Neubau Sanierung selbst durchführen Baurecht
BAU-Forum: Neubau

Neubau Sanierung selbst durchführen Baurecht

Hallo Ihr lieben, Ich habe da mal eine Frage: (Ich weiß im Netz gibt es schon ähnliche Fragen, aber richtig beantworte wurde es nicht )

Wenn ich einen Haus Renovieren / Neubauen möchte darf ich dann alle arbeiten (Ich meine damit auch wirklich alle arbeiten vom Mauer, über Elektrik, Wasserleitungen und Dachdecker arbeiten ) selbst durchführen? Also arbeiten die, wenn man sie gewerblich macht einen Meistertitel voraussetzen. es geht ums Prinzip und um die Rechtliche Lage.

Wir müssen ja hier zwischen Haus sanieren / Renovieren und Haus Neubau unterscheiden. Denn (bei einer Renovierung, brauche ich ja z.B. keine Zähler installieren und deswegen abnehmen lassen, und deswegen auch kein Meister Titel . oder?

Also folgender 1. Fall : Haus kaufen und Renovieren, Dach wird neu gemacht (sparen, Dämmung . etc. ) Elektrik wird neu verlegt. Wasser Leitungen werden neu verlegt . Ist dies Rechtlich erlaubt ohne einen Meister hierfür zu beauftragen? Wenn man selbstständige einfache Helfer (Ohne Meister Titel) hat die man bezahlt . Der Unterschied zu Fall 2 (Neubau) ist, dass hierbei die alten Zähler für Gas / Strom ja bestehen bleiben und nichts neu beantrag werden muss.

nun 2. Fall Haus wird neugebaut Mauerarbeiten selber machen mit Helfer. Elektroarbeiten selber machen mit Helfer . Dacharbeiten selber machen mit Helfern. Gas und Wasser Leitungen selber machen mit helfern. Also alles Tätigkeiten mit Meistetitel, aber es geht ja darum dass man sein eigenes Haus macht . Hierbei müssen die Zähler für Gas und Strom ja beantrag werden, und dafür brauche ich ja dann jemanden mit Meister oder? und wie sieht es mit Mauer und dacharbeiten aus? muss man dafür auch irgendwas beantragen?

Falls möglich bitte auch die jeweiligen Gesetzetexte

Vielen Dank

  • Name:
  • Marie
  1. Nein

    Aus der Rubrik: Ich bin jung und unerfahren, habe viel Kraft und Zeit und nur wenig Geld ...

    Nur mal einige wenige Beispiele:

    Fall 1  -  Sanierung/Umbau eines Bestandsgebäudes Heizung selber einbauen? Nein! Du brauchst mindestens das OK des Schornsteinfeger Änderungen an tragenden Wänden/Decken/Dachstuhl? Nein! Statiker+ Baugenehmigung+fachkundige Bauleitung erforderlich Elektro? Nein. Auch wenn du die alten Zähler beläst, darf nur ein E-Meister die neuen Kabel an den Zähler anklemmen und muss davor die ganze Anlage prüfen. Dämmarbeiten etc.? Evtl. ja! Aber wenn du Fördermittel abgreifen willst dann müssen diese Arbeiten i.d.R. von Fachfirmen ausgeführt werden.

    Fall 2  -  Selbstbauhaus Du brauchst einen Architekten und einen Bauüberwacher/Bauleiter der dauernd deinen Pfusch kontrolliert und korrigiert. Für Heizung und Elektro brauchst du einen Meisterbetrieb der die Anlagen gegenüber dem Versorger abnimmt und frei gibt. Den Rest spar ich mir mal.

  2. Na so ganz aus der Rubrik ...

    Foto von wiki

    Na so ganz aus der Rubrik komme ich jetzt natürlich nicht : D Vorausgesetzt man hat die Kenntnisse die Arbeiten richtig auszuführen. Es geht hierbei natürlich nur darum nur Sachen zu machen die man auch kann. wenn man z.B. für Elektroarbeiten Freunde hat, die die nötige Erfahrung haben.

    Fall 1: Die Heizung muss ich vom Bezirksschornsteinfegermeister abnehmen lassen, das stimmt. aber das heißt ja nicht das man es nicht selber machen kann. Natürlich, wenn was nicht passt, muss ich es von der Profis richten lassen. aber zunächst darf es man ja selber machen. Quelle :

    im Fall 1:

    Warum muss es ein Meister machen? das Internet ist voll mit Anleitungen wie man es selbst machen kann . Quelle :

    Desweieteren muss der E-Meister doch nichts schriftlich abnehmen wenn er Leitungen erneuert , da kein Zähler installiert wird. Beim EVU wird doch kein Antrag für einen Zähler gemacht. und wenn es ein Meister machen würde, würde es ja auch kein Antrag auf "irgendwas" machen.

    Fall 2: Ja habe vergessen zu erwähnen, dass für die Baugenehmigung zuerst natürlich ein Architekt beautrag wird. aber ist es gesetzlich vorgeschrieben dass ein "Bauleiter " ständig mir auf die Hand schaut wenn wenn ich die Mauer errichte? Und wenn der Architekt die Bauleitung übernimmt, kann ich dann selber Mauern?

    Gut für Heizung und Elektroarbeiten hatte ich ja auch schon selbst geschrieben, dass Zähler beantragt werden müssen, also muss die ein Meister machen.

    aber der Rest wie Mauern und Dachdecken wird ja nirgenwo abgenommen. Also kann ich das unter der Leitung des Architekten selber mit eigenen helfern machen oder? LG

  3. Zur Heizung: stimmt aber nur so halb ...

    Foto von wiki

    Zur Heizung: stimmt aber nur so halb Zur Heizung:

    Stimmt aber nur so halb (ob man dafür einen Fachbetrieb später findet lasse ich mal offen)

    Alles was nach dem Heizgerät kommt kannst du selber machen (wird auch gerade bei Flächenheizungen gerne selbst gemacht), also Rohre verlegen, , Heizkörper setzen etc.

    Aber: Gasgerät: Gasleitung und Gasgerät setzen erfordert eine entsprechende Konzession  -  Da ist auch nicht irgendwann mal gelernt, sondern die Person muss die entsprechende Konzession/Schulung haben (Primär dürften hier die entsprechenden Bedingungen des Gasversorgers maßgeblich sein)

    Öl: Ölanlange inkl. Heizung erfordert auch einen entsprechenden Fachbetrieb (glaube in dem Falls Wasserschutzgesetz, damit nicht die Gegend verseucht wird)

    Holzkamin: Darfst du selbst aufstellen, aber s.u. (Schornsteinfeger)

    Wärmepumpe: Sofern Kältemittelleitungen verlegt werden müssen, dann entsprechendne Kältefachbetrieb, sofern sowas nicht der Fall ist, wohl nur einen Elektriker für den Anschluss.

    Bei allem was an einem Schornstein hängt, ist der Schornsteinfeger mit ins Boot zu nehmen, denn der muss es am Ende abnehmen. Ob er da einen Fachbetrieb haben will, wird er dir sagen (ob es dann rechtens ist, kommt wohl auf den Einzelfall drauf an)

  4. Alles fließt

    Früher war der Meisterbrief der Nachweis für eine Fachkunde und ordentliche Arbeit. Das war einmal.

    Der Fliesenleger braucht keinen Meisterbrief mehr.

    Der Elektromeister konnte früher alle Arbeiten ausführen und gegenüber dem Versorger alle Anträge stellen und die Anlage fertig melden. Alles Geschichte. Sein Meisterbrief berechtigt heute z.B. dazu eine Steckdose nachträglich zu installieren und die Stehlampe zu reparieren.

    Wer eine Anlage errichten und gegenüber dem Versorger fertig melden will muss nach seiner Meisterprüfung einen sog TREI-Lehrgang absolvieren. Zumindest die anschließende Prüfung muss er bestehen. Die Durchfallquote liegt bei 80 %.

    Früher seien fürchterliche Zustände gewesen! Fragt man genauer, dann hatten die VDE-Vorschriften bei allen Elektromeistern des Ortes den Fettfleck an der gleichen Stelle

    Jetzt muss der Meisterbetrieb eine eigene Vorschriftensammlung für fast 3000 € und ein Abo für die Ergänzungen nachweisen. Die vorgeschriebene und nutzlose Schalttafel für 10.000 € wird inzwischen von der Innung bzw. den Versorgern erlassen.

    Das gilt genauso für den Einmannbetrieb wie für den Betrieb mit 200 Gesellen mit einer Vorschriftensammlung und einer Schalttafel im fernen Büro.

    Der VDE macht das Geschäft im Rahmen der Sicherheit und der einzelne Meister repariert Rasenmäher. Seinen Meistertitel kann er sich in ein stilles Örtchen hängen.

    Aber zurück zur Arbeit. Die HBO für Hessen erlaubt den Hausbau durch Laien unter der Aufsicht eines Fachmannes. (so etwa § 65 der HBO) Man braucht also einen Bauleiter! Das kann ein Bautechniker, Bauingenieur, Baumeister oder Architekt sein.

    Der ist heute für alles verantwortlich und unterschreibt heute nicht mehr so einfach für einen guten Freund.

    Bisher gilt immer noch, wo kein böser Nachbar ist auch kein Richter.


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