Hebeanlage verpflichtend oder reicht ein Rückstauventil?
BAU-Forum: Neubau

Hebeanlage verpflichtend oder reicht ein Rückstauventil?

Hebeanlage verpflichtend oder reicht ein Rückstauventil?
  1. Umplanung?

    Umplanung?
  2. Rückstauverschlüsse als Rückstausicherung nur in Sanierungsfällen!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    wir sind kurz vor dem Bauantrag und unser Bauträger behauptet, wir wären verpflichtet eine Rückstausicherung einzuplanen und auch umzusetzen.

    Soweit ist uns dies auch klar. Was und allerdings wirklich nicht verständlich erklärt werden kann, warum wir nicht ein Rückstauventil für Fäkalien verbauen können und angeblich zu einer Habeanlage verpflichtet sind.

    Folgender Sachverhalt: Grundstück völlig eben, Regenwasser darf im gesamten Baugebiet nicht in den Kanal eingeleitet werden, sondern muss über eine Versickerungsgrube ablaufen. Unser EGAbk. liegt etwa 30 cm unter der letzten Rückstauebene im Kanal. Das Grundstück/Baugebiet liegt oben auf einem Berg, das Wasser kommt also von keinem Berg runter, bzw. fließt eher schnell ab.

    Das heißt, wir sollen für den Fall der Fälle der evtl. alle 5 Jahre mal eintritt und der Kanal das Regenwasser nicht mehr bewältigen kann, eine Hebeanlage verbauen.

    Für uns ist das ganze eine klare Sache für ein Rückstauventil und nicht für eine Hebeanlage. Diese Anlage erfüllt für uns einen anderen Sinn. Des weiteren darf diese Anlage nicht außerhalb der Gebäudes gebaut werden, sodass wir im Hausanschlussraum eine Klappe und eine Anlage unter der Bodenplatte bekommen sollen.

    Der ganze Spaß soll schon ohne Erdarbeiten etwa 7000 € kosten.

    Denken wir zu einfach oder hat die Baufirma recht?

    Für die Versicherung ist übrigens eine Rückstauabsicherung wichtig. Eine Klappe würde also reichen und sicherlich den gleichen Effekt erzielen.

    Danke für eure Meinungen Ihr Sanifachmann soll eine Umplanung versuchen und Abwasser vom EG und Keller trennen. Für den Keller gibt es kleine Stand-Hebeanlagen, oder im Keller ganz auf Einläufe verzichten. Beim Rückstauverschluss auf Nagetierschutz achten. Was ist mit dem Überlauf der Versickerungsgrube? Kann der Überlauf an den Kanal angeschlossen werden? Wenn ja, dann gibt es günstige Rückstauverschlüsse ohne Fäkalienbelastung. Eine Versickerung muss natürlich vom Boden her möglich sein. Es gibt Gebiete, wo keine unterirdische Versickerung zugelassen ist. In DINAbk. 12056 werden Sie fündig. Rückstauverschlüsse dürfen entsprechend der vorgenannten Norm nur in Sanierungsfällen verwendet werden, nicht beim Neubau.
    Insofern hat der Bauunternehmer Recht.
    Nach der oben genannten Norm ist eine Rückstauschlaufe zu legen. Oberhalb der Rückstauebene anfallende Wasser sind auch gesondert von unterhalb der Rückstauebene anfallendem Wasser abzuführen. Sodann es einen Keller gibt, ist das oberhalb der Rückstauebene anfallende Wasser unterhalb der Kellerdecke abzufangen und von dort aus in den Kanal zu führen. Es darf nicht unterhalb der Bodenplatte mit abgeführt werden, weil es dann ebeso über die Rückstauschlaufe gepumpt werden müsste.
    Rückstausicherungen die regelgerecht arbeiten gibt es keine. Die Regel erwähnt keinen Typ.
    Auch für die Versicherung ist es wichtig, dass Sie regelgerecht arbeiten. Bauen Sie eine Rückstausicherung beispielsweise ein, errichten aber eine Einliegerwohnung im Kellergeschoss, die dann über eine nur in Sanierungsfällen zulässige Rückstausicherung abgeführt werden würden, wäre dies ein Verstoß gegen die Regel.
    Herr Kirschner fragte, ob Sie den Überlauf an den Kanal anschließen dürfen. Ich gehe davona us, dass dies nicht der Fall ist und Sie auf dem Grundstück  -  beispielsweise über eine Rigole  -  verrieseln müssen. Hier wären ergänzende Angaben seitens des Fragestellers erforderlich. Ebenso in Sachen dessen, ob ein Keller errichtet wird und ob es in dem Keller und vor allen Dingen welche Entwässerungsgegenstände es dort gibt.
    Legen Sie sich nicht selbst ein Ei ins Nest.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Sie sagen ja selbst ...

    Sie sagen ja selbst ...
  4. Versicherer und dahingehende Folgen berücksichtigen!

    Foto von Markus Reinartz

    Unser EGAbk. liegt etwa 30 cm unter der letzten Rückstauebene im Kanal?!?

    Gegenfrage: Liegt ihr EG nun also 30 cm unter Kanaldeckel (Straße) oder tatsächlich 30 cm unter Kanalquerschnitt?

    Da wäre eine Schnittdarstellung mit dem von der Baufirma vorgesehenen Entwässerungskonzept mal ganz hilfreich, wenn Sie das hier reinstellen könnten.

    Möchte die Baufirma nun das gesamte EG-Abwasser jeden Tag durch eine Fäkalien-Hebealage schleusen, die das Wasser über eine Rückstauschlaufe hebt? Nur für die 101 %ige Sicherheit? Auch wenn die reguläre Entwässerung per Gefälle in der Sammelleitung funktionieren würde? Mir persönlich würde diese Hebeanlage gegen den Strich gehen.

    Funktional wäre also eine elektronische Rückstauklappe mit Warnanlage die einfachste und zweckmäßigste Lösung, damit niemand im Hause Wasser benutzt, wenn de Rückstauklappe im Rückstaufall verriegelt hat.

    Genaueres können wir aber erst mit entsprechender Bauzeichnung sehen und erklären.

    Ketzerische Frage:

    Wen stört es, wenn Sie nur eine elektronische Rückstauklappe einbauen lassen?

    Wenn nicht gegen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder gegen Vorschriften des Abwasserentsorgers verstoßen wird, sondern "nur" gegen die DINAbk. 12056 (die ja in bestimmten Fällen (Altbauten) Rückstauklappen unterhalb der letzten Rückstauebene erlaubt), dann können Sie der Baufirma theoretisch auch eine Arbeitsanweisung erteilen "nur" eine Rückstauklappe einzubauen und die DIN-Norm als Regeln der Technik in diesem Punkt zu ignorieren. Die Firma wird dann zwar Bedenken gegen diese Art der Ausführung anmelden und Sie als Bauherr nehmen diese Bedenken dann zur Kenntnis und stellen die Baufirma von der diesbetreffenden Haftung frei.

    Wenn die Rückstauklappe aber nicht regelmäßig überprüft und gewartet wird und irgendwann im Ernstfall in ein paar Jahren mal nicht richtig schließt und die ganze Schei ... im EG aus dem WC quillt, dann ist das Ihr ganz persönliches privates Problem, für das weder Baufirma noch Versicherer aufkommen werden, weil die Konstruktion mit Rückstauklappe eben nicht regelkonform war.

    Schwieriger wird es nur, wenn die Gemeinde bzw. der Abwasserzweckverband jetzt schon entsprechende Auflagen erteilt und Ihr Haus "nur mit Rückstauklappe" gar nicht angeschlossen werden darf. Dann müssen Sie tatsächlich in den sauren Apfel namens "Hebeanlage" beißen und das gesamte EG-Abwasser von Gäste-WC und Küche laufen täglich durch die blöde Hebeanlage. Bei nicht regelgerechter Ausführung kann es  -  bzw. wird es in den meisten Fällen- vom Versicherer im Schadenfall einen Abzug geben.
    Eine andere Möglichkeit ist es natürlich denn dann auch, dem Versicherer die nicht regelkonforme Ausführung des Entwässerungssystems schon gleich im Versicherungsantrag mitzuteilen. Manchen Versicherern ist dies nicht so wichtig, wiederum Andere verlangen mehr Prämie deswegen und wiederum Andere versichern dann das Haus dann erst gar nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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