Neubau
Berechnung von "lichter Höhe" im Dachgeschoss
Wir möchten ein Haus mit Satteldach in Niedersachsen bauen. Dabei hätten wir gerne einen Drempel von 100 cm Höhe. Das Bauunternehmen lehnt dieses Vorhaben ab, da der Dachboden in einer lichten Höhe von 220 cm dann 109 cm breit wäre. Da nur 100 cm erlaubt sind, sei unser Vorhaben nicht möglich.
Meine Frage ist nun, ob die lichte Höhe ab OSBA Platten und bis Gipskartonverkleidung im Dachgeschoss gemessen wird oder im Rohbauzustand.
Des Weiteren würde mich interessieren, ob die Erweiterung der Raumhöhe im Obergeschoss um fünf cm nicht auch zulässig wäre und ein Unterschreiten der 100 cm im Dachgeschoss bedeutet.
Vielen Dank im Voraus!
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Stellen Sie den Plan ein!
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Hallo,
es sind vom Gesetzgeber nur die Außenmasse von Bedeutung. Wahrscheinlich meint ihr Bauunternehmer, dass das Dach bei einem Drempel von 100cm zu hoch wird.
Gruß
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Unter bestimmten Voraussetzungen zählen die Aussenmaße!
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Vielen Dank für die Hilfe. Ich ...
... habe inzwischen anderweitig Hilfe bekommen. Die Lichte Höhe wird in Niedersachsen ab Oberkante Fertigfussboden und bis zum Gipskarton gemessen. Dadurch ergibt sich für uns in einer lichten Höhe von 220 cm eine Breite von unter 100 cm. Der Raum unter dem Spitzgibel ist also kein Vollgeschoss und das Haus kann nach unseren Überlegungen gebaut werden.
Die Höhe des Hauses ist bei uns nicht explizit reguliert. Das richtet sich hier nach GFZ und GRZ. Auch da alles im grünen Bereich.
Gruß