Stadt hat Endausbau Strassenhöhe nachträglich geändert
BAU-Forum: Neubau
Stadt hat Endausbau Strassenhöhe nachträglich geändert
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zusammen mit einem Kollegen ein Zweifamiliehaus in einem Neubaugebiet gebaut. Die Mieter sind August 2021 eingezogen. Da der Endausbau der Strasse und Bürgersteig erst in 2023 erfolgte (bzw. zurzeit erfolgt) haben wir auf Grundlage der Höhenangaben und Pläne der Stadt die Bepflasterung des Carports (für 3 Fahrzuege) in 2022 vorgenommen. Nun, beim Endausbau stellt sich heraus, dass die Stadt nachträglich die Höhen der Strasse/Bürgersteig deutlich geändert hat. So kommt es, dass unser Pflaster im Carport ca 15-18 cam zu hoch ist und eine Einfahrt unter das Carport daher so nicht mehr möglich ist. Wer haftet dafür, bzw. wer trägt die Kosten für die notwendigen Arbeiten (Pflaster raus, Schotter abtragen, tieferlegen, neu pflasten)? Muss die Stadt diese Kosten übernehmen oder persönliches Pech des Bauherren. Für eine kurze Ersteinschätzung wäre ich dankbar. Mit besten Grüssen