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  • 15842: Sockelabdichtung bauseits?

Neubau

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im ges. Forum "Neubau" - weitere Infos »

Sockelabdichtung bauseits? 23.01.2018    

Hallo, wir haben in NRW von einem Massivbauträger ein Haus bauen lassen (Schlüsselfertig, nur Malerarbeiten in Eigenregie) und sind Nov. 2017 eingezogen.

Wir wollten jetzt mit der Ausgestaltung anfangen und haben feststellen können dass der Sockelputz nicht richtig abgedichtet wurde, auf Nachfrage wurden wir vom BT belehrt, dass dieses Gewerk bauseits erfolgt und wir dem auch zugestimmt haben, (siehe technische Zeichnung, die wir bei der Bemusterung unterschrieben haben) mit der Begründung dass das der Außengestaltung unterliegt und der BT nichts damit zu tun hat.

Wir sind jetzt ein bisschen Baff. Was hat das mit der Außengestaltung zu tun und was für Kosten müssen wir erwarten? Kann man dem BT Irreführung unterstellen?

Anhang:

  • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Frage "Sockelabdichtung bauseits?" im Forum "Neubau"
  • BAU.DE / Forum: 2. Bild zu Frage "Sockelabdichtung bauseits?" im Forum "Neubau"
  • PDF
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Ingo Platte
  1. Zu den Fotos 24.01.2018    

    ist festzustellen, dass dieser untere Rand des Putzes des WDVS mit teils freiliegendem Gewebe KEINE fachgerecht fertiggestellte Ausführung der Putzarbeiten darstellt. Das Gewebe muss voll eingebettet sein und der Putz muss unten i.d.R. glatt und mit einer 45°-Fase enden, damit später der Feuchteschutz (Dichtschlämme o.ä.) auf Dämmplatte und Putz aufgepinselt werden kann.

    Die Leistung des BT bzw. seines Putzers ist somit mangelhaft und sie können auf dieser Basis ohne zusätzliche Nacharbeiten (Mängelbeseitigung am unteren Putzrand) die "Bauherrenleistung Feuchteschutz des Sockels" gar nicht ausführen.

    Ja, es stimmt, dass einige BT sich bzgl. des Feuchteschutzes im Sockelbereich aus der Leistungspflicht schleichen mit der Begründung, man wisse ja nicht, wie hoch der Hausherr später den Traufstreifen oder das Gelände anfüllen wolle und deshalb lasse man dieses Dichtungsdetail weg und überlasse es dem Bauherrn bzw. seinem Außenanlagenbauer. Wenn Sie darüber belehrt worden sind inkl. unterschriebener Sockeldetails, dann bleibt Ihnen nur die Mängelanzeige wegen unsauberer Randausbildung des WDVS-Putz übrig und die Dichtschlämme (z.B. Flexyl von sto) müssen sie dann selbst aufpinseln.

    WWW

    beispielhaft siehe Detail GEN-0100

    Eigentlich sollte gem. Detail auch die untere Kante der Sockeldämmplatte (hoffentlich ist es nicht die Normale WDVS-Dämmung sondern eine feuchteunempfindliche Perimeter-Dämmplatte) schräg abgeschnitten werden, damit die Dichtschlämme bis auf die vertikale Abdichtung der Bodenplatte geführt werden kann und somit eine Hinterlaufung der Dämmung von unten nicht möglich ist, wenn die Streichdichtung bis zur Bodenplatte geführt wird.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. zum pdf 24.01.2018    

    Sie müssen durch eine anwaltliche Beratung feststellen lassen, ob Sie durch das unterschriebene Detail getäuscht wurden oder die Abdichtung doch zum Bauwerk gehört. Ein privater Bauherr kann die Konsequenz in diesem "Kleingedruckten" nicht erkennen. Über dieses "bauseits" hätte man Sie aufklären müssen.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  3. Ob der Weg zum Anwalt allein deswegen lohnt... 24.01.2018    

    das überlegen Sie sich selbst. Die Beschriftungen auf der Detailzeichnung sind gut lesbar und relativ eindeutig. Der Nachweis, dass ihnen diese Zeichnungen ohne eindeutige Erklärungen zur Unterschrift untergeschoben worden sind, dürfte schwer sein.

    Aber - mir fällt ein anderes Detail auf: Auf der Werkplanung sehe ich ein Streifenfundament bzw. eine Frostschürze unterhalb der Bodenplatte, die flächenbündig mit der Vor-Kopf-Dämmung der Bodenplatte abschließt. Auf den Baustellenfotos sehe ich diese Frostschürze nicht! Warum nicht? Frostfreie Gründung ohne Frostschürze?

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Nach reiflicher Überlegung 24.01.2018    

    werde ich hier einen Gutachter und wahrscheinlich einen Anwalt konsultieren. Der Außenputz wurde definitiv fehlerhaft angebracht, es fehlen unter anderem auch das Gewebe im Oberputz. Außerdem, wie von Herrn Tilgner richtig gesehen, ist die angebliche Frostschürze keine Frostschürze, sondern ein Sand -Kiesgemisch (und das bei stauender Nässe) das nichts mit Frostschutzkies 0/32 zu tun hat.

    Wir sind gespannt was hier noch für Probleme auf uns wartet und wie diese gelöst werden.

    Vielen Dank für euren fachlichen Rat.

  5. und Rück 25.01.2018    

    Foto von TB

    Rückbauen lassen...

    • Dazu, warum haben die anderen Gewerke, warum hat der Auftragnehmen, weiter bauen lassen, ohne das ihre Leistung, zum entsprechenden Zeitpunkt ausgeführt wurde....

    Name:

    • TB
  6. Hä Herr Tilgner? 28.01.2018    

    Foto von Markus Reinartz

    Das glaube ich aber in dem hier vorliegenden Fall nicht, dass Sie die Dämmplatte noch schräg schneiden können oder müssen.

    Die Dämmplatte soll doch die Stirnseite der Bodenplatte dämmen, wenn die schräg geschnitten wird, fehlt Dämmung.

    Die Abdichtung kann auch auf dem Fundament anschließen, sodann das Fundament aus WU Beton besteht (das würde wohl ausreichen aber die Fundamentkante müsste abgeschalt worden sein, damit sie gerade ist).

    Allerdings fehlt ja hier das Fundament sehr offensichtlich in Gänze.

    In jedem Fall Mangelhaft das Ganze!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  7. Sehr vernünftig vom Fragesteller 28.01.2018    

    er hat sich schon für die Hinzuziehung eines Sachverständigen und eines Anwaltes entschieden. Vermutlich werden da (leider) auch noch andere Defizite an anderen Stellen auffällig werden...

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  8. Klaro 28.01.2018    

    Foto von Markus Reinartz

    So sehe ich das auch

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  9. weitere Mängel erkennbar 28.01.2018    

    Wenn man solche groben Mängel bzw. Pfusch erkannt hat, dann sucht man natürlich nach weiteren Mängel, insbesondere dann wenn man auch noch Post vom Bauamt bekommen hat wo festgestellt wird dass das Gebäude 23cm zu hoch ist und das Haus "legalisiert" werden muss.

    Ich hab natürlich die Unterlagen durchgeforstet um die Fehlerquelle in der Planung ausfindig zumachen, hab aber nichts finden können. Allerdings ist mir aufgefallen dass das angegebene Innenvolumen (384,8 m³) beim BlowerDoor Test vom Bauanrtag (457 m³) erheblich abweicht. Ich weiss das wir einmal durchgefallen sind, beim zweitenmal hat der Bauleiter das Büro angerufen und hat sich diesen Wert 384,8 m³ geben lassen mit der Begründung das die Dachschräge von 42° auf 45° geändert wurde und es hier zu einem Übertragungsfehler gekommen sei, der DEKRA Prüfer hat das so hingenommen und einen Wert von 1,40n50 gemessen -> Test Bestanden.

    Ich weiss das die Dachschräge in einer frühen Planungsphase geändert wurde, wobei gleichzeitig der Drempel von 67,5cm auf ca. 33cm gesunken ist. Kann diese Änderung in der Dachschräge ca. 20 % (73 m³, das entspricht einem Wohnraum von ca. 6mx5m bei 2,5m Höhe!) Differenz im Innenvolumen erzeugen und kann das auch den 23cm Höhenunterschied erklären? Ich kanns nicht glauben.

  10. Sie haben doch Maße von der Hütte! 29.01.2018    

    Foto von Markus Reinartz

    Dann kann man das eigentlich Recht schnell ausrechnen.

    Was sind denn für Kubikmeter angegeben worden?

    Kubikmeter Bruttorauminhalt (DINA 277-1987) oder Kubikmeter umbauter Raum (DIN 277-1950)?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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