ich habe eine Frage. Wir sind am Bauen. Nun haben wir das Problem, vom Vorbesitzer ein altes Haus gekauft zu haben. Dieser hatte bereits vor Verkauf eine Baugenehmigung für einen Ersatzbau gestellt uznd genehmigt bekommen. Wir sind dann eingezogen und sind begonnen zu Bauen. (Vorbesitzer hat Baugenehmigung nicht mehr in Anspruch genommen Aufgrund alsters und gesundheitlicher Gründe) Nun der Baustopp, da wir erst im kommenden Okt. 2 Jahre drin wohnen unddann erst anfangen dürften zu bauen. Nun müssen wir bis dann warten und einen neuen Bauantrag stellen.
Unsere Frage nun, dürfen wir die Anlagen bzw. Pflasterarbeiten, die mein Mann selbst durchführen würde, machen, oder ist das auch im Baustopp enthalten? Denn wir würden gerne die Zeit bis dahin nutzen, um zumindest draußen alles ordentlich zu machen anzulegen. (Rasen anlegen, Spielbereich für Kinder, und halt Pflasterung) Es wäre nicht viel, halt ums Haus herum. Vorm Haus können wir sowieso noch nichts machen, da dort das alte Haus steht, welches nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen wird.
Bislang wissen wir es "nur" mündlich, schriftlich kommt noch. Wollte mich aber schon gerne einmal vorbab informieren.
Vielen Dank