GU in Zahlungsschwierigkeiten will Nachtrag oder Aufhebung
BAU-Forum: Neubau

GU in Zahlungsschwierigkeiten will Nachtrag oder Aufhebung

Guten Tag,

wir bauen derzeit ein Reihenhaus mit einem Generalunternehmer. Eigentlich läuft die Frist zur Fertigstellung im Juni ab. Nun kam es in der Vergangenheit bereits wiederholt zu sehr umfangreichen Verzögerungen, weil der GUAbk. in Zahlungsschwierigkeiten war. Aktuell befindet sich der Estrich in der Trocknung.

Jetzt hat der GU uns einen Nachtrag zum Bauvertrag über 25.000 Euro vorgelegt. Einerseits sind wir froh, wenn es dann endlich weitergeht, da wir auch Mietkosten haben, andererseits finde ich es problematisch, dass wir nun mehr bezahlen soll, da er seine in Grundstücken angelegte Gelder nicht angreifen möchte. Eine Alternative wäre es in seinen Augen, wenn wir einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Wir denken aber, dass eine Kündigung wegen Nichtleistung für uns besser wäre. Allerdings befürchten wir, dass sich dann alles noch länger hinzieht, da vorher Fristsetzungen notwendig sind. Auch haben wir Sorgen, dass der Bau dann unkalkulierbar teuerer werden könnte. Andererseits hat sich der GU in der Vergangenheit auch als höchst unzuverlässig erwiesen und oftmals über Wochen gar nicht auf Kontaktaufnahmen reagiert.

Gibt es Erfahrungswerte zu unserer Situation? Leider haben wir eine Rechtsberatung erst übernächste Woche und wir zerbrechen uns die ganze Zeit den Kopf, was wir nun machen sollen.

Vielen Dank im Voraus für jegliche Tipps und Meinungen

  • Name:
  • Martin
  1. Geld nur gegen erbrachte Leistungen

    Der GUAbk. will Geld ohne Leistungen zu erbringen. Das deutet auf eine Insolvenz hin und dann dauert es viel länger. Die zu klärende Frage ist, ob der GU bereits jetzt überzahlt ist. Dann bedeutet GU "geht unter". Der Rechtsanwalt wird euch beraten und so soll es geschehen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Nachtrag

    Vielen Dank für die Antwort!

    Das hatte ich vergessen, zu erwähnen. Der GUAbk. meinte, das Geld soll dann in Raten erst nach jeweiligem Baufortschritt bezahlt werden.

  3. Wie begründet er denn...

    ... die 25 k€? Nur weil heute Dienstag ist und die Sonne scheint, kann er ja nu nicht mal Geld extra fordern...

    Nur noch mal zur Sicherheit nachgefragt: wirklich GUAbk., kein BT? Heißt, Ihr seid im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

  4. Kosten

    In seinem Nachtrag spricht er von gestiegenen Kosten durch Inflation als Grund. Wir fühlen uns nun irgendwo gezwungen, den nachtrag zu unterschreiben, da wir Bedenken haben, dass es das geringere Übel wäre. Was natürlich dennoch ein ziemlich großes Übel für uns bedeuten würde und unser Vertrauen in den GUAbk. hinsichtlich der weiteren Durchführung auch nicht mehr groß ist.

    Ja genau, wir sind Eigentümer des Grundstücks.

  5. Hmh..

    … ich würde ihm was husten. Wenn ich nen Preis abmache, dann güldet der. Aber da muss man erst die Verträge durchackern, ob er evtl. dazu das Recht hat.

    Nicht unter Druck setzen lassen. In Ruhe mit dem Anwalt die Sache bewerten, dann Entscheidungen treffen. Hauptsache, er ist nicht schon überzahlt….


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