Besten Dank im Voraus für die Hilfe.
Gruß
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Zum anderen: wenn die Auffahrt breit genug ist, dann kann man sie doch mit Matratzen/Stahlblechen auslegen, sodass dann auch schwerere Fahrzeuge drüber können. Denn einen kompletten Bau mit irgendwas (bobcat, ) da hinzu bringen dürfte preislich aber einige 1.000 € Mehrkosten ausmachen, bis hin zu geht nicht ...
Maßgebend ist die Vereinbarung, die der Bestellung der Dienstbarkeit zugrunde liegt. Im Grundbuch wird auf die Bestellungsurkunde (Bewilligung) Bezug genommen. Sollte dort tatsächlich auf das konkrete (damalige) Bauvorhaben Bezug genommen worden sein, wäre in der Tat der nächste Schritt, den Eigentümer des belasteten Grundstücks zu kontaktieren, bevor nachträglich der Streit über Bestehen oder Nichtbestehen des Rechts vom Zaun gebrochen wird. Ggf. müsste dann tatsächlich für das neue Bauvorhaben eine neue Dienstbarkeit bestellt werden.
Gefährlich wäre es, die Frage einfach auszublenden. Ein Baustopp kann teuer werden!
Dann die Frage, ob es neben der Grunddienstbarkeit auch eine Baulast (öffentl. -rechtl.) gibt/erforderlich ist. Thema: gesicherte Erschließung.
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