in unserer Bauleistungsbeschreibung mit einem Bauträger haben wir ein - bodentiefes Duschelement zum befliesen - vereinbart.
Nun teilte uns unser Sani-Mensch mit, dass dieses "Duschelement", Bodentief mit gesetzem Einlauf und einem Gefälle im Estrich eingebaut wird.
Nach Rücksprache mit dem Bauträger haben wir dort die gleiche Antwort erhalten. Sie würden seit Jahren so ihre Bodentiefe Duschen herstellen.
Wir legen das aber anders aus, sonst hätten wir ein Gefälleestrich in der BLB vereinbart und kein Bodentiefes Duschelement.
Was ist eure Meinung, legen wir das einfach falsch aus oder ist die Angabe in der BLB so auslegbar?
