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  • 15818: Sockel richtig abdichten

Neubau

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im ges. Forum "Neubau" - weitere Infos »

Sockel richtig abdichten 08.01.2017    

Hallo,

wir haben ein Haus auf Bodenplatte im Jahr 2016 in Baden-Württemberg bauen lassen. Nun soll das Haus im Frühjahr verputzt werden. Habe die Baufirma auf die DINA 18195 aufmerksam gemacht. Diese hat mir ein Angebot für das abdichten des Sockels geschickt. Leider ohne eine Beschreibung über die Ausführung der Abdichtung. Trotz nachfragen, keine Antwort erhalten. Haben Schlüsselfertig gebaut. In der Baubeschreibung steht leider nichts über eine Bauwerksabdichtung. Meine Fragen. 1. Ist die Baufirma oder Stukkatuer nicht verpflichtet das Haus nach DIN 18195 Lastfall 4 abzudichten? 2. Wie wird richtig abgedichtet? Da möchte ich wissen ob die Dichtschlämme (z.B. Multi-Baudicht 2K) auf den Rohbau (Ytong)oder auf dem fertigen Außenputz aufgebracht werden soll. 3. Gibt es einen speziellen Sockelputz wo ich dann keine Dichtschlämme benötige? 4. Muss falls nötig die Dichtschlämme auch auf die Perimeterdämmung der Bodenplatte aufgebraht werde und wie tief?

Habe zwei Bilder Hochgeladen. Aufbau der Bodenplatte. Fertiges Haus mit noch fehlenden Aussenputz.

Leider bin ich Laie und habe es nicht so mit den Fachbezeichnungen. Ich bitte um HILFE. Danke.

MfG

Anhang:

  • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Frage "Sockel richtig abdichten" im Forum "Neubau"
  • BAU.DE / Forum: 2. Bild zu Frage "Sockel richtig abdichten" im Forum "Neubau"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Otto
  1. Ich kenne nur Dichtschlämme 08.01.2017    

    die direkt auf das Mauerwerk aufgetragen wird.

    Fragen Sie ggf. den Hersteller am Montag

    Name:

    • Ralf Matthies
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Fragen Sie doch beim BT nach 09.01.2017    

    er möge Ihnen bitte das entsprechende Sockeldetail Abdichtung (der Einfachheit halber gern auch als handschriftliche Skizze) vorlegen.

    Ansonsten gibt es hundertfach entsprechende Lösungen in der Fachliteratur und bei den Mauerwerks- und Putzherstellern:

    Suche "Sockelabdichtung Ytong"

    http://www.ytong-silka.de/konstruktionsbeispiele_2646.php

    Leider sind da einige BT etwas nachlässig und planen die Abdichtung recht salopp, ohne dem Bauherrn dann die entsprechend zulässige Anfüllhöhe für Erdreich und Terrassenanbauten mitzuteilen, so dass es später leider oft zu Feuchteschäden im Sockelbereich kommt und dann behauptet wird: "Da hätte Sie aber der GaLa-Bauer drauf hinweisen müssen, dass Sie da eine zusätzliche Abdichtung brauchen, wenn Sie so hoch anfüllen!"

    Typisches Schnittstellenproblem. Deshalb fragen Sie den BT oder seinen Archi nach der vorgesehenen Detaillösung.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. oder 09.01.2017    

    siehe hier

    Weiterführende Links:

    • http://www...etails.pdf

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Eine Normgerechte Abdichtung wird hier schwierig ... 09.01.2017    

    ... werden. Eine Abdichtung nach DINA 18198, gehört an die Betonbodenplatte angeschlossen. Deine Bodenplatte wurde jedoch mit Dämmplatten eingeschalt, so dass an die Bodenplatte nur dann angeschlossen werden kann, wenn die Dämmung wieder entfernt wird. Des Weiteren, muss die Außenabdichtung an die Horizontalsperre herangeführt werden. Auch dass ist mit der jetzigen Ausführung nicht normgerecht ausführbar.

    Name:

    • Ulrich Fuckert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.sachverstaendigenbuero-fuckert.de
  5. Herr Fuckert hat natürlich Recht, 09.01.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    mit seiner Aussage.

    Die Abdichtung gehört an der Bodenplatte -und zwar am Stahlbeton und nicht nur an der Dämmung, die sonst hinterlaufen werden könnte- angeschlossen.

    Zum ordnungsgemäßen Anschluss der Abdichtung an die Bodenplatte muss die Dämmung wieder weg.

    Und bei dem Kauf einer schlüsselfertigen Bude mit schlüsselfertigem Außenputz ist die Schlüsselfertige Sockelabdichtung zwingend erforderlich im Preis enthalten, sonst wäre ja der schlüsselfertige Putz undicht, wenn die Außenanlage an den Putz heran geführt wird.

    Befragen Sie einen Juristen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  6. Abdichtung über Horizontalsperre möglich? 09.01.2017    

    Hallo,

    die Horizontalsperre Bitumenbahnen wurden gemacht. Diese ist über den Dämmplatten. Kann ich nicht direkt an der mit einer Dichtschlämme weiter machen bzw. überdecken. Die Außenanlage wird nicht direkt an das Haus angeführt. Es wird ein Traufstreifen mit 16-32 Kies entlang dem Haus eingebaut. Zur Bodenplatte habe ich noch ein Bild angefügt. Die Bodenplate wurde von unten auch mit einer Dämmung versehen. Macht das einen Unterschied zwecks der Abdichtung?

    Wir haben schlüsselfertig Bauen lassen. Außenputz laut Baubeschreibung: Kalkzementputz eines namhaften, deutschen Herstellers als 2-Schichtputz bis auf das geplante Gelände. Putz erhält einen Egalisationsanstrich.

    Danke.

    MfG

    Otto

    Anhang:

    • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Antwort "Abdichtung über Horizontalsperre möglich?" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  7. Schlaumeierei ohne Fakten zu kennen... 09.01.2017    

    Was ist, wenn der BT die Bodenplatte hat in WU-Beton ausführen lassen und die OK der WU-Beton-Bodenplatte mind. 15 cm über Gelände hat liegen sollen, dann muss der Sockelputz (vielleicht ein Buntsteinputz) nur spritzwasserunempfindlich sein... Eine weitere Abdichtung brauchts dann gar nicht.

    Und hier haben dann etliche Fachleute auf Basis unzureichender Infos Panik verbreitet ohne die Planung und die genaue Ausführung zu kennen! Super Jungs!

    Lassen Sie sich das Sockeldetail vom BT schriftlich geben und stellen sie das hier zur Diskussion alles andere ist Schattenboxen!

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  8. Da irren Sie aber Herr Tilgner, 10.01.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    was menschlich sein kann und ist, hier aber in Ihrer Position -ungerechtfertigter Weise die Schreiber angreifend- absolut Fehl am Platz.

    Die Dämmung reicht von Oberkante Bodenplatte bis zum Boden bzw. bis Oberkante Fundament. Solange das Geländeniveau auf der Höhe bleiben soll -und auch wenn es höher angeordnet und ausgeführt werden soll- entsteht Spritzwasser, weswegen eine vertikale Abdichtung aufzubringen ist.

    Sodann ein Spritzwasserschutz mittels Rollkies erstellt wird oder werden soll entsteht ein prächtiges Wasserspeicherbecken rund ums Haus, welches natürlich entwässert werden kann allerdings führt es bis zum Wasserablauf Wasser, welches die Dämmung unter- und hinterlaufen kann, sodann die vertikale Abdichtung nicht an die horizontale Abdichtung herangeführt wird worden ist oder werden kann.

    Ich bleibe dabei, dass ist keine regelgerechte Ausführung und kann es auch soooooo nicht mehr werden, jedenfalls nicht ohne die Dämmung zu entfernen.

    Siehe Sockelrichtlinie

    so auch

    Aachener Bausachverständigentage 2012, Gebäude und Gelände - Problemfeld Gebäudesockel und Außenanlagen

    Siehe auch

    WWW

    WWW

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  9. Die Abdichtung ist bis 30 cm über geplantes Gelände zu führen 10.01.2017    

    Sehr geehrter Herr Tilgner,

    auch die Argumentation mit OK Bodenplatte 15 cm über Gelände ist so nicht korrekt. Eine Abdichtung ist bis 30 cm über geplantes Gelände zu führen und muss später auf jeden Fall 15 cm über tatsächlichem Gelände liegen.

    Name:

    • Ulrich Fuckert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.sachverstaendigenbuero-fuckert.de
  10. Muss die Abdichtung der BT machen? 10.01.2017    

    Hallo,

    ist der BT verpflichtet diese Abdichtung zu machen? Wenn ja, wo steht dass? Da ich Laie bin, habe ich keine Ahnung. Was kann ich als Bauherr machen? So wie ich das jetzt hier verstanden habe, kann ich keine richtige Abdichtung mehr vornehmen. Aber noch eine Dichtschlämme auftragen ist doch besser als nichts zu machen. Ist es nicht möglich von der Horizontalsperre ab eine Dichschlämme bis 30 cm Boden aufzutragen?

  11. NOCHMAL 10.01.2017    

    Fordern Sie vom BT eine ensprechende Detailskizze der Ausführung. ERST DANN KÖNNEN WIR IHNEN SAGEN WAS GENAU FEHLT!

    Zuerst mal schuldet der BT eine den Regeln der technik entsprechende Ausführungsplanung und eine Ausführung nach den R.d.T. und wenn der Sockel nach den Regeln der Technik abgedichtet werden muss, dann schuldet der BT auch diese Leistung, weilö sie nicht zum Gartenbau, sndern zum Haus gehört. Oder wurde der Sockelputz aus dem Pauschalvertrag ausgenommen? Vermutlich nicht! Allerdings ist bei Ihrem Objekt noch nicht klar, welche Regeln der Technik hier gelten. Wenn die Bodenplatte aus WU-Beton erstellt ist, dann gilt die DINA 18195 nicht in vollem Umfang.

    @Herr Reinartz: Kann sein, dass ich mal einen strengen Tag hatte, aber sie müssen doch zugeben, dass die Infos aus der Frage zu dünn waren, um eine echte Bewertung und Lösung des Problems von unserer Seite aus anbieten zu können. Aber egal! Warten wir mal die Grundlagenermittlung des Fragestellers ab.

    @Herr Fuckert: Die DIN 18195 kann ich selbst lesen. Ihr Zitat ist unnütz.

    Was also, wenn die Bodenplatte aus WU-Beton ist und die Oberkante im Endzustand der Anfüllung mehr als 15 cm über OK Gelände liegt? Dann brauchen wir keine vertikale Abdichtung des Sockels, sondern nur einen Feuchteschutz für den mineralischen Sockelputz (z. B. Flexyl) und wenn Buntsteinputz auf die Sockeldämmplatte kommt, dann brauchen wir nicht mal diesen Feuchteschutz.

    Ich bleibe dabei. Der Bauherr und Fragesteller muss erstmal seine Hausaufgaben machen und sich eine Werkplanung/Skizze geben lassen.

    und dann kann man ggf. ein Regeldetail aus dem sto-Katalog anpassen und empfehlen

    WWW

    Stichworte

    WDVSA Standarddetails Sockel

    Anbei mal eine kleine Skizze - was ich meine - sorry - auf dem Smartphone zeichnet es sich nicht so schön ;-)

    Anhang:

    • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Antwort "NOCHMAL" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  12. Tut mir Leid Herr Tilgner, auch wenn wir oft einer Meinung sind ... 10.01.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    dattttt Dingen hier issss lanns (vorbei), wie man hier in der Eifel so schön sagt.

    Der Fragesteller schrieb ...

    Habe die Baufirma auf die DINA 18195 aufmerksam gemacht. Diese hat mir ein Angebot für das abdichten des Sockels geschickt.

    Der Fragesteller hat ein schlüsselfertiges Haus mit schlüsselfertigem Putz bestellt und da gehört die schlüsselfertige Sockelabdichtung nun halt mal dazu.

    Der Fragesteller hat lediglich zum Ausdruck gebracht oder gesagt ...., denkt mir bitte an die DINA 18195 beim Sockel ....., und erhält ein Angebot.

    Sorry aber da sind die Grundlagen völlig Latte, diese Abdichtung hat im Preis inclusive zu sein.

    Und auf dem Smartphone zeichnen isss nix, dennoch sind hier die von Herr Fuhrt genannten 30 cm einzuhalten, was in Ihrer Smartphonedetailskizze nicht so Recht zum Ausdruck gebracht wird.

    Den sechser im Lotto, den Sie hier vermeintlich zu suchen gewillt sind, der begründen könnte, dass die Abdichtung nicht im Preis inclusive zu sein hat, werden Sie im vorliegenden Dall wohl kaum schaffen finden zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  13. Abdichtung Sockel 11.01.2017    

    Hallo,

    ich habe meinen BT schriftlich nach der Ausführung der Abdichtung des Sockels angefragt. Werde mal die Woche abwarten. Herr Reinartz hat recht. Ich wollte auch wissen, ob ich die Abdichtung extra bezahlen muss? Der BT mocht dafür 900,-€ haben. Hat aber nicht gesagt wie und was er macht. Dann hab ich auf die DINA 18195 verwiesen. Auch hab ich gefragt, ob hinter der Dämmung (Bodenplatte) abgedichtet wurde. Leider bekomme ich keine Antwort vom BT. Eine telefonische werde ich erhalten, bringt aber nichts, da ich keinen evtl. Beweis habe. Nun möchte ich keine 900,- € ausgeben. Nicht wegem dem Geld sondern weil ich nicht weiß, was er machen möchte. Deshalb meine fragen zur Schlämme. Dies könnte ich selber machen.

    Zum Außenputz hab ich bereits was geschrieben wie es der BT ausführt. Das steht nicht weiteres drin. Somit weiß ich nicht, ob er verpflichtet ist eine Abdichtung zu machen oder nicht?

    Hier im Forum konnte man auch angeben, ob man rechtliche Schritte auch berücksichtigen sollte. Deshalb währe es schön, falls jemand ein ähnliches Problem kannte oder kennt, mir evtl. mit § weiterhelfen kann, damit ich meinen BT etwas druck machen könnte und nicht gleich mit einem Anwalt ins Haus falle.

    Danke an die bereits bekommenen Antworten. Bitte um weitere Hilfe.

    MfG

    Otto

  14. Lesen der DIN 11.01.2017    

    @ Herr Tilgner: Das mit dem Lesen der DINA wollte, ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Ich bin aber der Meinung, dass wenn die Frage nach der Ausführung nach DIN gefragt wird, auch die Vorgaben der DIN maßgebend sind. In diesem Fall eine Planung der Abdichtung bis 30 cm über Geländeniveau.

    Name:

    • Ulrich Fuckert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.sachverstaendigenbuero-fuckert.de
  15. Also wenn 11.01.2017    

    der BT Ihnen z. B. folgende Skizze vorlegt, dann schuldet er keine weitere Abdichtung nach DINA 18195, denn die Sockelabdichtung wird in diesem Fall durch die WU-Beton-Platte übernommen.

    Wenn sie diese Sockelabdichtung nach DIN 18195 dann "zusätzlich" haben wollen, wäre es vermutlich eine vergütungspflichtige Zusatzleistung.

    Ich hoffe, dass jetzt auch Herr Reinartz und Herr Fuckert sehen, was ich meinte. Die von mir skizzierte Ausführung ohne zusätzliche Sockelabdichtung entspricht trotzdem den Vorgaben der DIN 18195!

    Anhang:

    • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Antwort "Also wenn" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  16. WDVS Zeichnung 11.01.2017    

    Hallo,

    eine WDVSA kommt nicht auf das Mauerwerk. Habe 36,5 cm breite Ytong.

    MfG

    Otto

  17. Egal 11.01.2017    

    Beantworten Sie lieber folgende Fragen:

    1) Ist die Bodenplatte aus WU-Beton?

    2) War die Oberkante der Bodenplatte mindestens 30 cm über Oberkante Gelände geplant?

    3) Liegt die Oberkante der Bodenplatte so hoch, dass nach anfülln des Traufstreifens noch mind. 15 cm frei bleiben?

    Bei 3x Ja haben Sie m. E. keinen Anspruch auf eine Abdichtung nach DINA 18195. Wenn Sie diese dann zusätzlich fordern, müssen Sie zusätzlich zahlen.

    Also - beantworten Sie diese drei Fragen!

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  18. Das ist nicht richtig was Sie schreiben Herr Tilgner! 12.01.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Es ist doch zu sehen auf den Fotos. Bodenplatte mit Dämmung an den Rändern. Außenwände auf der Bodenplatte an der Außenkante mit der Bodenplatte -also sodann der Dämmungsaußenkante die wohl sehr offensichtlich in der Schalung der Stirnseite der Bodenplatte eingelegt worden ist- bündig auf.

    Die Sachlage ist doch wohl klar. Er bekommt keine Abdichtung wenn das im Vertrag erwähnt ist, dass er keine bekommt oder, wenn erwähnt ist, dass keine Leistungen erbracht werden, die nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt sind und die Leistung tatsächlich nirgendwo auftaucht und erwähnt ist, das nicht erwähnte Leistungen nicht Leistungsumfang sind und auch bauseits erbracht werden müssen. Dann müsste dies aber noch möglich sein, dass die Leistung bauseits erbracht werden kann und das sie ohne Rückbau nicht. Die Dämmung kann hinterlaufen werden.

    Nach DINA ist die Abdichtung 15 cm an der Wand hochzuziehen, nach Sockelrichtlinie 30 cm.

    Wenn im Schnitt also mithin in der Schnittzeichnung das angrenzende Gelände bis ans Haus dargestellt ist -so wie in Ihrer Zeichnung auch- und die Pläne Grundlage des Vertrages sind, dann schuldet der Unternehmer eine Abdichtung, denn der Putz wird ja bis auf den Boden herab oder herunter geführt und der Putz ist nur wasserabweisend und nicht wasserdicht.

    Auch bei Ihrer Zeichnung muss eine Abdichtung drauf, wenn der Unternehmernehmer bis auf das Fundament verputzt und mein Eingangssatz nicht greift. Es möchte doch niemand die Dämmung der Stirnseite der Bodenplatte hinterher heraus gucken sehen.

    Auch ist die in Ihrer Skizze angegebene G 200 S4 nicht zulässig sodann man regelkonform arbeiten möchte, dann nämlich muss dass eine G 200 DD sein.

    Der Fragesteller gewinnt das, wette ich 100-Pro....

    Tut mir leid Herr Tilgner, Sie liegen falsch.


    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  19. Fragen von Herrn Tilgner 12.01.2017    

    Hallo,

    zu 1) Habe versucht den BT anzurufen. Warte immernoch auf einen Rückruf. Laut Baubeschreibung steht folgendes über die Bodenplate. Stahlbetonplatte gemäß Statik. Unter der Bodenplatte wird eine ca. 15 cm dicke Filter- und Sauberkeitsschicht mit Folienabdichtung hergestellt. Weiter eine Dämmung unter der Bodenplatte.

    zu 2) Nein. Eindeutig erkennbar laut Bauzeichnung.

    zu 3) Nein. Da bereits an der Nordseite jetzt nur 12 cm habe. Kommt noch der Pflaster drauf. Nur Ostseite habe ich noch 23 cm. Aber auf der Seite habe ich einen kleinen Hang der zum Haus geht.

    MfG

    Otto

  20. Wie ich schon sagte, 12.01.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    der Auftragnehmer steht auf sehr dünnem Eis und wird sicherlich so einfach nicht aus der Nummer raus kommen.

    Herr Tilgner liegt hier sicherlich mal ein wenig falsch.

    Selbst wenn kein WDVSA vorhanden ist und keines drauf kommt und die Mauersteine bündig mit der Dämmung der Stirnseite stehen, ist ein Putz und eine ordnungsgemäße Abdichtung da drauf aufzubringen, sofern das im Vertrag nicht ausgeschlossen worden ist.

    Auch insofern ist die Aussage von Herrn Tilgner falsch, dass der Auftragnehmer dann keine Abdichtung schulden würde, wenn die Höhen so angeordnet sind oder wären, wie in seiner Skizze. Auch dann ist eine Abdichtung aufzubringen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  21. OK 12.01.2017    

    @Fragesteller: Bodenplatte NICHT aus WU-Beton, dann brauchen Sie natürlich eine Sockelabdichtung nach DINA 18195! Diese Sockelabdichtung gehört hinter die Perimeterdämmung auf den Beton bzw. auch auf das Mauerwerk und sie muss bis 30 cm über OK Gelände hochgeführt werden. Das Gelände darf später nur so hoch angefüllt werden, dass mind. 15 cm der Sockelabdichtung über OK Fertig-Gelände verbleiben.

    Wenn im Sockelbereich ein feuchteempfindlicher Putz (z. B. mineralischer Putz) verwendet wird, brauch es zusätzlich zur Abdichtung nach DIN 18195 noch einen davon unabhängigen "Feuchteschutz für den Sockelputz". Dafür wird gern Dichtungsschlämme empfohlen, die dann dem kompletten erdberührten Teil des Sockelputzes schützt und 5 cm aus dem Traufstreifen herausgeführt wird.

    Natürlich schuldet der BT auch die Sockelabdichtung unter dem Sockelputz. Nur des Feuchteschutz des Sockelputzes könnte er dem GaLa-Bauer überlassen unter dem Vorwand dass er ja nicht weiß wo wie hoch angefüllt wird.

    @Herr Reinartz: Bitte verbeißen Sie sich nicht zu sehr im Normentext der DIN 18195 - Es gibt Hybrid-Lösungen, wenn Mauerwerk und WU-Beton kombiniert werden. In dem von mirskizzierten Detail wäre tatsächlich eine Sockelabdichtung nach DIN 18195 nicht nötig.

    Ihre Aussage zur den in meiner Skizze verwendeten Abdichtungsbahnen ist leider fehlerhaft. Unter Mauerwerk ist selbstverständlich eine G200 DD zu verwenden die dann raumseitig herausstehen muss (Überlappung) und als Flächenabdichtung unter dem Estrich ist eine G200 S4 auszulegen (VOBA/C DIN 18336) - oder hat sich da in letzter Zeit was geändert?

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  22. Antwort BT 12.01.2017    

    Hallo,

    habe heute mit dem BT telefoniert. Er hat mir gesagt, dass die Perimeterdämmung weg kommt. Eine nach DINA vorgeschriebene Abdichtung drauf kommt und die Dämmung wieder drauf. Nur hat er gemeint nicht auf das Mauerwerk, da sonst der Putz nicht heben würde. Es kommt eine Schlämme auf den fertigen Putz. Aber es muss doch bis 30 cm hoch gehen bzw. bis zur Horizontalsperre?

    Bekomme noch eine Skizze. Werde diese hier einstellen.

    Nochmals vielen Dank bis jetzt. Hier habt mir alle gut weitergeholfen.

    Nochmals möchte ich mich für die vielen Fragen entschuldigen. Habe leider keine Ahnung.

    MfG

    Otto

  23. Hab ich was übersehen? oder Skizze ausgetauscht? 13.01.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Haben Sie die Skizze ausgetauscht Herr Tilgner oder hab ich's übersehen.

    Sie haben natürlich Recht Herr Tilgner, auf der Bodenplatte können Sie fast verlegen, was Sie wollen. Es ging mir um den Bereich der eigentlichen Mauerwerkssperre/Hotizontalsperre, also direkt unter den Wänden, wo die auf der Bodenplatte aufstehen. Da ist die DD Bahn einzubauen. In Ihrer Skizze sind jetzt zwei Abdichtuungsbahnenbezeichnungen zu sehen. Hab ich das vorher übersehen oder haben Sie die Skizze ausgetauscht (geht das überhaupt? später austauschen?)?

    Natürlich gibt es Kombinationssysteme Herr Tilgner. Aber bitte ....., nennen Sie mir nur ein klitzekleines einziges derer, die man verwenden dürfte und zwar in der Ausführung, die Sie in Ihrer Skizze beschrieben und dargestellt haben und von dem System Sie dann schlussendlich behaupten, dass dann keine Abdichtung notwendig wäre. Sie werden keines nennen können geschweige denn überhaupt eines finden.

    Bei einem Wärmedämmverbundsystem, so wie Sie es dargestellt haben mit dem entsprechend im System zu verwendenden Putz rufe ich den Hersteller des Systemes an, welches Sie verwendet haben und ich wette mit Ihnen (was Sie aufstellen), dass der Techniker zurück rudern wird. Bei der von Ihnen in der Skizze dargestellten Ausführungsart werden Sie niemanden finden, der sagt, mein WDVSA können Sie für diese Ausführung verwenden (wetten?)!

    Ohne Wärmedämmverbundsystem verhält es sich ähnlich.

    Ich könnte Ihnen -bei der Ausführung Ihrer Skizze entsprechend mit WDVS- wahrscheinlich dabei helfen und Ihnen zumindest teilweise beipflichten ...., dazu fällt mir aber lediglich ein einziger Hersteller ein, dessen Produkte dafür in Frage kommen könnten. Den dürften Sie aber bei einer regelrecht auszuführenden Bauleistung nicht verwenden bzw. lediglich nur dann verwenden (dürfen), wenn Sie es vorher mit dem Auftraggeber vereinbart haben.

    Ich bin gespannt, ob Sie mir noch einen Hersteller nennen können, dessen Produkte im vorstehend geschilderten Fall -nach vorherig getroffener Vereinbarung mit dem Auftraggeber- verwendet werden können.

    Und eines haben Sie ganz sicherlich "in den falschen Hals" bekommen Herr Tilgner ...., ich beiße mich nicht in der DINA mit ihren 15 cm im fertigen Zustand fest ..., sondern in der Sockelrichtlinie und in den Herstellervorschriften.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  24. Man kann hier im Forum 13.01.2017    

    eigene Beiträge nur bis zu 4 Stunden nach der Erstellung ändern und nicht Tage später. Das gilt auch für eingestellte Links oder Bilder. Tja, Herr Reinartz, da werden Sie in meiner Zeichnung wohl die zweite Beschriftung übersehen haben und waren etwas vorschnell mit Ihrer Kritik hinsichtlich meiner Materialangaben.

    Frage: Mit der "Sockelrichtlinie" meinen Sie die vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg herausgegebene "Richtlinie - Fassadensockelputz / Außenanlagen"? Ein sehr schönes Stück! Ich würde mir wünschen, dass man für die 4. Auflage den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDBA) als Co-Autor oder Schirmherr gewinnt, damit diese Richtlinie endlich aus ihrem Schattendasein tritt und zukünftig einen ähnlichen Stellenwert wie die ZDB-Merkblätter zum Thema Verbundabdichtungen als offizielle a. a. R. d. T. erhält.

    Aber auch diese Sockel-RiLi geht nicht auf die von mir dargestellte Hybrid-Lösung aus WU-Bodenplatte und Mauerwerkswand ein und bietet somit auch nur Grundlage für die Planung der Sockelputzausführung (30 cm hydrophoben Sockelputz plus Dichtschlämme auf dem Sockelputz im erdberührten Bereich), nicht aber für die Planung und Bewertung der dahinter liegenden Bauwerksabdichtung nach DINA 18195.

    nochmals der Hinweis: Bitte bei Planung und Beurteilung nicht die Abdichtung nach DIN 18195 und den Feuchteschutz für Sockelputz durcheinander bringen, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine kommt unter den Putz, das andere kommt auf den Putz und "in den" Putz.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  25. Bitte auf meine Frage antworten und nicht untereinander.... 13.01.2017    

    Hallo,

    bitte nochmals auf mein Anliegen antworten und nicht gegenseitig bekriegen.

    Habe vom BT nun eine Skizze mit einer kurzen Erläuterung dazu bekommen.

    Ist das jetzt so in Ordnung?

    Sehr geehrter Herr Otto,

    anbei erhalten Sie eine Skizze von der Abdichtung des Sockels.

    • Wir werden die Sockeldämmung entfernen, die Abdichtung von der Fa. Epasit (oder gleichwertiges) anbringen, danach wird die Dämmung angeklebt und zum Schluss kommt der Außenputz.
    • Die Abdichtung von dem Sockel vor der Außenanlage würde ich Ihnen trotzdem empfehlen, so wird der Putz geschützt. (Das Angebot liegt Ihnen vor) kostet mich 900.- €

    Da wird eine Dichtschlämme auf den fertigen Aussenputz angebracht.

    Würden Sie das empfehlen? Bitte mein Anliegen beantworten.

    MfG

    Otto

    Anhang:

    • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Antwort "Bitte auf meine Frage antworten und nicht untereinander...." auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  26. Schwierig 16.01.2017    

    Die handwerkliche Ausführung der Abdichtung eines solchen Unterschnittes ist mehr als schwierig. Wie soll die Dichtschlämme (? ) da ordentlich aufgetragen werden und insbesondere in den Ecken und Kanten dauerhaft halten, insbesondere im Bereich, wo die Horizontalsperre raussteht?

    Das wird eine echte Uhrmacherarbeit...

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  27. Ich möchte nicht die Uhrmacherarbeit betrachten 16.01.2017    

    Aber von Remmers gibt es gerade ein kleines Heft zur Sockelabdichtung mit Beispiellösungen.

    Auch Sto hat viele Beispiele im Netz.

    Ob die immer das Gelbe vom Ei sind, will ich nicht beurteilen.

    Möglicherweise erkennt man dabei, wie man es von Beginn an hätte machen müssen. Ansonsten möchte ich mich an diesen Beiträgen hier nicht beteiligen.

    Name:

    • Ralf Matthies
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  28. Uhrmacherarbeit? 19.01.2017    

    Hallo,

    hat noch jemand einen Tipp? Uhrmacherarbeit? Kann ich jetzt nicht verstehen. Am Anfang von meiner Frage, heißt es, Dämmung muss weg und Dichtung drauf. Nun wird es so gemacht. Jetzt auch nicht in Ordnung? Wieso?

    MfG

    Otto

  29. OK 19.01.2017    

    in der Richtlinie Fassadensockelputz Stand 2013 sind zahlreiche Detaildarstellungen zur Ausführung ihres Sockels enthalten. Diese Richtlinie kostet ca. 35 EUR - aus Gründen des Urheberrechtsschutzes kann ich hier keine Auszüge aus dieser Richtlinie einstellen.

    Mir erschließt sich allerdings noch immer nicht, weshalb sie für die Erstellung des Sockels inklusive Feuchteschutz ein separates Angebot erhalten haben, wo diese Leistung doch üblicherweise komplett im Pauschalauftrag des Hausneubaus enthalten sein sollte.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  30. Sockel 20.01.2017    

    Hallo,

    für die Arbeit nach DINA 18195 muss ich nichts extra bezahlen. Ich soll nur für die zusätzliche Abdichtung für den Sockel (Dichtschlämme)auf dem Sockelputz bezahlen.

    Siehe auch die Richtlinie Sockel:

    Die Putzabdichtung ist nicht Bestandteil des Putzes/Putzsystems und stellt immer eine besondere Leistung dar, die gesondert auszuschreiben, zubeauftragen und zuvergüten ist. DerAuftraggeber bzw.sein Architekt/Landschaftsarchitekt/Planer muss festlegen, wer den notwendigen Feuchteschutz des Putzes am Gebäude ausführt. Bei fehlender Beauftragung der Putzabdichtung soll der Auftraggeber auf deren Notwendigkeit hingewiesen werden, z.B mit dem Formblatt im AnhangII."

    MfG

  31. BT hat jetzt Abgedichtet (HILFE) ! 30.03.2017    

    Hallo,

    die Baufirma hat jetzt nachgebessert. Ihr könnt auf den Bildern sehen, wie. Selbst ich als Laie kann sehen, dass das mit einer Abdichtung nichts zu tun hat.

    Wie seht ihr das?

    Hab der Baufirma mitgeteilt, dass ich es so nicht akzeptiere.

    Gruß

    Eric

    Anhang:

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    • BAU.DE / Forum: 5. Bild zu Antwort "BT hat jetzt Abgedichtet (HILFE) !" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

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