Grundwasserabsenkung
BAU-Forum: Neubau
Grundwasserabsenkung
Neben einem Haus im Nordwesten von Niedersachsen aus der Zeit um 1900 ohne Bauplatte mit einem gemauerten Fundament wird ein Neubau errichtet. Der Grundwasserspiegel liegt ca. 0,6 m unter der Erdoberfläche. Für den Neubau mit unterirdischer Tiefgarage wurden Spundwände (5 m tief) mit Schlitzen bis in den oberen Bereich eingebracht. Die Grundwasserabsenkung wirkt sich also auch auf die Umgebung aus.
Das Fundament des alten Hauses endet ca. 0,8 m unter der Erdoberfläche. Unter der Erdschicht von ca. 1 m liegt eine Tonschicht von ca. 0.5 m Dicke im Abstand von ca. 3 m von der Wand des alten Hauses gemessen. Dazwischen liegen Abwasser-Regenwasser- und Drainagerohre sowie Kabel in ca. 0,8 m Tiefe.
Wie tief darf das Grundwasser in der Nähe des Fundamentes des alten Hauses abgesenkt werden, damit dort keine Schäden entstehen?
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Genehmigung für Absenkung
Eine Absenkung des Grundwasserspiegels bedarf einer Genehmigung. Wer die Absenkung beantragt und genehmigt bekommt ist für Schäden verantwortlich. Der Nachbar muss für ihr Haus ein Gutachten "vorher/nachher" machen lassen um Schäden festzustellen. Es ist zu erwarten, dass es zu Schäden kommt da Lehm bei Austrocknung schrumft.