Neubau
Nachforderung für Fundament
Hallo,
wir haben eine Frage zum Thema Zusatzleistungen. In unserem Angebot ist ein Fundament einer bestimmten Größe und Machart beschrieben. Was passiert, wenn sich nach Unterzeichnung des Angebotes herausstellt, dass ein anderes (teueres) Fundament benötigt wird? Das Bodengutachten liegt der Hausbaufirma vor. Müssten wir dann mit Zusatzleistungen rechnen ?
Viele Grüße
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Frage für einen Anwalt
die sich hier nicht so einfach beantworten lässt.
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lag das Bodengutachten der Firma vor ...
... Erstellen des Angebotes vor? Wenn nein halte ich eine Nachforderung für die Mehraufwände für ok (Laienmeinung)
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Bodengutachten lag schon
Vielen Dank für die Antworten!
Ja, das Bodengutachten lag schon vor der Erstellung des Angebotes vor. Ich weiß nicht, warum das eine Frage für den Anwalt sein soll - aus unserer Sicht ist die Sache klar. Die Baufirma hat es versäumt, einen Blick in das Bodengutachten zu werfen, und uns ein Hausangebot gemacht, was technisch unzureichend ist. Damit liegt es klar in der Verantwortung des Baufirma. Das gleich gilt doch auch für andere Bestandteile des Angebotes. Hier ist eine Heizungsanlage x, ein Warmwasserspeicher y und eine Lüftunganlage z enthalten. Die müssen doch auch so dimensioniert sein, dass alles passt. Wenn sich später herausstellt, dass nicht, will ich auch keine Mehrkosten haben - dazu habe ich schließlich ein Festpreisangebot.
Ich kann doch keinen Schuhkarton anbieten und mir alles später per Aufpreis bezahlen lassen - dazu muss es doch eine eindeutige Rechtslage geben?
Viele Grüße
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Die Rechtslage ist eindeutig
Die Baufirma macht ein Angebot ohne Ausschreibung - Ihr beauftragt die angebotenen Leistungen. Alles, was nicht angeboten war, kostet extra.
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Das leuchtet mir ein
Das ist doch mal ein Wort. Ja - das sehe ich ein.
Viele Grüße
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um Missverständnisse und einen späteren Streit ...
... zu vermeiden sollten sie die Bauirma fragen, ob das Gutachten berücksichtigt wurde. Sonst sieht es so aus, als ob Sie die ins offene Messer laufen lassen. Einmal mehr reden und Bedenken äussern ist besser als hinterher nur ein halbes Haus zu haben (falls sich die Firma über den Tisch gezogen fühlt schlägt die spätestens beim Dach ZURÜCK).
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Nee nee Leute...
... hier klaffen Anspruch und Wunsch auseinander. @ TE: Sie haben vermutlich das Standard 08-15 Angebot unterschrieben, ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Will sagen, das Bodengutachten lag zwar vor, es hat allerdings keinen Einfluss auf das Angebot genommen, da Sie ja laut Baubeschreibung (und das ist der entscheidende Punkt!) beauftragt haben. Nun kam im Zuge der Planung dabei raus, daß da mehr gemacht werden muß und nu haben Sie die A-Karte. Ist so. Zahlen und Lächeln.
Damit befinden Sie sich aber in guter Gesellschaft. 95 % aller Kunden begreifen nicht, daß gerade beim Erdbau und Fundament nach Aufwand abgerechnet wird. bzw. sollte. Pauschalfestpreis ist das Zauberwort. Tja, manchmal ist der Grund und Boden halt schlauer als die Baubeschreibungen mancher (Billich)-Anbieter...
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Lag den die statische Berechnung schon vor?
Werter Forumsteilnehmer,
die tatsächlichen Abmessungen der Fundamente sollten aus der statischen Berechnung hervor gehen. Das Bodengutachten muss bei der statischen Berechnung berücksichtigt werden und entsprechend derer kann/sollte denn dann auch eine zutreffende Preiskalkulation stattfinden können.
Ansonsten sehen wir die Sachlage genau so, wie es von Herrn Ackermann auch bereits schon beschrieben worden ist.
Jede Abweichung vom bestellten, wenn denn damit der Leistungsumfang erhöht wird, kostet eben und ist dementsprechend auch gesondert zu vergüten, es sei denn, Sie hätten vor der Beauftragung bzw. bereits schon vor der Angebotsunterbreitung schon einen Vertrag darüber abgeschlossen, was Sie hier nun versuchen zu klären, nämlich, dass hinterher keinerlei Mehrkosten anfallen dürfen und der Anbieter auch hierfür gerade zu stehen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.