Jahre als Justitiar im öffentlichen Dienst unter anderem für die …
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Hilfe ich habe ständig Probleme mit einen Primärofen Inga von Wamsler
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Estrich aufheizen mit Erdwärme-Sonden?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Verbrauch unserer Wärmepumpe / Hersteller Exotherm
- … wir, wohnhaft in 58511 Lüdenscheid) haben vor 1,5 Jahren ein Keitel-Haus (Hersteller aus Süddeutschland) (145 m²) gebaut und uns …
- … wir unseren Verbrauch wie folgt berechnen können: 1,80-2,00 je m² pro Jahr (d.h., wir liegen bei ca. 24,00 je Monat). …
- … Der Mangel muss natürlich unbedingt vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich angemeldet werden, da Sie von Schriftverkehr schreiben, scheint dies …
- … leider bin ich kein Spezialist in Heizungsfragen, aber nochmal: für die Gewährleistung steht Euer Vertragspartner grade (egal ob der Nachunternehmer insolvent ist)! …
- … Wir haben zum Glück noch länger Gewährleistungsfrist und stehen zeitlich nicht mit dem Rücken zur Wand. …
- … Unser Haushersteller, Fa. Keitel, hat sich im letzten Jahr sehr stark bemüht, die Probleme des inzwischen insolventen Wärmepumpenherstellers, Fa. Exotherm, …
- … derzeitigen Kosten sind bereits wesentlich besser als noch vor gut 1 Jahr; die Kostensenkung konnten wir durch tägliche Protokollierung der Daten erkennen. …
- … nun auf die kommende Abrechnung gespannt, ob wir auch in diesem Jahr wieder an Kosten eingespahrt haben. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gutachter der sich mit Pellets-Heizungen auskennt
- … der Anlage 2002 eine sehr vage Empfehlung gegeben, die dann ein Jahr später konkretisiert wurde. …
- … es jetzt eben darum, dass ich nicht wieder Lust habe, ein Jahr lang meine Anlage mit Hand zu befüllen. Also habe ich von …
- … man mir nicht und verweißt jetzt schon darauf, dass auch ihre Gewährleistung nur für eine voll funktionierende Schnecke gilt - sprich dass die …
- … nicht im Sinne von Paradigma ist und geöffnet sein muss damit Gewährleistung in Anspruch genommen werden darf. …
- … direkt auf die Schnecke drücken. Da ich aber schon ein ganzes Jahr (die 2. Befüllung war's) so gefahren bin, ohne Problem weiß …
- … mir und weiß auch, wie sich das ganze entleert. Habe voriges Jahr auch den Lagerraum fast komplett leergefahren => ohne jegliche Probleme. …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Jahr, Gewährleistung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Jahr, Gewährleistung" oder verwandten Themen zu finden.