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  • 15882: Baugrube zu niedrig / Schächte zu hoch

Neubau

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im ges. Forum "Neubau" - weitere Infos »

Baugrube zu niedrig / Schächte zu hoch 01.10.2021    

Herzliche Grüße! Wir bauen gerade eine DHH in München und sind am Innenausbau/Gartenplanung. Das ganze geht über einen Generalunternehmer. Offensichtlich wurde die Baugrube 30cm zu niedrig gegraben. Das hat zur Folge, dass die Haustür und Gitterschächte zum Keller zu hoch sind. Wenn die Erde eben aufgeschüttet wird, ist unser Grundstück im Gegensatz zum ehemaligen Gebäude, der Nachbarschaft und der Strasse 30cm höher. Da der Garten sehr klein ist, kann man auch nicht ein Gefälle akzeptieren. Des weiteren wird der bestehende Zaun des Nachbarn nicht mehr ausreichend sein.

Können wir hier Schadenersatz einfordern, bzw. auf mindestens eine nicht im Vertrag enthaltene Einfriedung bestehen, um den Fehler auszugleichen? Die Baufirma sieht kein Problem und wiegelt nur ab.

Name:

  • Florian
  1. andere Sichtweise 02.10.2021    

    Zufall, Absicht oder Baufehler. egal, nach dem nächsten Starkregen wenn bei Nachbarn Keller oder EGA vollgelaufen sind werden sie sich beglückwünschen, auf einer trockenen Insel zu leben.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  2. ...oder aber von den Nachbarn verklagt werden, 02.10.2021    

    wenn das Wasser "natürlich/zusätzlich" von Ihrem auf dessen Grundstück läuft. Gibt es denn in der Planung keine Höhenangaben, die man prüfen kann?

    Name:

    • wiki
  3. Unterlagen 03.10.2021    

    Foto von Martin Halbinger

    Was legen denn die genehmigten Pläne, die Baubeschreibung und Ihre Verträge fest? Das was Sie bestellt haben, ist das was Sie vom Unternehmer bekommen sollten. Im Vertrag und in den Anlagen dazu sollte das hinreichend konkret beschrieben sein.

    Wenn das Gebäude höher ist als genehmigt, kann es sein, das die Gartengestaltung noch das kleinere Problem ist; wenn z. B. Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden, da diese aus der Wandhöhe zum natürlichen Gelände zu errechnen sind. Auch sollten Geländeveränderungen in den Plänen mit dargestellt werden.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/
  4. Unbedingt ändern 04.10.2021    

    Ich glaube darüber, dass das nochmal angepasst werden muss, muss nicht mehr geschrieben werden.

    und was den Schadensatz betrifft, da müsst ihr erstmal beweisen, welche Angaben ihr dem Unternehmen gegeben habt und noch wichtiger, was im Auftrag steht. Wenn das, was sie geliefert haben so von euch unterschrieben ist, wird es schwierig.

    Name:

    • Viola Müller
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. was steht das steht 05.10.2021    

    30 cm sind ein klax und geht unter. Totalabriss und Neubau wird es nicht geben. Der Generalunternehmer hat den Vermesser beauftragt und der haftet für sein Tun. Vor der abschließenden Klärung und Fertigstellung der Außenanlage solltet ihr das Haus nicht übernehmen. Vorsicht, dass die Benutzung/Bewohnen des Hauses keine Abnahme und damit Beweislastumkehr bedeutet. Der GUA muss für die Abnahme der Baubehörde sorgen und für die angeordneten Ersatzmaßnahmen.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  6. 2 Stufen 09.10.2021    

    30 cm sind 2 Stufen mehr an Ein- und Ausgängen. Kostet mehr und kann die Barrierefreiheit beeinträchtigen. Fragt doch mal den Architekten wie er das lösen will (Ausführung und Kosten)

    Name:

    • Karsten Zänkert
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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