wir haben ein Fertighaus gekauft. Die Firma, die das Haus erstellt, benötigt dazu einen Kran. Der Preis für diesen Kran ist im Kaufpreis enthalten.
Nun muss in jedem Fall für das Aufstellen des Krans bzw. hier die Nutzung eines Kranwagens eine luftfahrtrechtliche Genehmigung eines Luftfahrthindernisses beantragt werden. Ich bin der Meinung, dass diese Genehmigung durch den Bauträger und nicht den Bauherren beantragt und auch gezahlt werden muss.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße