Was könnte Ursache für diesen Wasserschaden sein?
BAU-Forum: Neubau
Was könnte Ursache für diesen Wasserschaden sein?
Hallo!
Leider scheint meine Neubauwohnung einen Wasserschaden zu haben. Der Schaden befindet sich außen, an der Decke zur oberen Wohnung bzw. dessren Terrasse.
Hat wer eine Idee was die Ursache sein könnte?
Wasser auf der Terrasse über mir oder eher eine Defekte Wasserleitung/Heizungsleitung.
Siehe Bilder im Anhang. Im zweiten Bild ist der Fleck noch klein, das war vor zwei Monaten. Da habe ich aber noch gar nichts davon bemerkt.
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Hallo Luca,
ich würde mal mit dem Nutzer der Wohnung darüber sprechen und dann einen Installateur mit der Suche beauftragen.
Wenn noch Gewährleistung, dann natürlich zunächst den Errichter/ Verkäufer des Hauses kontaktieren. In dem Fall muss/ darf der die Maßnahmen zur Suche selbst festlegen.
Hier freut man sich über weitere Bilder und vor allem die Ursache.
Noch einen schönen Nikolausabend!
Grüße aus dem Norden!
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Da würde ich zuerst
auf Mängel im Bereich des Gebäudeanschlusses der Balkonabdichtung tippen. Hier sollte insbesondere die Schwellenanschlusssituation der Flächenabdichtung im Leibungseck in Augenschein genommen werden.
Ich vermute mal, dass der Bauwerksdesigner hier eine schwellenlose Ausführung zwischen Wohnzimmerboden und Balkonboden entworfen hat und die Balkonrinne außen vor der Terrassentüranlage ist nicht direkt entwässert (sofern überhaupt eine Rinne da ist).
Weiterhin würde ich gern sehen, ob die Entwässerung überhaupt revisionierbar ist und ob das Wasser hierüber überhaupt ordentlich ablaufen kann.
Und wenn sich Wasser auf dem Balkon staut, läuft es häufiger im Eck zwischen Schwelle und äußerer Türleibung hinter die Abdichtung. Von dort dann in das WDVSA und da kommt es dann unten auch wieder raus => Wasserflecke.
Also - das sieht so neu aus, da ist doch sicher noch Gewährleistung drauf! Was Sie tun sollten:
1. Sie zeigen den Schaden am Gemeinschaftseigentum bei der Hausverwaltung an mit dem Hinweis auf die o.g. möglichen Schadensursachen.
2. Die HV soll einen Sachverständigen (keinen Handwerker) mit der Fehlersuche und Sanierungsberatung beauftragen.
Folgende Regeln der Technik sind zu berücksichtigen Flachdachrichtlinie, DINA 18531 und Technische Richtlinie Nr. 20 des Glaserhandwerks, weitere Regeln je nach Nutzschichtaufbau des Balkons.
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Danke
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noch einige Tipp"s, hier keine Rechtsberatung
UT hat das richtig erkannt. Mit der Mängelfeststellung beginnen aber weitere Probleme. Erstens müssen Detailpläne der Planung vorliegen. Daran erkennt man einen Planungsfehler. Weiterhin muss es Protokolle der Bauleitung geben, welche die Ausführung überwacht haben. Soll bedeuten: ist der Murks abgenommen? Wichtig wegen der Beweislastumkehr! Dann muss die Qualität der Hausverwaltung festgestellt werden. Dazu gibt es genaue Vorgaben des Dachverbandes der Hausverwalter über die Übernahme einer Hausverwaltung und der Vollständigkeit der Hausunterlagen. Ich vermute mal hier hat ein Verwalter als Anfänger und im Fernstudium in Verbindung mit dem Bauherrn ein Amt übernommen um leichtes Geld zu machen. Wenn so früh bei einem Neubau solche versteckte Mängel auftreten dann zieht sich das Jahre hin. Es handelt sich um einen Schaden am Allgemeineigentum für das sie zahlen müssen. Bedenken sie weiterhin, dass niemand weiteres eine Wohnung mit Schaden am Allgemeineigentum kauft und der Bauherr ein Stimmrecht der Wohnung für diese WEGA hat. Das alles wird über viele Jahre keinen Spaß machen und kommt bestimmt vor Gericht. Nur nebenbei: stimmen die Aufteilungspläne mit der Baugenehmigung überein? Ein weiteres Problem tritt auf, wenn man sie zu einem Auftrag an einen unabhängigen Sachverständigen drängt. Der nützt ihnen nichts wenn ein Gericht selbst einen SV beauftragt. Ein Gericht glaubt einem Privatgutachter nicht. Es ist nur ein Parteienvortrag. Und wenn sie jetzt sagen: das ist der Hammer! Dann sind sie der Daumen und der schreit AUA.
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Rückmeldung
Also der Standort ist Österreich. Sicher relevant wegen dem Recht.
Der "Generalunternehmer" ist schon eher ein großes Unternehmen. Mit über 10.000 Mitarbeitern. Ob die sich korrekter verhalten weiß ich aber nicht und tut vielleicht auch nichts zur Sache.
Auch die Hausverwaltung ist ein größerer Player der Sicher tausende Wohnungen und Gebäude betreut.
Ich weiß nicht, aber es hört sich ein wenig nach abwimmeln an?
Mir hat man mitgeteilt, dass der Schaden bekannt ist, und das vorerst begutachet wird, ich solle mich melden wenn der Schaden schlimmer wird bei "Regenergeignissen". Man vermute eine "Restfeuchtigkeit"
Dann argumentiert man, dass man im Winter an der Fassade Aufgrund der Witterung noch nichts machen kann. Wüsste nicht dass das Sinn macht.
Ich bin kompletter Laie, aber ich vermute noch immer eher die Heizung oder Leitungswasser weil nur durch regen ist doch binnen 3-4 Monaten nicht so ein Schaden. So viel regnet es hier gar nicht.
Ich habe nun riesen Angst, dass der Schaden sich ins innere der Wohnung vorarbeitet.
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich ein Privates Gutachten in Auftrag geben und dieses dann der HV und dem Bauunternehmen vorlegen?
Ich habe jetzt eigentlich gehofft und erwartet, dass man mir so einen Leckortungsdienst schickt.
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weitere Stellen
Mir ist aufgefallen, dass ein Nachbar auch dieses Problem hat und zwar an einer Stelle wo darüber gar kein Balkon ist.
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Vielleicht
sollten Sie sich mit ein paar anderen Erwerbern zusammen tun und vor der Abnahme des Gemeinschaftseigentums mal gemeinsam einen Bausachverständigen beauftragen, der sich drum künmmert?
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Systematisch vorgehen
Erste Feststellung: der Schaden ist am Allgemeineigentum Zweite Feststellung: Für das Allgemeineigentum ist der Verwalter verantwortlich. Dritte Feststellung: der Verwalter hat alle Unterlagen der Bauleitung, Protokolle, Fotodokumentationen Vierte Feststellung: hat der Verwalter die Ausbildung, diese Unterlagen zu lesen und entsprechend zu handeln Fünfte Feststellung: lässt der Verwalter eine detaillierte Akteneinsicht zu?
Je nach Antwort gilt es die Verjährung zu unterbrechen und den Verursacher zur Mängelbeseitigung zu zwingen. Auch wenn es ein renommierter Bauunternehmer ist gilt das Unternehmerprinzip: minimaler Einsatz bei maximalem Gewinn! Die Verweigerungshaltung hat mit dem Abwimmeln schon angefangen.
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Bitte die Rückmeldung richtig lesen!
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Noch was
Neulich am WC: Schaut mal was ich so aus dieseem WW-Zählerkasten-Wärmetauscher Dingels so alles gefischt habe ... Wollte nur die Nummer auschreiben für den Wärmelieferanten.
Vielleicht schaut es in der Fassade ja auch so aus, und deswegen ist das so ... lach.
Wahnsinn.
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Oh, das wird aber jetzt schmutzig!