es hat sich herausgestellt, dass der Kaminanschluss in unserer neuen Wohnung Aufgrund von Planungsfehlern des Bauträgers nicht nutzbar ist. Um das Problem zu beheben, wären größere Umbaumaßnahmen das ganze Haus betreffend notwendig. Unrealistisch, dass es dazu kommt.
Also haben wir eine Wohnung mit der Möglichkeit zum Anschluss eines Ofens verkauft bekommen, geliefert wurde allerdings eine Wohnung ohne diese Eigenschaft.
Die Sache ist auch schon beim Anwalt, der aber erstmal nur Schadenersatz und Rückau für den Grundofen einfordern will. Der Minderwert der Wohnung wäre gesondert zu ermitteln.
Damit ich nicht ganz dumm an die Sache rangehe: Auf welcher Grundlage wird eine solche Wertminderung ermittelt?
Danke sehr!
