... Guten Tag,
ich hoffe ich habe den richtigen Forenbereich erwischt. Meine Frage: Welche ist die aktuelle Norm für die Abstände zwischen den senkrechten Baklonstäben. Ich habe von jemandem, der gerade einen Kindergarten baut, gehört, dass es hierfür seit 2010 (glaube ich) neue Normen gibt, und die Abstände nun wesentlich enger sein müssen wie bisher. Aber ich bin mir nicht sicher ob es für Kindergärten nicht einfach nur noch schärfere Regeln gibt.
Leider finde ich im Netz zu viel, was mich verwirrt und mir meine Frage nicht wirklich beantwortet, bzw. Ich mir nicht sicher bin ob es der aktuelle Stand ist oder auf mich nicht zutrifft.
Ich wohne in einer Mietwohnung (in Baden-Württemberg). Das Haus hat 4 Stockwerke von Tiefpaterre - Stockwerk 2. Ich wohne im 1. OGAbk.. Je Stockwerk gibt es vier Wohnparteien. Also 16 Mieter.
Meine Anfrage rührt daher, dass ich mir eine Balkonverkleidung zugelegt habe, zum einen, weil mein Hund durch die Gitter passt und ich Angst habe dass er doch mal springt. Zum anderen aus Privats- und Intimsphäre (Privatsphäre, Intimsphäre).
Ich gehe davon aus das der Vermieter mich früher oder später anschreiben wird, weil ich meinen Balkon verkleidet habe. Da wäre das Beste Argument, dass die Gitterabstände zu groß sind und Kleinkinder die zu Besuch kommen gefährdet sind.
Meine zweite Frage wäre dann vielleicht noch: Die Regel mit dem einheitlichen Erscheinungsbild der Außenfassade. Gibt es hierfür eine Mietparteiengröße, ab der der Vermieter nicht mehr verlangen kann, dass alle Balkone einheitlich sind? Diese Regel finde ich grundsätzlich schwachsinnig, da der Mieter unter mir Quietscheblaue Vorhänge hat die ja auch nicht unbednigt ins Erscheinungsbild passen! 😉
Im Voraus - Vielen Dank für eure Hilfe!