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  • 15787: Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentrale

Neubau

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Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentrale 17.12.2015    

Die

"Muster-Baubeschreibung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V."

wird Bauwilligen empfohlen, um die Baubeschreibung eines Bauträgers besser beurteilen zu können.

Ist es angemessen, wenn ein Bauträger für deren Ausfüllen 300 EUR verlangt?

Name:

  • PS
  1. Erstens.... 18.12.2015    

    ... dürfte es kein Bauträger sein, sondern eher GUA/GÜ.

    Zweitens: 44 Seiten die man ausfüllen muß, das ist nicht mal eben so in 5 Minuten gemacht. Dazu muß man in Detailzeichnungen aller Gewerke reinschauen, Heidenaufwand, wer arbeitet gerne umsonst?

    Drittens und das ist der ganz entscheidende Punkt: welcher Laie kann das vergleichen, bzw. die unterschiedlichen Ausführungen aller Gewerke bewerten? Insbesondere monetär! Keine(r).

    Also, was soll der Blödsinn?

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  2. Na das ist doch kein Blödsinn, 19.12.2015    

    Foto von Markus Reinartz

    und eigentlich -und das ohne Einschränkung- wichtig, dass der Bauwillige sich erkundigt und schlau macht. Zumindest versuchen sollte der Bauwillige das sich schlau und fachkundig zu machen, besser jedoch noch beraten lassen sollte er sich.

    Die benannte Baubeschreibung klärt allerdings nicht auf sondern präsisiert nur die Leistung die tatsächlich zum genannten Preis geliefert werden soll. Inwiefern hier der Bauwillige daurch geläutert wird oder werden soll ist fraglich und bringt sicherlich nicht bei jedem Bauwilligen den gleichen gewünschten Erfolg.

    Ob nun Bauunternehmer, Bauträger, Generalunternehmer und was es sonst noch so alles am Merkt gibt, ist dabei völlig egal. Wenn die Baubeschreibung ausgefüllt und als Lieferumfang allumfänglich verbindlich vereinbart wird, gilt dies auch als Leistungssoll dessen, was der jenige Welche -auch immer- zu liefern hat.

    Wer was liefert -und in welcher Funktion- ist dem Bauwilligen und vor allem dem Fragesteller hier in diesem Forum und an dieser Stelle sicherlich wohl eher nebensächlich -so zumindest habe ich den Eingangsbeitrag verstanden-, da es sicherlich lediglich darum geht, zu wissen, was man für sein guten Geld bekommt.

    Ich hingegen jedoch empfehle jedem Bauwilligen ausdrücklich einen Fachkundigen mit der Prüfung der Baunterlagen -in derer zur Absicherung des Bauwilligen bestenfalls das Leistungssoll beschrieben sein sollte- zu beauftragen.

    Und 300,00 Euro ist nicht zu viel.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  3. Sie verstehen immer nur die Hälfte... 20.12.2015    

    ... wenns ein BT ist, dann hat er seine Baubeschreibung als Anlage zum Notarvertrag und gut ist. Warum soll er sich die Mühe machen, da noch mal dieses Pamphlet auszufüllen. Abgesehen davon, müsste es dann als Anlage zum KV beigefügt werden, was der Notar auch nicht umsonst macht.Das zum ersten.

    Zum zweiten: Sie lesen nicht richtig. 300 Flocken dafür, daß derjenigen das ausfüllt. Dann kommen die Kosten für denjenigen hinzu, der das auswertet. Also noch mal Kosten. Wenn man etwas vergleichen will, dann müssen es zumindest zwei sein, also 2 mal Kosten. Und schwuppdiwupp ist man einen vierstelligen Betrag los.

    zum Dritten: selbst wenn man diese merkwürdige Liste ausfüllt,die, und das ist der ganz entscheidende Punkt, auch nicht fehlerfrei ist (ich hab da nur beim überfliegen einen richtig schönen Kinken gefunden, der richtig ins Geld gehen kann)bleiben immer noch Spielräume für Nachträge. Fazit: wenn man (frau) sich unsicher ist, geht an von Beginn an zum Architekten. Und auch da gibts genügend Fallstricke.

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  4. Wie schützt sich ein Bauherr vor ihm unverständlichen Baubeschreibungen? 20.12.2015    

    Danke für die Beiträge!

    Angenommen, es geht tatsächlich "nur" darum, sich abzusichern. Also, GÜ hat, für den Laien, schwer durchschaubare Baubeschreibung. Damit möglichst wenig fehlt, sollte er die bitte ausfüllen. Will er aber nicht, bzw. viel dafür haben.

    • Also dann doch besser weg! Es gibt doch genügend andere, die bestimmt besseren Service bieten, oder?

    Name:

    • Nachdenklicher
  5. @ Nachdenklicher... 20.12.2015    

    ... lesen und (!) verstehen.

    Wenn ich die obige Baubeschreibung ausfülle und ganz gehässig denke, dann lauern auf den ersten 2 Seiten versteckte Kosten im 5 stelligen Bereich!

    Das Problem ist für den Laien, er verstehts nicht. Da haben Profis schon Schwierigkeiten mit! Denn, die Baubeschreibung muß auch zum Preis passen. Also bleibt dem Laien nichts anderes übrig, als sich fachkundige Hilfe zu holen, die das versteht. Bedauerlicherweise kostet die aber Geld. Sowas kann ein Forum nicht leisten.

    Und da haben wir noch gar nicht drüber nachgedacht, ob es ein VOBA oder BGBA-Vertrag wird.

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/

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